- Nicht berechtigte Einrichtungen
-
Nicht berechtigt sind u. a. folgende Einrichtungen:
- Nicht staatlich anerkannte Schulen
- Kliniken oder Krankenhäuser, die nicht zu 100 Prozent Eigentum einer Bildungseinrichtung sind und unter deren Leitung stehen
- Fortbildungszentren oder Bildungsinstitute, die Bescheinigungen, Zeugnisse oder Diplome ausstellen (z. B. für Computer-Kurse oder berufliche Weiterbildung) und bei denen es sich nicht um staatlich anerkannte Bildungsstätten handelt, die staatlich anerkannte Abschlüsse anbieten
- Andere nicht bezugsberechtigte Institutionen, sofern diese auf der offiziellen Website von Adobe aufgeführt sind
- Museen, religiöse Organisationen und Bibliotheken werden bei der Definition der gemeinnützigen Organisationen aufgeführt.

