Eingabehilfen
Adobe
Anmelden Meine Bestellungen Mein Adobe

Häufig gestellte Fragen zu Software-Piraterie


Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Thema Software-Piraterie. Wenn Sie eine Frage haben, die auf dieser Seite nicht behandelt wird, schreiben Sie bitte eine E-Mail an legalesoftware@adobe.com.


Darf die OEM-Version eines Programms auf anderen Computern, Kameras oder Scannern installiert werden als denen, mit denen sie ausgeliefert wurde?

Nein. Prinzipiell gilt: Lizenzvereinbarungen für OEM-Software gelten ausschließlich für die Programme, die bereits vor dem Erwerb auf Hardware-Komponenten installiert oder mit ihnen mitgeliefert wurden. Der Verkauf solcher Programme ohne die zugehörige Hardware verstößt gegen die Lizenzvereinbarung mit dem Software-Hersteller. In Deutschland gilt abweichend ein Urteil des BGH vom 6. Juli 2000, das Händlern in Deutschland erlaubt, OEM-Software ohne direkte Bindung an Hardware zu verkaufen.

Kann ich beruflich angeschaffte Software zu Hause installieren, wenn ich von meinem Vorgesetzten dazu aufgefordert werde?

Dies hängt von der Lizenzart ab. Einige Lizenzen erlauben die Installation von zwei Kopien: eine am Arbeitsplatz und eine auf dem privaten bzw. mobilen Computer (z. B. Laptop). Im Falle von Adobe Software-Lizenzen für den Privatgebrauch sei aber darauf hingewiesen, dass in dem genannten Falle die Kopien nur von derselben Person und nicht zur gleichen Zeit genutzt werden dürfen.

Kann ich eine Einzellizenz für ein Programm erwerben und das Programm dann auf mehreren Computern installieren?

Nein. Dieses Vorgehen wird auch „Softlifting“ genannt und ist im Rahmen der meisten Lizenzvereinbarungen nicht zulässig. Programme dürfen also nicht mit Freunden oder Kollegen gemeinsam genutzt werden oder auf einem privaten/mobilen Computer installiert werden, sofern diese sekundäre Nutzung durch die Lizenzvereinbarung nicht ausdrücklich abgedeckt ist.

Kann ich ein Programm von einem Händler mieten?

Nein. Im Rahmen des Urheberrechts ist das Vermieten, Verleasen oder Verleihen von Software ohne die eingeholte ausdrückliche Zustimmung des Software-Herstellers verboten.

Kann ich Programme von Freunden legal kopieren?

Nein. Software ist durch das Urheberrecht geschützt. Dies bedeutet, dass jede Kopie, die nicht vom Lizenznehmer ausschließlich zum Sicherungszweck selbst erstellt und genutzt wird, einer ausdrücklichen Zustimmung des Software-Herstellers bedarf. Sie können jedoch zu niedrigen monatlichen Gebühren die Adobe Abo-Editionen nutzen.

Wenn ich von meinem Vorgesetzten aufgefordert wurde, illegale Software auf Firmen-Computern zu installieren, wer wird dann zur Verantwortung gezogen?

In der Regel gilt die Haftung der juristischen Person für das Handeln ihrer gesetzlichen Vertreter. Die juristische Person muss für die von ihren gesetzlichen Vertretern in Ausführung der ihnen zustehenden Verrichtungen begangenen Handlungen, bes. die unerlaubten Handlungen, genauso einstehen, wie eine natürliche Person für ihre eigenen Handlungen (§§ 31, 89 BGB). Sie kann sich nicht (wie bei Verrichtungsgehilfen) darauf berufen, dass sie bei der Auswahl der gesetzlichen Vertreter die erforderliche Sorgfalt beachtet habe. Für diese Regelung wird auch häufig vom Begriff "Organhaftung" Gebraucht gemacht.

Eine andere Form der Haftung ist die Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung, bei der eine Partei für die Rechtsverletzung haftbar ist, obwohl sie die Verletzung nicht unmittelbar ausübt, jedoch unterstützt oder fördert. Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber aufgefordert werden, Software auf unternehmenseigene Computer zu installieren, obwohl dadurch die Lizenzvereinbarungen zu dieser Software verletzt werden, sollten Sie Ihren Arbeitgeber auf die Urheberrechtsverletzung aufmerksam machen. Wenn Ihr Arbeitgeber nicht darauf reagiert oder Sie ihn nicht auf die Verletzung aufmerksam machen möchten, sollten Sie die BSA (Business Software Alliance) informieren.

Welche Strafen können im Falle von Urheberrechtsverletzungen verhängt werden?

Wer eine Urheberrechtsverletzung vorsätzlich begeht, macht sich strafbar und kann mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden; im Falle eines gewerbsmäßigen Handels sogar mit bis zu fünf Jahren. Ein entsprechendes Strafverfahren kann der Rechteinhaber durch Erstattung einer Strafanzeige in Gang bringen.

Kann ich für Urheberrechtsverletzungen wirklich mit einer Gefängnisstrafe belegt werden?

Ja. Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren (bei gewerbsmäßigem Handeln bis zu 5 Jahren) oder Geldstrafe als Bestrafung für Urheberrechtsverletzungen vor.

Was ist gefälschte Software? Woran lässt sie sich erkennen?

Gefälschte Software befindet sich auf Datenträgern, die von einer nicht autorisierten Person reproduziert oder manipuliert wurden. Sie sieht der Originalversion möglicherweise täuschend ähnlich, kann jedoch ggf. mit Hilfe von Adobe zuverlässig als Fälschung identifiziert werden. Sind Sie sich unsicher, ob es sich bei Ihrer Software um eine Fälschung handelt, dann nehmen Sie unter legalesoftware@adobe.com Kontakt zu Adobe auf. Wenn Ihnen Software weit unter dem Marktpreis angeboten wird und zusätzlich einige der folgenden Indizien gegeben sind, spricht einiges dafür, dass gefälschte Software angeboten wird:

  • Das Software-Paket enthält keine üblicherweise mitgelieferte Dokumentation (z. B. Kurzanleitung oder Schnellreferenzkarte etc.)
  • Das Handbuch/Kurzanleitung ist kopiert oder solche Literatur fehlt.
  • Der Datenträger macht einen minderwertig produzierten Eindruck, sieht nicht authentisch aus. Software, Produktverpackung oder Begleitmaterial sind von minderer Qualität oder enthalten handschriftliche Notizen.
  • Die Seriennummer oder der CD-Schlüssel sind auf die CD oder die Hülle gedruckt.
  • Eine CD enthält mehrere Anwendungen (oft von unterschiedlichen Unternehmen).
  • Der Preis liegt weit unter dem Marktpreis.
  • Beachten Sie auch unsere aktuellen Warnungen.

Wem nützt das Urheberrecht?

Das Urheberrecht fördert die Investitionen in neue kreative und innovative Produkte, indem es die bestehenden Produkte seinem Schutz unterstellt und auf diese Weise den Umsatzausfall durch unberechtigte Vervielfältigung sanktioniert. Die Rechteinhaber verwenden einen erheblichen Teil ihrer Umsätze für die Entwicklung neuer Software-Produkte. Eine kontinuierliche und effiziente Weiterentwicklung der Produkte ist nur dann möglich, wenn für die Nutzung dieser Produkte entsprechende Entgelte erwirtschaftet werden. Die Kreativteams und Entwickler haben nur dann einen zukunftssicheren und wirtschaftlich für sie rentablen Arbeitsplatz, wenn die Software sich entsprechend gut verkauft. Ohne den Schutz des Urheberrechts könnten die meisten Programme, die mittlerweile unseren (Arbeits-)Alltag prägen, nicht produziert werden: Bildungsprogramme, mit denen wir uns wichtige Qualifikationen aneignen, Geschäfts-Software, die uns Zeit, Geld und Aufwand spart, oder Software zur Unterhaltung und zur Entfaltung der persönlichen Kreativität.

Welche Vorteile hat der Erwerb eigener Software?

Wenn Sie echte Software erwerben, erhalten Sie ggf. Benutzerhandbücher, Schulungsprogramme, Schnellreferenzkarten sowie das Recht auf Upgrades und technische Unterstützung durch den Software-Hersteller. Mit einem legalen Adobe-Programm können Sie sich ferner darauf verlassen, dass Sie sichere, stabile Software erworben haben, bei deren Nutzung Sie von einem vertrauenswürdigen Partner unterstützt werden. Die meisten Software-Programme führen die Anwendervorteile in der Registrierungsbroschüre oder auf dem Upgrade-Flyer in der Verpackung auf.

Welche Risiken birgt der Erwerb oder der Einsatz von Raubkopien?

Der Erwerb oder der Einsatz von Raubkopien birgt für Einzelpersonen, Unternehmen und Organisationen eine Vielzahl von Risiken. Neben rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen, die eine Nutzung von illegaler Software nach sich zieht, erfährt der Endanwender aber auch praktische Nachteile:

  • Mangelnde Zuverlässigkeit oder vollständiges Versagen des Programms.
  • Kein Zugriff auf Kunden-Support, Upgrades, technische Dokumentation, Schulung und Fehlerbehebung.
  • Keine Garantie für den Schutz der Investition in die Software.
  • Erhöhte Gefahr für Angriffe durch Viren, Spyware oder Adware, die unter Umständen wichtige persönliche Daten zerstören und ausspionieren, um diese für kriminelle Zwecke zu nutzen.
  • Strafrechtliche Verfolgung wegen vorsätzlicher Verletzung des Urheberrechts.
  • Rufschädigung, die dem Unternehmen einen irreparablen Schaden zufügen kann.

Welche rechtlichen Bestimmungen gibt es im Hinblick auf das Kopieren von Software?

Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen, die illegale Software verwenden, riskieren nicht nur eine Zivilklage auf Unterlassung, Auskunft, Ersatz entstandener Schäden und anderer Kosten, sondern auch eine strafrechtliche Verfolgung, die eine Geldstrafe oder gar eine Haftstrafe nach sich ziehen kann.

In meinem Unternehmen werden Datenträger ständig ausgetauscht. Wir gehen alle davon aus, dass dies legal ist, da das Unternehmen ja die Software erworben hat.

Viele Mitarbeiter sind sich nicht bewusst, dass auch juristische Personen an das Urheberrecht gebunden sind. Durch die illegale Verwendung von Software machen sie das Unternehmen (und möglicherweise die beteiligen Personen) für eine Urheberrechtsverletzung haftbar. Um solche Folgen zu verhindern, führen immer mehr Organisationen (schriftliche) Richtlinien zur Nutzung von Software ein. Mitarbeiter riskieren Disziplinarmaßnahmen, wenn sie Programme des Unternehmens für die private Nutzung oder den Einsatz auf anderen Computern im Büro kopieren. Grundsätzlich ist zu beachten, dass für jede Installation von Software eine autorisierte Kopie vorhanden sein muss.

Welche Strafen sieht das Gesetz vor, wenn auf unternehmenseigenen Computern mehr Programme installiert sind als tatsächlich lizenziert wurden?

Die Installation von Software stellt auch dann eine Urheberrechtsverletzung dar, wenn zwar Lizenzen vorhanden sind, diese aber nicht ausreichen, um die Anzahl der vorhandenen Installationen abzudecken. Insofern besteht kein Unterschied zu illegalen Installationen, bei denen keinerlei Lizenzen vorhanden sind. Entscheidend für die Höhe der Strafe ist ausschließlich die Anzahl der Installationen, die ohne entsprechende Lizenzen vorgenommen wurden. Der Software-Hersteller kann außerdem entstandene Gerichts- und Anwaltskosten geltend machen und die Zerstörung aller illegalen Programme fordern, die im Unternehmen bzw. in der Organisation verwendet werden. Im Falle einer vorsätzlichen Urheberrechtsverletzung kann das Unternehmen/die Organisation auch strafrechtlich verfolgt werden.