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Software-Piraterie

Verschiedene Formen und Vertriebswege der Software-Piraterie

Illegale Software gelangt auf verschiedenen Wegen auf den Markt und schließlich auf private Rechner. Dabei realisieren die Anwender illegaler Software oft nicht einmal, dass sie durch die Verwendung solcher Produkte geltendes Recht verletzen. Je mehr Sie als Anwender über die Produkte und die verschiedenen Arten der Softwarepiraterie wissen, umso effektiver können Sie sich vor den erheblichen Folgen und Gefährdungen schützen, die der Einsatz gefälschter Software mit sich bringen kann (bspw. Systemfehler und –abstürze, Viren oder auch Rechtsansprüche der Softwarehersteller).

Endanwender-Piraterie

Ein Fall der sogenannten Endanwender-Piraterie ist beispielsweise dann gegeben, wenn ein Angesteller eines Unternehmens Programme kopiert oder eine Installations-CD gemeinsam mit Kollegen verwendet, ohne dass hierfür eine zusätzliche Lizenz erworben wurde. Dabei setzt sich der Endanwender einem hohen Risiko aus, da die Nutzung von Software ohne entsprechende Lizenzierung gegen das Urheberrecht verstößt und zivil- sowie u.U. auch strafrechtlich verfolgt wird.

Nachfolgend finden Sie weitere Beispiele für Endanwender-Piraterie:

  • Installation einer für nur einen Arbeitsplatz oder Server lizenzierten Software auf mehreren Computern oder Servern.
  • Installation von Adobe-Software durch einen Privatanwender, der diese von einem Freund kopiert oder beispielsweise per Filesharing heruntergeladen hat.
  • Anfertigung einer Kopie des Originaldatenträgers zum Zweck von Mehrfachinstallation.
  • Unberechtigte private oder gewerbliche Nutzung von Software, die speziell für Bildungseinrichtungen lizenziert wurde oder auf andere Weise lizenzrechtlich in der Nutzung beschränkt ist.
  • Unternehmensinterner oder -externer Tausch von Software, obwohl nur ein limitiertes Nutzungsrecht besteht (z.B. Software aus dem Fachhandel).

Durch eingehende und gezielte Informationen über die betroffenen Produkte und zugehörigen Lizenzbedingungen können Sie die Risiken, welche von gefälschter Software ausgehen, überschauen und die Gefahren erheblich mindern. Stellen Sie daher sicher, dass den Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation das Risiko der unbeabsichtigten Erstellung von Raubkopien bewusst ist.

Internet-Piraterie

Unter „Internet-Piraterie“ versteht man zum einen den Vertrieb illegaler Software über Internet-Auktionshäuser wie eBay oder über von Software Piraten selbst betriebene Webshops.

Beispiele sind:

  • Online-Händler, die angeblich im Auftrag eines Software-Herstellers besondere Angebote anbieten, beispielsweise Lager- oder Insolvenzverkäufe. Oft bietet schon der günstige Preis eines Angebots einen sehr klaren Anhaltspunkt dafür, dass das Angebot illegal ist. Wenn der Preis zu gut ist, um wahr zu sein, ist es wahrscheinlich tatsächlich so.
  • Internetauktions-Websites, auf denen gefälschte Software oder bloße einzelne Lizenzbestandteile (z.B. Registrierkarten, Lizenzverträge) angeboten werden.

Ebenfalls zur Internet-Piraterie gehört das illegale Herunterladen von Software aus dem Internet. Der Adobe Store bietet die einzige Möglichkeit zum legalen Bezug von Adobe-Software per Download.

Piraterie-Websites und Software-Tauschbörsen (Filesharing- bzw. Peer-to-Peer-Netzwerke) bieten oft einen kostenlosen Download im Tausch gegen auf dem lokalen Rechner des Nutzers befindliche Daten bzw. Software an. Wenn Sie Ihre eigene, korrekt lizenzierte Software im Austausch gegen andere Downloads innerhalb eines Peer-to-Peer-Netzwerkes oder auf einer Website veröffentlichen, machen Sie sich selbst zum Software-Piraten.

Software, die über diese Kanäle bezogen wird, ist zudem mit großer Wahrscheinlichkeit fehlerhaft, nicht registrierbar und und enthält u.U. Spyware oder Viren.

Hard-Disk-Loading

Als verbotenes Hard-Disk-Loading wird das in Hardware-Händlerkreisen durchaus verbreitete Bespielen der Festplatte eines neuen Rechners mit unlizenzierter Software genannt. Auf diese Weise kann ein besserer Verkaufspreis erzielt werden.

Beispielsweise müssen sogenannte VAR (Value Added Resellers) sorgfältig darauf achten, keine unlizenzierte Software zu installieren, wenn sie unternehmensweite Lösungen für Arbeitsplätze entwickeln und implementieren.

Für den Endbenutzer gilt: Sollte sich herausstellen, dass sich auf Ihrem Computer illegale Software befindet, haben Sie keine Lizenz erworben und daher auch keinen Zugang zu Support-Leistungen, Schulungen oder Upgrades. Außerdem müssten Sie in diesem Fall mit ihrer rechtlichen Inanspruchnahme rechnen.