Das CLP 4.5 (Contractual Licensing Program) ist ein flexibles Mengenlizenzprogramm im Angebot von Adobe® Open Options 4.5. Adobe stellt seinen Kunden aus dem deutschsprachigen Raum die Bedingungen des CLP-Programms auf Deutsch bereit. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen zwischen der Übersetzung und dem englischen Original ist der Wortlaut der englischsprachigen Version maßgebend.
| Vertragsbedingungen für Regierungseinrichtungen | |||||||
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| Programmbeschreibung | Das CLP 4.5 ist ein zweijähriges Lizenzierungsprogramm, das Teilnehmer während der gesamten Dauer der Teilnahme mit Preisnachlässen belohnt; die Höhe des Rabatts richtet sich zunächst nach dem Wert der Erstbestellung. Im Laufe der Vertragslaufzeit werden den Programmteilnehmern und ihren Tochter- oder Schwesterorganisationen für jede Bestellung Punkte gutgeschrieben; ab einer bestimmten Punktzahl wird die Rabattstufe erhöht. CLP-Teilnehmer sind nicht zu Folgebestellungen verpflichtet. Die CLP-Rabattstufe gilt für alle Neuerwerbungen, Aktualisierungen und Bestellungen im Rahmen des Upgrade Plan. |
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| Teilnahmeberechtigte Einrichtungen | Folgende Programmteilnehmer (und ihre Tochter- und Schwesterorganisationen) werden als Behörden und Regierungseinrichtungen anerkannt: Ämter, Abteilungen, Ausschüsse, Gremien, Räte, Dienststellen usw. der Exekutive, Legislative oder Judikative auf Bundesebene oder Ämter, Abteilungen, Ausschüsse, Gremien, Räte, Dienststellen usw. der Exekutive, Legislative oder Judikative auf Kommunal-, Kreis- oder Landesebene. Vorsorglich wird angemerkt, dass Unternehmen der Privatwirtschaft, gemeinnützige Organisationen, Wirtschafts- und Industrieverbände sowie Gewerkschaften von dieser Definition ausgeschlossen sind. Ebenfalls ausgenommen sind private Organisationen, die im Namen von oder in Zusammenarbeit mit Regierungseinrichtungen tätig sind. |
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| Anmeldung | Die Anmeldung für das CLP 4.5 erfolgt in vier Schritten:
Die CLP-Teilnahme dauert zwei Jahre. |
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| Separat angemeldete Tochter- und Schwesterorganisationen | Qualifizierte Tochter- oder Schwesterorganisationen eines registrierten CLP 4.5-Teilnehmers können sich separat anmelden. Sie werden unter der CLP 4.5-Teilnehmernummer des Programmteilnehmers (Mutterorganisation) registriert. Im Anmeldeformular der Tochter- oder Schwesterorganisation muss die CLP-Teilnehmernummer angegeben werden. Als separat angemeldete Tochter- oder Schwesterorganisation erhalten Sie eigene Seriennummern, geben ein eigenes ALC an und wählen eine eigene Zahlungsoption für den Upgrade Plan; Sie erhalten die gleichen Preisnachlässe wie der Programmteilnehmer, und Sie tragen mit ihren Bestellungen zur Steigerung der für den Programmteilnehmer gültigen CLP-Rabattstufe bei. Geben Sie innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt Ihrer CLP-Teilnehmernummer eine Erstbestellung für Produkte im Wert von mindestens 3.500 Punkten in Auftrag. Alle Bedingungen des CLP 4.5-Vertrags gelten, falls nicht anders vermerkt, auch für separat registrierte Tochter- und Schwesterorganisationen. |
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| Definition von Tochter- und Schwesterorganisationen | Tochter- bzw. Schwesterorganisationen im Sinne des CLP sind eigenständige juristische Personen; im Falle von Regierungseinrichtungen unterliegen diese Organisationen denselben administrativen, politischen und regulatorischen Strukturen wie die Mutterorganisation. Wenn beispielsweise eine Landesregierung Programmteilnehmer ist, gelten die Kommunal- und Kreisverwaltungen in diesem Land als Tochterorganisationen. | ||||||
| Schutz der CLP- Teilnehmerdaten |
Der Mutterorganisation und den zugehörigen Tochter- oder Schwesterorganisationen werden eine eindeutige CLP-Teilnehmernummer und eindeutige Seriennummern zugewiesen. Die Teilnehmernummer und die Seriennummern dürfen nicht von unbefugten Parteien genutzt werden. Wenn Tochter- oder Schwesterorganisationen gemeinsam mit der Mutterorganisation angemeldet werden, ist die Mutterorganisation für die Einhaltung der Programmbedingungen durch alle eingetragenen Organisationen verantwortlich. Separat registrierte Tochter- und Schwesterorganisationen sind selbst für die Einhaltung der Programmbedingungen verantwortlich, einschließlich des Schutzes ihrer Teilnehmer- und Seriennummern. |
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| Verfügbarkeit | Die Teilnahme am CLP 4.5 für Regierungseinrichtungen gilt jeweils nur für eine Region. Bestellungen außerhalb der im CLP-Vertrag angegebenen Region können nicht aufgegeben werden. GSA-Kunden (General Services Administration): Weitere Informationen zur Anmeldung erhalten Sie vom zuständigen Adobe License Center für Regierungseinrichtungen oder von Ihrem Adobe Account-Manager. |
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| Laufzeit | Die Teilnahme gilt ab dem Erstellungsdatum der CLP-Teilnehmernummer bis zum Ende des gleichen Monats zwei Jahre später, sofern alle Bedingungen eingehalten werden. | ||||||
| Über das CLP erhältliche Produkte | Im Rabattstufen-Rechner für Regierungseinrichtungen finden Sie eine vollständige Liste der Produkte, die per CLP erhältlich sind, einschließlich der Punktwerte für Produktlizenzen (Neuerwerbungen und Updates) und den Upgrade Plan. Die Liste der verfügbaren Produkte wird regelmäßig aktualisiert. In jeder Region gilt dieselbe Produktauswahl mit denselben Punktwerten. |
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| Lizenzvereinbarung für Endanwender | Die Nutzung von Software-Produkten, die im Rahmen des CLP-Programms lizenziert werden, ist in den zugehörigen Lizenzvereinbarungen für Endanwender geregelt. |
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| Mindestabnahme bei der Erstbestellung | Ihre Erstbestellung muss die Mindestpunktzahl für die Rabattstufe, die Sie im Anmeldeformular gewählt haben, erreichen oder überschreiten. | ||||||
| CLP-Rabattstufen weltweit |
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| Mindestabnahme für separat angemeldete Tochter- und Schwesterorganisationen | 3.500 Punkte pro Anmeldung | ||||||
| Mindestabnahme bei Folgebestellungen | 1 Punkt | ||||||
| Erhöhung der Rabattstufe | Jede Bestellung, die Ihre Organisation und die mitangemeldeten Tochter- und Schwesterorganisationen aufgeben, kann zur Erhöhung der Rabattstufe beitragen. An jedem 26. des Monats prüft Adobe die Summe der Punkte, die der Programmteilnehmer inklusive seiner Tochter- oder Schwesterorganisationen seit Beginn der CLP 4.5-Teilnahme bis zum 25. desselben Monats gesammelt hat. Wenn die bis zum 25. erzielte Gesamtpunktzahl des Programmteilnehmers ihn für die nächsthöhere Rabattstufe qualifiziert, kann der Programmteilnehmer ab dem 1. des folgenden Monats einen höheren Preisnachlass beanspruchen. Adobe teilt dem Hauptansprechpartner, dem ALC und dem Adobe Account-Manager des Programmteilnehmers sowie dem Hauptansprechpartner und dem ALC der separat angemeldeten Tochter- und Schwesterorganisationen die Erhöhung der Rabattstufe mit. Der Programmteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, Geschäfts- oder Vertriebspartner über die neue Rabattstufe zu informieren. |
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| Beschaffung und Verifizierung | Zum Ende jedes Kalendermonats müssen Ihre Organisation und die separat angemeldeten Tochter- und Schwesterorganisationen das gewählte ALC oder den Fachhändler über alle Installationen/Implementierungen von Adobe-Software informieren, die im Laufe des Monats durchgeführt werden. Jede Bestellung muss die CLP 4.5-Teilnehmernummer und weitere Daten enthalten, ohne die der Fachhändler oder das ALC die Bestellung nicht annehmen kann. Mutter-, Tochter- und Schwesterorganisationen müssen Nachweise über die Installationen/Implementierungen sowie über ihre Lizenzberechtigungen vorlegen können. Um sicherzustellen, dass die Software-Installationen und -Implementierungen den Lizenzbedingungen entsprechen, kann Adobe oder ein Vertriebsmitarbeiter von Adobe einmal im Jahr eine Prüfung der Installationen/Implementierungen durchführen; diese Prüfung wird mindestens 30 Tage im Voraus angekündigt. |
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| Belege und Auskünfte | Als gültiger CLP-Teilnehmer erhalten Sie über das Online-Lizenzierungssystem Zugriff auf Ihre Einkaufshistorie, Druckversionen Ihrer Belege sowie eine Liste Ihrer Seriennummern. Neue CLP 4.5-Teilnehmer erhalten einen Benutzernamen und ein temporäres Kennwort für die Lizenzierungs-Website von Adobe. Bestehende CLP-Teilnehmer und ehemalige Teilnehmer des TLP-Programms können die bereits zugewiesenen Benutzernamen und Kennwörter weiterverwenden. |
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| Elektronische Medien und Dokumentation | Mutter-, Tochter- und Schwesterorganisationen können bei Bedarf über ein ALC oder einen Adobe-Fachhändler ihrer Wahl physische Medien erwerben. Die Anzahl der Medien darf die Anzahl der Lizenzen nicht überschreiten. |
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| ESD (Electronic Software Delivery) | Die meisten Adobe-Produkte, die im Rahmen des CLP-Programms erhältlich sind, können per ESD heruntergeladen werden. | ||||||
| Seriennummern | Jede Seriennummer gilt für eine bestimmte Sprach- und Plattformversion eines Produkts; Ausnahmen bilden einige Anwendungen, die sowohl für Macintosh als auch für Windows® erhältlich sind. Bei diesen Produkten erhalten Sie Seriennummern für beide Plattformen, auch wenn die Lizenz nur für eine Plattform gilt. Sie können dieselbe Seriennummer für alle Installationen eines Produkts verwenden. Für Upgrades werden neue Seriennummern vergeben. |
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| Upgrade Plan | Beim Upgrade Plan erhalten Programmteilnehmer zu einem Festpreis Upgrades auf alle neuen Versionen der ausgewählten Adobe-Produkte, die innerhalb der CLP-Laufzeit veröffentlicht werden. Der Upgrade Plan kann für alle, einige oder keine bestellten Lizenzen gewählt werden. Für alle Upgrade Plan-Bestellungen werden Punkte gutgeschrieben. In den ersten sechs Monaten Ihrer CLP-Teilnahme können Sie nachträglich einen Upgrade Plan für Lizenzen erwerben, die Sie vor Ihrer CLP-Teilnahme gekauft haben. Kosten für den Upgrade Plan werden nicht erstattet, auch wenn Adobe den Vertrieb des gewählten Produkts einstellt. |
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| Upgrade Plan-Erneuerung | 90 Tage vor Ablauf der Upgrade Plan-Laufzeit erhalten CLP-Teilnehmer eine entsprechende Benachrichtigung von Adobe. Wenn Sie den Upgrade Plan noch vor dem Stichtag der Erstbestellung erneuern, können Sie die Leistungen ohne Unterbrechung weiternutzen. Sie können den Upgrade Plan jederzeit erneuen; die Laufzeit wird grundsätzlich vom Stichtag der Erstbestellung ab verlängert. | ||||||
| Übertragung von Lizenzen |
Im Falle einer Fusion, Übernahme, Konsolidierung oder Auflösung der Organisation können CLP-Teilnehmer ihre Adobe-Lizenzen übertragen. Die vollständigen Richtlinien zur Lizenzübertragung finden Sie im Handbuch für das Lizenzprogramm Adobe Open Options CLP 4.5 (PDF, 330k). | ||||||
| Retouren | Rücksendungen der Produkte, die Sie im Rahmen des CLP 4.5 erworben haben, müssen über dasselbe ALC oder denselben Fachhändler erfolgen, der/das die ursprüngliche Bestellung abgewickelt hat. Die Rücksendung muss innerhalb von 30 Tagen nach der ursprünglichen Bestellung beantragt werden. Alle Produktretouren müssen von Adobe genehmigt werden. | ||||||
| Vollständige Bedingungen und Richtlinien des Lizenzprogramms | Die vollständigen Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Programmteilnahme finden Sie im Handbuch für das Lizenzprogramm Adobe Open Options CLP 4.5 (PDF, 330k). | ||||||
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