Bin ich bezugsberechtigt?
Du bist nur dann berechtigt, die günstigen Konditionen für Schüler und Studierende in Anspruch zu nehmen, wenn du an einer der folgenden Bildungseinrichtungen angemeldet bzw. eingeschrieben bist:
- Weiterführende Bildungseinrichtung, die als öffentliche oder private Universität oder Hochschule anerkannt ist und staatlich anerkannte Abschlüsse anbietet*
- Staatlich anerkannte öffentliche oder private allgemein- oder berufsbildende Schule*
