Ist meine Einrichtung bezugsberechtigt?
Anhand der folgenden Liste können Sie überprüfen, ob Ihre Einrichtung die günstigen Konditionen für Education-Produkte in Anspruch nehmen kann. Darüber hinaus haben staatliche und staatlich anerkannte Bildungseinrichtungen die Möglichkeit, Produkte im Rahmen spezieller Lizenzprogramme von Adobe zu beziehen. Weitere Informationen ›
- Staatlich anerkannte öffentliche, private oder konfessionelle allgemein- und berufsbildende Schulen sowie weiterführende Bildungsinstitute mit Vollzeitunterricht. Dazu gehören Grundschulen, Volksschulen, Hauptschulen, Mittelschulen, Real- und Wirtschaftsschulen, Gymnasien, Fach- und Berufsoberschulen, Sonderschulen, Berufsschulen, Fach- und Berufsakademien, Fachhochschulen, Universitäten, Forschungsinstitute, Volkshochschulen und staatlich geführte oder subventionierte Umschulungszentren. Hinweis: Schullizenzen (School Site Licenses) sind für alle berechtigten staatlichen und privaten allgemein- und berufsbildenden Schulen erhältlich (beschränkt auf jeweils einen Standort, d. h. eine Adresse). Sie dürfen weder weiterverkauft noch von Hochschulen, nicht staatlich anerkannten Schulen oder privaten Bildungsträgern genutzt werden.
- Verwaltungsabteilungen oder Aufsichtsgremien von Bildungseinrichtungen, die Software für den eigenen Bedarf erwerben möchten
- Weitere Bildungsstätten, sofern diese schriftlich von Adobe benannt und akzeptiert und noch nicht auf der offiziellen Website von Adobe aufgeführt sind
- Kliniken oder Krankenhäuser, die zu 100 Prozent Eigentum einer Bildungseinrichtung sind und unter deren Leitung stehen. Dies bedeutet, dass die Bildungseinrichtung alleiniger Eigentümer der Klinik oder des Krankenhauses ist und als solcher ein Kontroll- oder Aufsichtsrecht über den Betrieb hat.
- Forschungslabore, die als Anstalten des öffentlichen Rechts errichtet wurden und als solche anerkannt sind und die im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit Lehrveranstaltungen abhalten, sofern sie eine Kopie ihrer Satzung vorlegen können, die das Verhältnis zur kontrollierenden Einrichtung belegt
- Körperschaften und Verbände, die rechtmäßig gegründet wurden und bestehen und deren Mitglieder oder Anteilseigner ausschließlich zugelassene oder anerkannte Schulen sind
- Weitere berechtigte Institutionen, wie auf der offiziellen Website von Adobe aufgeführt