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Bezugsberechtigung für Education-Preise

Studierende

Vergewissern Sie sich, dass Sie bzw. Ihre Bildungseinrichtung Anspruch auf die Vergünstigungen im Rahmen des Education-Programms von Adobe haben.

Einzelpersonen

Bezugsberechtigt sind:

Zu den bezugsberechtigten Einzelpersonen, die nach Vorlage eines gültigen Nachweises Education-Produkte für den Eigenbedarf, jedoch nicht zur Weitergabe, zum Verkauf oder zum Verleih etc., erwerben können, zählen:

  • Schüler, die an einer staatlich anerkannten öffentlichen, privaten oder konfessionellen Schule der Grund-, Mittel- oder Oberstufe mit Vollzeitunterricht ordentlich angemeldet sind;
  • Ordentlich eingeschriebene Voll- oder Teilzeit-Studierende an weiterführenden Bildungsinstituten, die als staatlich anerkannte öffentliche, private oder konfessionelle Universitäten oder Hochschulen definiert sind und staatlich anerkannte Abschlüsse für Studienkurse anbieten;
  • Voll- oder Teilzeitmitarbeiter eines der genannten, staatlich anerkannten Bildungsinstitute;
  • Weitere bezugsberechtigte Personen, wie auf der offiziellen Website von Adobe oder in sonstigen schriftlichen Mitteilungen von Adobe aufgeführt.

Nicht bezugsberechtigt sind:

  • Schüler oder Studierende, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht an einem anerkannten Bildungsinstitut angemeldet sind;
  • Mitarbeiter, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bei einem berechtigenden Bildungsinstitut beschäftigt sind;
  • Schüler, Studierende und Mitarbeiter eines Instituts, die keinen gültigen Nachweis vorlegen können oder wollen;
  • Weitere nicht bezugsberechtigte Personen, wie auf der offiziellen Website von Adobe aufgeführt;
  • Studierende und Mitarbeiter bei bestimmten Lehr- und Forschungsanstalten, z. B. Kliniken, Krankenhäusern, Forschungslaboren weiterführender Bildungsinstitute und andere Einrichtungen, wie auf der offiziellen Website von Adobe oder in sonstigen schriftlichen Mitteilungen von Adobe aufgeführt.

Gültige Nachweise

Die Autorisierung zum Adobe-Fachhändler für Bildungseinrichtungen (Adobe Academic Reseller Authorization) sieht vor, dass Adobe-Fachhändler die Legitimation bezugsberechtigter Endanwender entsprechend den folgenden Richtlinien überprüfen. Diese Angaben sind Bestandteil der Vereinbarung zwischen Adobe und dem Fachhändler.

Einzelperson

  1. Definition. Für Einzelpersonen werden folgende Nachweise akzeptiert:
    1. Lesbare Kopien der folgenden Dokumente: ein aktueller, gültiger Lichtbildausweis sowie ein gültiger Schülerausweis bzw. eine Immatrikulations- oder Arbeitsbescheinigung, der/die von einer Bildungseinrichtung oder Lehr- und Forschungsanstalt ausgestellt wurde. Zulässige Ausweisdokumente:
      1. Schüler- oder Studienausweis mit Lichtbild und gültigem Datum sowie Immatrikulationsbescheinigung oder
      2. Ausweis über die Zugehörigkeit zu einer Bildungseinrichtung oder sonstiger Lichtbildausweis mit zusätzlichem Nachweis der Bezugsberechtigung: vom Bildungsinstitut ausgestellte Lohnabrechnungen; Rechnungen über entrichtete Studiengebühren mit gültigem Datum sowie Logo oder Stempel der besuchten Bildungsstätte; ein offizielles Schreiben der Leitung der Bildungseinrichtung oder
      3. falls die oben aufgeführten Nachweise nicht verfügbar sind, ein offizielles Schreiben einer Lehrkraft der Bildungseinrichtung, das die Bezugsberechtigung des Schülers bzw. Studierenden für ein Education-Produkt belegt oder
    2. andere Dokumente, sofern diese auf der offiziellen Website von Adobe aufgeführt sind.

Bildungseinrichtungen

Bezugsberechtigt sind:

„Bildungseinrichtungen“ sind folgendermaßen definiert:

  • Staatlich anerkannte öffentliche, private oder konfessionelle Schulen der Grund-, Mittel- und Oberstufe sowie weiterführende Bildungsinstitute mit Vollzeitunterricht. Dazu gehören Vorschulen, Grundschulen, Hauptschulen, Real- und Wirtschaftsschulen, Gymnasien, Fach- und Berufsoberschulen, Sonderschulen, Berufsschulen, Fach- und Berufsakademien, Fachhochschulen, Universitäten, Forschungsinstitute, Volkshochschulen und staatlich geführte oder subventionierte Umschulungszentren.
    Hinweis: Schullizenzen sind für alle berechtigten öffentlichen und privaten Schulen erhältlich (beschränkt auf jeweils einen Standort, d. h. eine Adresse). Sie dürfen weder weiterverkauft noch von weiterführenden Bildungseinrichtungen genutzt werden.
  • Verwaltungsabteilungen oder Aufsichtsgremien von Bildungseinrichtungen, die Software für den eigenen Bedarf erwerben möchten.
  • Fernuniversitäten und -schulen, die nach eigenem Ermessen von Adobe zugelassen werden.
  • Bestimmte Bildungsstätten, sofern diese schriftlich von Adobe benannt und akzeptiert und noch nicht auf der offiziellen Website von Adobe aufgeführt sind.
    • Kliniken oder Krankenhäuser, die zu 100 Prozent Eigentum einer Bildungseinrichtung sind und unter deren Leitung stehen. Dies bedeutet, dass die Bildungseinrichtung alleiniger Eigentümer der Klinik oder des Krankenhauses ist und als solcher ein Kontroll- oder Aufsichtsrecht über den Betrieb hat.
    • Forschungslabore, die als Anstalten des öffentlichen Rechts errichtet wurden und als solche anerkannt sind und die im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit Lehrveranstaltungen abhalten, sofern sie eine Kopie ihrer Satzung vorlegen können, die das Verhältnis zur kontrollierenden Einrichtung belegt.
    • Körperschaften und Verbände, die rechtmäßig gegründet wurden und bestehen und deren Mitglieder oder Anteilseigner ausschließlich zugelassene oder anerkannte Schulen sind.
  • Weitere Institutionen, wie auf der offiziellen Website von Adobe aufgeführt.

Nicht bezugsberechtigt sind:

  • Nicht anerkannte Schulen
  • Museen
  • Kliniken oder Krankenhäuser, die nicht zu 100 Prozent Eigentum einer Bildungseinrichtung sind und unter deren Leitung stehen
  • Kirchen
  • Religiöse Organisationen, die als Bildungsstätten nicht anerkannt sind
  • Bibliotheken
  • Fortbildungszentren oder Bildungsinstitute, die Bescheinigungen, Zeugnisse oder Diplome ausstellen (z. B. für Computerkurse oder berufliche Weiterbildung) und bei denen es sich nicht um staatlich anerkannte Bildungsstätten handelt, die staatlich anerkannte Abschlüsse anbieten
  • Militärische Bildungseinrichtungen, die keinen akademischen Abschluss anbieten
  • Weitere berechtigte Institutionen, sofern diese auf der offiziellen Website von Adobe aufgeführt sind

Gültige Nachweise

Die Autorisierung zum Adobe-Fachhändler für Bildungseinrichtungen (Adobe Academic Reseller Authorization) sieht vor, dass Adobe-Fachhändler die Legitimation bezugsberechtigter Endanwender entsprechend den folgenden Richtlinien überprüfen. Diese Angaben sind ebenfalls Bestandteil der Vereinbarung zwischen Adobe und dem Fachhändler.

Bildungseinrichtung

  1. Definition. Bei Software-Bestellungen durch Bildungseinrichtungen bedeutet „Gültiger Nachweis“:
    1. eine gültige, offizielle Produktbestellung mit offiziellem Briefkopf und Stempel einer Bildungseinrichtung oder
    2. aktuelle Kreditkarteninformationen mit korrekten Angaben zu Name, Rechnungsadresse und Lieferadresse des Bildungsinstituts oder
    3. ein aktueller Nachweis über die Zahlung per Kreditkarte oder Scheck durch einen Mitarbeiter des Bildungsinstituts mit Angabe der Lieferadresse des Bildungsinstituts oder
    4. andere Dokumente, sofern diese auf der offiziellen Website von Adobe aufgeführt sind.