- Berechtigungsnachweis
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Hinweis: Vertrauliche Informationen wie Sozialversicherungsnummern oder die Höhe des Gehalts können unkenntlich gemacht werden.
Als Berechtigungsnachweis gilt ein von Ihrer Bildungseinrichtung ausgestelltes Dokument, auf dem Ihr Name, der Name des Arbeitgebers sowie das Datum angegeben sind.** Gültige Nachweise sind:
- Gehaltsnachweis
- Offizielles Schreiben des Arbeitgebers


