Adobe Systems Incorporated
ADOBE® ERKLÄRUNG ZUR GEWÄHRLEISTUNG UND SOFTWAREVERTRIEBSVERTRAG („VERTRAG”)
MITTEILUNG AN DEN NUTZER: DIESES DOKUMENT ENTHÄLT INFORMATIONEN ZUR GEWÄHRLEISTUNG UND EINEN LIZENZVERTRAG ÜBER DEN VERTRIEB VON ADOBE SOFTWARE.
I. BESCHRÄNKUNG SOWIE AUSCHLUSS VON GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
KEINE GEWÄHRLEISTUNG. Die Software wird von Adobe zur Vervielfältigung und zum Vertrieb „WIE GESEHEN” zur Verfügung gestellt. Adobe gibt für die Nutzung oder die Leistung der Software keine Gewährleistung. ADOBE UND IHRE LIEFERANTEN ÜBERNEHMEN WEDER EINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE LEISTUNG DER SOFTWARE NOCH FÜR DIE ERGEBNISSE, DIE DURCH DIE NUTZUNG DER SOFTWARE ERZIELT WERDEN. DIES GILT NICHT FÜR EINE GEWÄHRLEISTUNG, BEDINGUNG, ZUSICHERUNG ODER KLAUSEL IN DEM UMFANG INDEM EINE SOLCHE AUFGRUND DES ANWENDBAREN RECHTS NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT WERDEN DARF. ADOBE UND IHRE LIEFERANTEN GEBEN KEINE GEWÄHRLEISTUNG, BEDINGUNG, ZUSICHERUNG ODER KLAUSEL (AUSDRÜCKLICH ODER KONKLUDENT; AUFGRUND GESETZLICHER VORSCHRIFTEN, RICHTERRECHT, GEWOHNHEITSRECHT, GEBRAUCH ODER AUF ANDERE ART UND WEISE), INSBESONDERE NICHT DAFÜR, DASS DIE RECHTE EINER PARTEI NICHT VERLETZT WERDEN, FÜR DIE TAUGLICHKEIT, FÜR DIE INTEGRATION, FÜR DIE ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT ODER FÜR DIE GEEIGNETHEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. ADOBE ODER IHRE LIEFERANTEN HAFTEN KEINER PARTEI GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN JEGLICHER ART SOWIE FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE SCHÄDEN, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER ENTGANGENEN GEWINN ODER ENTGANGENE EINSPARUNGEN SELBST WENN EIN VERTRETER VON ADOBE DARÜBER INFORMIERT WURDE, DASS DERARTIGERE VERLUSTE, SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN ENTSTEHEN KÖNNEN. ADOBE ODER IHRE LIEFERANTEN HAFTEN AUCH NICHT FÜR ANSPRÜCHE DRITTER JEGLICHER ART. DIE VORANSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE GELTEN NUR SOWEIT DIES NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG IST. DIE GESAMTE HAFTUNG VON ADOBE UND IHRER LIEFERANTEN NACH ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG SIND AUF MAXIMAL US $ 50 BESCHRÄNKT. Im Zusammenhang mit der Freizeichnung, dem Ausschluss und/oder der Beschränkung von Verpflichtungen, Gewährleistungen und der Haftung nach diesem Vertrag, aber in keiner anderen Weise und für keinen anderen Zweck, handelt Adobe in Vertretung und für Ihre Lieferanten.
II. VERTRIEBSVERTRAG
DIES IST EIN VERTRAG ZWISCHEN ADOBE SYSTEMS INCORPORATED UND [VORNAME], [NACHNAME], [FIRMENNAME], IN [ADRESSE, ORT, STAAT, POSTLEITZAHL, LAND] („LIZENZNEHMER”). DER LIZENZNEHMER HAT SEINE ANNAHME DIESES VERTRAGES DADURCH ZUM AUSDRUCK GEBRACHT, DASS ER „ICH AKZEPTIERE“ AUF DER WEBSITE: http://www.adobe.com/products/acrobat/acrrdistribute.html oder http://www.adobe.com/licensing/distribution ANGEGLICKT HAT. DAMIT HAT ER SICH MIT DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGES EINVERSTANDEN ERKLÄRT UND IST AN DIESE GEBUNDEN. FALLS SIE DIESEN VERTRAG AUS VERSEHEN AUSGEFÜLLT HABEN ODER AUS WELCHEN GRÜNDEN AUCH IMMER AN DIESEN VERTRAG NICHT GEBUNDEN SEIN MÖCHTEN, KÖNNEN SIE IHRE ANNAHME DADURCH WIEDERRUFEN, DASS SIE DEN VERTRAG ZUSAMMEN MIT EINER UNTERSCHRIEBENEN SCHRIFTLICHEN ERKLÄRUNG ÜBER IHREN WUNSCH, DEN VERTRAG ZU WIDERRUFEN AN: ADOBE SYSTEMS INCORPORATED, ATTN: GENERAL COUNSEL, 345 PARK AVENUE, SAN JOSE, KALIFORNIEN, 95110, USA, ZURÜCKSENDEN. NACH WIDERRUF DES VERTRAGES IST DER LIZENZNEHMER VERPFLICHTET, DEN VERTRIEB DER SOFTWARE ZU UNTERLASSEN. GLEICHZEITIG ENDEN UNVERZÜGLICH ALLE NACH DEM VERTRAG GEWÄHRTEN RECHTE.
1. Definitionen: „Adobe" ist die Adobe Systems Incorporated, eine nach den Gesetzen des Staates Delaware errichtete Gesellschaft, 345 Park Avenue, San Jose, Kalifornien 95110, USA, soweit Ziffer 10(a) dieses Vertrages Anwendung findet; ansonsten ist es Adobe Systems Software Ireland Limited, Unit 3100, Lake Drive, City West Campus, Saggart D24, Irland, eine nach den Gesetzen Irlands errichtete Gesellschaft und ein verbundenes Unternehmen sowie Lizenznehmer von Adobe Systems Incorporated. „Autorisiertes(s) Betriebssystem(e)" bedeutet die Desktop- oder Standard-Laptop-Version(en) des/der in Anlage A aufgeführten Betriebsystems/Betriebssysteme, das eines der Autorisierten Betriebssysteme ist, welche unter den folgenden Internetadressen aufgeführt sind: (a) im Fall der Adobe Reader Software, http://www.adobe.com/go/reader_os, und (b) im Fall des Web Players, http://www.adobe.com/products/systemreqs. Zur Klarstellung, „Autorisierte Betriebssysteme” beinhaltet nicht eingebettete Versionen (embedded versions) oder Geräteversionen (device versions) der genannten Betriebssysteme oder Betriebssysteme, die nicht auf den oben genannten Internetseiten aufgezählt sind. „Tag des Inkrafttretens“ bedeutet das Datum, an dem Adobe die Software an den Lizenznehmer liefert oder ihm Anweisungen gibt, wie er auf die Software zugreifen kann. „Intranet“ bedeutet eine sichere interne Internetseite oder ein sicheres internes Serversystem, das nur für Angestellte, Vertragspartner des Lizenznehmers oder andere Personen, denen Zugang zum internen Netzwerk des Lizenznehmers im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebes gestattet wird, zugänglich ist. „Produkt des Lizenznehmers“ oder „Service des Lizenznehmers“ bedeutet Produkt oder Service des Lizenznehmers, wie in Anlage A dargestellt. „Software“ ist die jeweils aktuellste Version / die aktuellsten Versionen der Adobe Reader® Software, die von Adobe kommerziell für den Download unter: http://www.adobe.com/products/acrobat/readstep2.html angeboten wird, („Adobe Reader") sowie der Adobe Flash® Players und der Adobe Shockwave® Player und damit verbundene Xtras™ sowie jede aktualisierte, überarbeitete oder verbesserte Version oder Upgrade hiervon, sofern diese dem Lizenznehmer von Adobe während der Laufzeit des Vertrages zur Verfügung gestellt wurde(n) (der Flash und Shockwave Player zusammen „Web Players“). „Nutung“ oder „Nutzen“ bedeutet, die Funktionalität der Software im Einklang mit der Begleitdokumentation aufzurufen, zu installieren, herunter zu laden, zu kopieren oder auf andere Weise von deren Nutung zu profitieren.
2. Rechtsgewährung, Beschränkungen, Neue Versionen, Modifikationen. Übertragung.
2.1 Lizenz. Adobe gewährt dem Lizenznehmer im Rahmen dieses Vertrages eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, weltweite, kostenlose Lizenz, die Software zur Nutzung ausschließlich auf den Autorisierten Betriebssystemen, wie unten dargestellt, zu vervielfältigen und zu vertreiben.
2.2 Vertrieb. Gemäß den unten dargestellten Beschränkungen und Voraussetzungen darf der Lizenznehmer (a) eine Kopie der Software auf einem Datei-Server für Computer des Lizenznehmers ausschließlich für seinen internen Gebrauch installieren, um die Software auf Computer, die an das Intranet des Lizenznehmers angeschlossen sind, herunter zu laden und zu installieren, (b) die Software auf einem physikalischen Medium (wie CD-ROM, DVD, Festplatte, etc.) als Teil von oder zusammen mit Produkten des Lizenznehmers zu bundlen, (c) falls es sich bei der Software um einen Web Player handelt, die Software über das Internet ausschließlich als Teil oder zusammen mit Produkten des Lizenznehmers (beispielsweise mit dem Installer des Lizenznehmers gebundlet, welcher wiederum über das Internet heruntergeladen wird) an Endnutzer zu vertreiben und (d) wenn es sich bei der Software um den Adobe Reader handelt, die Software ausschließlich wie folgt zu vervielfältigen und zu vertreiben: (i) als Bundle zusammen mit anderen Software-Programmen oder anderem Inhalt auf elektronischem Wege (einschließlich elektronischen Software-Download), (ii) als Bundle zusammen mit anderer Software oder anderem Inhalt auf körperlichen Medien oder (iii) alleine auf Standalone-Basis ausschließlich auf körperlichen Medien.
2.3 Beschränkungen.
(a) Standardeinstellungen: Der Lizenznehmer darf die Standardeinstellungen des Updaters keiner Kopie der Software, die der Lizenznehmer auf einem physikalischen Medium (wie CD-ROM, DVD, Computer-Festplatte, etc.) anfertigt oder vertreibt, ändern.
(b) Adobe Reader Beschränkungen. Falls es sich bei der Software um den Adobe Reader handelt, darf der Lizenznehmer die Software nicht mit der folgenden Software bundlen oder integrieren:
(i) Andere Software, anderer Plug-In oder andere Verbesserung, der/die die Software bei der Umwandlung oder Umformung von SVG- oder PDF-Dateien in Dateien mit anderen Formaten benutzt oder auf ihr beruht (z. B. eine PDF-Datei in eine JPEG-, SVG- oder TIFF-Datei oder eine SVG-Datei in eine JPEG-, PDF-, PNG oder SWF-Datei),
(ii) Plug-In-Software, die nicht in Übereinstimmung mit dem Lizenzvertrag über den Adobe-Integrationsschlüssel (Adobe Integration Key Licence Agreement) entwickelt wurde, oder
(iii) Software, um (A) Daten lokal (auf dem selben Computer) zu speichern, (B) eine Datei zu erstellen, die Daten enthält, (z. B. eine XML oder Kommentar-Datei) oder (C) Änderungen an einer PDF Datei zu speichern, außer eine derartige Speicherung oder Erstellung ist aufgrund von Eigenschaften oder Funktionen erlaubt, die von Adobe zugelassen sind. Der Lizenznehmer darf die Software nicht verkaufen oder auf andere Art und Weise direkt eine Vergütung hierfür erhalten
(c) Web Player Beschränkungen. Falls es sich bei der Software um den Web Player handelt, ist die oben unter Ziffer 2.1 und 2.2 eingeräumte Lizenz wie folgt beschränkt:
(i) Der Lizenznehmer darf die Software nicht auf einem nicht-PC Gerät oder zusammen mit einer eingebetteten Version oder Geräteversion eines Betriebssystems vertreiben, herunterladen oder einbetten. Zur Klarstellung und exemplarischen Darstellung: Der Lizenznehmer darf die Software nicht zur Nutzung auf den folgenden Geräten oder Systemen vertreiben: (A) mobilen Geräten, Set-Top-Boxen (STB), Handhelds, Telefonen, Webpads, Tablets und Tablet-PCs (auf denen nicht Windows XP oder Windows Vista Tablet PC läuft), Spielkonsolen, Fernsehern, DVD-Spielern, Mediacentern (ausgenommen davon sind Windows XP und Windows Vista Mediacenter und deren Nachfolger), elektronischen Plakattafeln oder anderen digitalen Beschilderungen, Internetanwendungen oder anderen mit dem Internet verbundenen Geräten, PDAs, medizinischen Geräten, Geldautomaten, telematischen Geräten, Spielmaschinen, haushaltstechnischen Systeme, Kiosken, Fernbedingungen oder sonstigen Unterhaltungselektronikgeräten, (B) operatorgestützten, mobilen/Kabel-/Satelliten-/TV-Systemen, (C) anderen Gerätne, die auf einem geschlossenen System basieren, oder (D) allen Betriebssystemen, die nicht zu den Autorisierten Betriebssystemen zählen.
(ii) Der Lizenznehmer darf nur die Version der Software (zusammen mit dem entsprechenden Installer) vertreiben, welche ihm von Adobe nach Unterzeichnung dieses Vertrages zur Nutzung auf den Autorisierten Betriebssystemen, die in Anlage A aufgezählt sind, zu Verfügung gestellt wurden. Der Lizenznehmer darf keine Version der Software vertreiben, die anderweitig zu erhalten ist, einschließlich unter www.Adobe.com, www.Macromedia.com oder auf einer anderen Internetseite.
(iii) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Software und die dazugehörigen Installer zu nutzen, wie sie ihm von Adobe zu Verfügung gestellt wurden, und darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Adobe nicht die Art und Weise ändern, in der die Softwaredateien installiert werden. Ungeachtet des Vorangegangem, darf der Lizenznehmer den Software-Installer in dem Umfang umgestalten, in dem es erforderlich ist, um die Software über eine interne Systemmanagement-Software und Konfigurationsmanagement-Software zu vertreiben.
(iv) Der Lizenznehmer darf die Software nicht als Standalone-Produkt im Internet verfügbar machen; er darf die Software auch nicht über einen Server oder ein anderes netzwerkbasiertes Speichermedium nutzen, wodurch ein Teil der Software für mehr als einen Nutzer über das Internet kopiert wird. Dies schließt Citrix- und Citrix-ähnliche Umgebungen ein.
(v) Der Lizenznehmer darf die Software mit Produkten des Lizenznehmers nicht derart verbinden, dass das eigene Dateiformat oder der eigene Dateityp des Produktes des Lizenznehmers das Dateiformat oder den Dateityp der Software übernimmt. Der Flash Player und der Shockwave Player müssen immer die Standard Player für die jeweiligen Dateiformate und Dateitypen bleiben.
(vi) DIESES PRODUKT IST GEMÄSS DER AVC PATENTPORTFOLIO-LIZENZ LIZENZIERT FÜR DIE PERSÖNLICHE, NICHT-GEWERBLICHE NUTZUNG DURCH VERBRAUCHER FÜR DIE FOLGENDEN ZWECKE: (i) ZUR ENCODIERUNG VON VIDEO GEMÄSS DEM AVC-STANDARD („AVC-VIDEO“) UND/ODER (ii) ZUR DECODIERUNG VON AVC-VIDEO, DAS EIN VERBRAUCHER FÜR PERSÖNLICHE, NICHT-GEWERBLICHE TÄTIGKEITEN ENCODIERT UND/ODER VON EINEM AUTORISIERTEN AVC-VIDEO-ANBIETER BEZOGEN HAT. FÜR ANDERE ZWECKE WIRD KEINE LIZENZ ERTEILT. WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE VON MPEG LA, L.L.C UNTER http://www.mpegla.com.
2.4 Internet Download. Der Lizenznehmer darf die Endnutzer durch einen Internetlink auf die offizielle Adobe-Internetseite verweisen, damit diese dort die Software durch elektronischen Download als Standalone-Software erhalten können. Die Zustimmung, die Internet-Buttons mit dem Logo von Adobe zu nutzen kann unter http://www.adobe.com erhalten werden. Jedes Software-Programm, das mit der Software vertrieben wird, und jede Internetseite, die einen Internetlink auf die Adobe-Internetseite enthält, darf nicht die folgenden Inhalte enthalten: (a) Adobe-Logos, Produktsignaturen oder Marken in stilisierter Form, ohne gesonderte vorherige schriftliche Lizenz (außer dies ist unter Ziffer 3 unten zulässig), (b) Materialien, die illegal, pornographisch, ehrenrührig, verletzend, bedrohend, in die Privatsphäre eines anderen eingreifend, rassistisch, ethnisch oder auf eine andere Art und Weise beanstandenswert sind, oder (c) Viren, trojanische Pferde, Würmer, Zeitbomben, Cancelbots oder andere Computerprogrammroutinen, welche ein System, Daten oder persönliche Informationen beschädigen, diese in schadhafter Weise stören, in betrügerischer Weise abhören oder beeinflussen.
2.5 Voraussetzungen der Unterlizenzierung. Der Lizenznehmer wird die Software unter dem Adobe Endnutzerlizenzvertrag, welcher der Software beiliegt, vertreiben und wird sicherstellen, dass auch seine Vertriebspartner und Wiederverkäufer dies tun. Sollte ein derartiger Lizenzvertrag der Software nicht beiliegen, erfolgt der Vertrieb unter den Endnutzerlizenzbedingungen des Lizenznehmers, welche zugunsten des Lizenznehmers und dessen Lieferanten mindestens die folgenden Bedingungen enthalten müssen: (a) Verbot des Vertriebs und des Kopierens, soweit nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch und zur Anfertigung einer Sicherungskopie erforderlich, (b) Verbot der Anfertigung von Veränderungen und derivativen Werken sofern dies nicht zur Fehlerbehebung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist und der Lizenznehmer keine angemessenen Unterstützungsleistungen anbietet, (c) Verbot der Dekompilierung, des Reverse Engineering, der Disassemblierung und jeder anderen Reduktion der Software auf eine menschlich wahrnehmbare Form, soweit dies nicht zur gesetzlich zwingend zulässigen Herstellung der Interoperabilität mit anderen Software-Programmen zulässig ist, (d) Klauseln, die die Inhaberschaft der Software durch den Lizenznehmer und dessen Lieferanten herausstellt, (e) Freizeichnung von allen anwendbaren gesetzlichen Regelungen über Gewährleistung, soweit dies gesetzlich erlaubt ist, und (f) standardmäßige Beschränkung der Haftung, einschließlich einer Freizeichnung von indirekten, speziellen, zufälligen, Straf- oder Folgeschäden. Soweit dies nach den zwingenden Regelungen des anwendbaren Rechts zulässig ist, wird der Lizenznehmer keine Rechte an der Software unter einer Lizenz gewähren, die (g) die Änderung der Software zulässt, (h) die Offenlegung oder den Vertrieb der Software als Source Code erfordert (i) den Vertrieb der Software gegen eine Gebühr zulässt. Der Lizenznehmer darf keine Gewährleistung oder Garantie im Namen von Adobe abgeben
2.6 Neue Versionen. Nach Veröffentlichung einer neuen Version der Software durch Adobe wird der Lizenznehmer die gesamte Vervielfältigung und den gesamten Vertrieb der Software einstellen (a) zusammen mit der nächsten Version des Software-Programms, dem Inhalt oder anderem Produkt, mit dem der Lizenznehmer die Software bundelt oder, sofern dieser Zeitpunkt früher ist, (b) sechs (6) Monate nach dem Zeitpunkt zudem Adobe die neue Version der Software kommerziell verfügbar gemacht hat. Der Begriff „neue Version“, wie er in dieser Ziffer verwendet wird, erfasst eine grundlegend neue Version der Software, typischerweise gekennzeichnet durch eine Änderung der Versionsnummer an der linken Stelle des Dezimalpunktes (z. B. 7.0. x auf 8). Adobe kann den Lizenznehmer davon benachrichtigen, wenn neue Versionen veröffentlicht werden.
2.7 Keine Veränderung, kein Reverse Engineering. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software zu verändern, derivative Werke zu erstellen, zurück zu entwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Art und Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu entschlüsseln, ausgenommen soweit der Lizenznehmer gemäß geltendem Recht eine Dekompilierung vornehmen darf, diese Dekompilierung zur Herstellung der Interoperabilität mit einem anderen Software Programm unerlässlich ist und der Lizenznehmer zuvor die notwendigen Informationen zur Herstellung dieser Interoperabilität von Adobe angefordert hat, Adobe diese Informationen aber nicht zu Verfügung gestellt hat. Adobe ist berechtigt, für die Bereitstellung dieser Informationen angemessene Bedingungen aufzustellen und eine angemessene Gebühr zu verlangen. Alle derartigen von Adobe bereitgestellten Informationen und alle bei einer zulässigen Dekompilierung vom Lizenznehmer erhaltenen Informationen dürfen vom Lizenznehmer ausschließlich für den in diesem Vertrag beschriebenen Zweck verwendet werden und dürfen einer dritten Partei gegenüber nicht offen gelegt werden oder dazu genutzt werden, ein Software-Programm zu erstellen das in wesentlichen Punkten mit dem Ausdruck der Software übereinstimmt. Informationsanfragen sind an den Kundendienst von Adobe zu richten.
2.8 Änderungen am Reader. Ungeachtet der Bedingungen in Ziffern 2.3 (a) und 2.7 darf der Lizenznehmer die Funktionalität des Installers für den Adobe Reader gemäß den explizit in den Anweisungen unter http://www.adobe.com/support oder http://www.adobe.com/go/reader_developer genehmigten Punkten anzupassen oder zu erweitern (z. B. Installation zusätzlicher Plug-In- und Hilfedateien). Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, den Adobe Reader anderweitig anzupassen, zu ersetzen, zu ändern oder abzuwandeln. Dies schließt das Entfernen des Installerprogramms, des elektronischen Endnutzerlizenzvertrages, der „About“ („Über“) -Schaltfläche oder jeglicher Copyright Vermerke oder andere Hinweise auf Eigentumsrechte, die beim Adobe Reader erscheinen, ein.
2.9 Übertragung. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, seine Rechte nach diesem Vertrag zu vermieten, zu verleasen, unterzulizenzieren, abzutreten oder zu übertragen. Zudem ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, das Kopieren der gesamten Software oder Teile davon zu gestatten, soweit dies in diesem Vertrag nicht ausdrücklich zuglassen ist.
3. Markennutzung.
3.1 Erteilung der Markenlizenz. Adobe erteilt hiermit dem Lizenznehmer und der Lizenznehmer akzeptiert das weltweite, nicht-exklusive, nicht-übertragbare und persönliche Recht, entsprechend den Bedingungen dieses Vertrages das Logo „Includes Adobe® Reader®”, das „Flash® Enabled Logo,", das "Shockwave® Enabled Logo," oder ein oder mehrere Zusatz- oder Ersatzlogos zu nutzen und zu vertreiben, die Adobe im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung stellt (die „Marken“). Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Marken ausschließlich in Verbindung mit den zulässigen Vertriebsformen der Software gemäß Ziffer 2 dieses Vertrages zu verwenden, soweit diese Verwendung auch mit den Regeln über die Nutzung des „Includes Adobe Reader-Logos („Guidelines for Using the ‘Includes Adobe Reader' Button“), abrufbar unter http://www.adobe.com/products/acrobat/pdfs/Get_AReader_gdlns_11_04.pdf, und/oder den Regeln zur Nutzung des Adobe® Flash Enabled-Logos („Adobe ® Flash Enabled Logo Usage Guidelines“), abrufbar unter http://www.adobe.com/macromedia/style_guide/logos/flash_enabled, und/oder den Regeln über die Nutzung des Adobe® Shockwave Enabled-Logos („Adobe® Shockwave Enabled Logo Usage Guidelines”), abrufbar unter http://www.adobe.com/macromedia/style_guide/logos/shockwave_enabled, und den Regeln für Dritte zur Verwendung von Adobe-Marken („Guidelines for Third Parties Who Use Adobe Trademarks”), abrufbar unter http://www.adobe.com/misc/pdfs/TM_GuideforThirdPFina_print.pdf, übereinstimmt. Die Nutzung der Marken gibt dem Lizenznehmer abgesehen von den in diesem Vertrag gewährten Lizenzrechten, kein Recht, Titel oder anderen Anspruch an den Marken. Der Lizenznehmer ist ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Adobe nicht berechtigt, ein hier gewährtes Recht an den Marken abzutreten, zu übertragen oder unterzulizenzieren. Der Lizenznehmer ist damit einverstanden, die Marken nicht in einer Weise einzusetzen, die Adobe oder ihre Produkte diskreditiert, den Ruf von Adobe für ihre hohe Qualität schädigt oder anderweitig den Geschäftswert von Adobe in den Marken verringert oder schädigt oder das geistige Eigentum von Adobe verletzt. Der Lizenznehmer erkennt die Gültigkeit der Marken und Adobes alleinige Inhaberschaft an den Marken an sowie die Tatsache, dass Adobe alle Rechte, Titel und Interessen in und an den Marken behält. Dem Lizenznehmer ist der Geschäftswert, der mit den Marken verbunden ist, bekannt. Der Lizenznehmer erkennt an, dass dieser Geschäftswert ausschließlich zugunsten von Adobe besteht und Adobe gehört. Der Lizenznehmer wird nach besten Kräften dafür sorgen, dass die Verwendung der Marken die Rechte von Adobe an den Marken nicht verändert, und wird keine Schritte unternehmen, welche die Rechte von Adobe an den Marken beeinträchtigen oder verringern würden. Der Lizenznehmer wird die Marken nicht in einer Weise nutzen, die den Eindruck einer Billigung oder einem Sponsoring eines Produktes oder Services durch Adobe entstehen lässt. Der Lizenznehmer ist damit einverstanden, keine Marke, Dienstleistungsmarke oder andere Kennzeichnung anzunehmen oder zu verwenden, die zu einer Verwechslung mit den Marken führen könnte. Zudem ist der Lizenznehmer damit einverstanden, die Marken ausschließlich im Zusammenhang mit Produkten zu verwenden, die (a) alle anwendbaren US- und nationalen Gesetze und Vorschriften hinsichtlich der Beschriftung und Verpackung erfüllen, (b) in Übereinstimmung mit allen US- und nationalen Gesetzen und Vorschriften zur fairen Werbung beworben werden, (c) mit allen anderen geltenden US- und nationalen Gesetzen und Vorschriften im Einklang stehen, (d) die Produkte von Adobe unterstützen, sofern dies auf der Verpackung und/oder dem Werbematerial für die Produkte des Lizenznehmers angegeben ist, (e) von einer Qualität und einem Ruf sind, die der hohen Qualität der Produkte und Services von Adobe entsprechen, und (f) auf branchenübliche Weise beworben werden. Auf angemessene Anfrage von Adobe hin wird der Lizenznehmer Adobe die Orte mitteilen, an denen er die Marken nutzt sowie Adobe geeignete Muster dieser Nutzung zur Verfügung stellen. Falls Adobe es verlangt, verpflichtet sich der Lizenznehmer, Adobe jegliche Nutzungen der Marken vorzulegen, damit Adobe vor der Veröffentlichung die entsprechenden Materialien genehmigen kann. Diese Genehmigung darf von Adobe nicht grundlos verweigert werden. Der Lizenznehmer ist einverstanden, alle von Adobe geforderten zumutbaren Schritte zu unternehmen, um die Überwachung und Sicherung der Qualität und die Art der Verwendung der Marken zu unterstützen. Adobe ist jederzeit berechtigt, die Nutzung der Marken durch den Lizenznehmer zu überprüfen, um die Übereinstimmung mit den in diesem Vertrag beschriebenen Qualitätsstandards zu überprüfen. Falls Adobe feststellt, dass der Lizenznehmer die angemessenen Qualitätsstandards nicht einhält, gilt dies als Verletzung des Vertrages durch den Lizenznehmer und unterliegt den Bestimmungen über die Kündigung des Vertrages gemäß Ziffer 11. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, alle wesentlichen Mängel bei der Nutzung der Marken auf entsprechende Aufforderung durch Adobe hin in angemessener Frist zu beheben. Adobe gibt keine Garantie oder Gewährleistung im Bezug auf die Marken. Adobe haftet gegenüber dem Lizenznehmer nicht für Folgeschäden, zufällige Schäden oder spezielle Schäden (einschließlich entgangenem Gewinn), die sich aufgrund oder in Zusammenhang mit der Nutzung der Marken durch den Lizenznehmer ergeben, selbst wenn Adobe über die Möglichkeit derartiger Schäden informiert wurde. Wenn Adobe dem Lizenznehmer eine Marke/Marken zur ersatzweisen Nutzung zur Verfügung stellt, haftet der Lizenznehmer vollumfänglich im Fall einer Weiternutzung der bisherige(n) Marke(n).
4. Haftungsfreistellung. Der Lizenznehmer ist damit einverstanden, Adobe von allen Ansprüchen, Verfahren, Schäden, Auslagen und Kosten, einschließlich Anwaltsgebühren, freizustellen, schadlos zu halten und gegen solche Ansprüche zu verteidigen, die sich aus der Vervielfältigung und/oder dem Vertrieb der Software durch den Lizenznehmer oder der Nutzung und/oder dem Vertrieb der Marke(n) durch den Lizenznehmer ergeben. Diese Verpflichtung des Lizenznehmers zur Freistellung gilt jedoch nicht für Ansprüche oder Verfahren, die darauf beruhen, dass entweder die Software selbst oder in Kombination mit anderen Softwareprogrammen oder die Hardware, die nicht durch den Lizenznehmer bereitgestellt wurde, oder die Marken, das Patent, ein Urheberrecht, eine Marke oder anderes Recht zum Schutz des geistigen Eigentums einer dritten Partei verletzt. Die voranstehende Ausnahme gilt nicht für Ansprüche, die sich aus der Kombination der Software oder der Marke(n) mit anderen durch den Lizenznehmer bereitgestellten Software-Programmen ergeben. Adobe wird den Lizenznehmer unverzüglich schriftlich über Ansprüche oder Verfahren benachrichtigen, auf die die Verpflichtung des Lizenznehmers zur Freistellung anwendbar ist. Adobe wird in diesem Fall auf Kosten des Lizenznehmers mit diesem zusammenarbeiten, um den betreffenden Anspruch oder das betreffende Verfahren zu verteidigen oder beizulegen.
5. Geistiges Eigentum, Urheberrechtsschutz. Die Software und alle autorisierten Kopien, die der Lizenznehmer hiervon macht, sind geistiges Eigentum von Adobe Systems Incorporated und ihren Lieferanten. Die Struktur, Organisation und der Code der Software sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von Adobe Systems Incorporated und ihren Lieferanten. Die Software ist gesetzlich geschützt, insbesondere durch die Urheberrechtsgesetze der USA und anderer Länder, sowie durch Bestimmungen internationaler Verträge. Soweit nicht ausdrücklich in diesem Vertrag etwas anderes geregelt ist, verleiht dieser Vertrag dem Lizenznehmer kein geistiges Eigentumsrecht an der Software. Adobe und ihre Lieferanten behalten sich alle nicht ausdrücklich in diesem Vertrag genannten Rechte vor.
6. Gegenleistung. Wenn es sich bei der Software um einen Web Player handelt, ist der Lizenznehmer gegenüber Adobe verpflichtet, entsprechend den folgenden Darstellungen sowie im Einklang mit den in Ziffer 3 dargestellten Richtlinien Marketingleistungen zu erbringen.
- (a) Platzierung des Urheberrechts- und Markenrechtsvermerks. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Urheberrechts- und den Markenrechtsvermerk sowie, wann immer möglich, das/die damit verbundene(n) Logo(s) an den folgenden Stellen des Produkts oder Services des Lizenznehmers zu platzieren: (i) in der Online-Dokumentation, (ii) im Endnutzer Lizenzvertrag und/oder den Nutzungsbedingungen, (iii) in der „About Box“ („Über-Schaltfläche“) oder einer ähnlichen Informationsseite und (iv) in jeder anderen Dokumentation des Produkts oder Services des Lizenznehmers, welche Informationen zu Urheberrechten enthält. Im Rahmen dieses Vertrages hat „Urheberrechts- und Markenvermerk“ die folgende Bedeutung:
Adobe® Flash® Player. Copyright © 1996 – 2006 Adobe Systems Incorporated. Alle Rechte vorbehalten. Adobe und Flash sind Marken oder registrierte Marken in den USA und/oder anderen Ländern.
Adobe® Shockwave® Player. Copyright © 1996 – 2006 Adobe Systems Incorporated. Alle Rechte vorbehalten. Adobe and Shockwave sind Marken oder registrierte Marken in den USA und/oder anderen Ländern.“
- (b) Installations- und Start-Up-Zusatz. Der Lizenznehmer ist nach seiner Wahl berechtigt, das/die jeweilige(n) Web Player Logo(s) während der Installations- und Start-Up-Bildfläche des Produktes oder Services des Lizenznehmers sichtbar und lesbar zu machen.
- (c) Promotion auf der Internetseite. Der Lizenznehmer ist nach seiner Wahl berechtigt, das/die jeweilige(n) Web Player Enabled-Logo(s) und/oder den Web Player Enabled-Zusatztext (oder ein entsprechendes Äquivalent) auf der Haupt-Features-Seite seiner Internetseite in einer Weise zu platzieren, die mit anderen Marketing-Features des Produkts des Lizenznehmers entspricht. Logos müssen mit der URL, die im Zusatztext angegeben ist, verlinkt sein.
7. Technische Unterstützung. Adobe ist nicht verpflichten, gegenüber dem Lizenznehmer, seinen Vertriebspartnern oder Endnutzern Unterstützungsleistungen zu erbringen. Informationen zur technischen Unterstützung des Adobe Readers können unter http://www.adobe.com/support/products/acrreader.html abgerufen werden. Informationen zur technischen Unterstützung des Web Players können unter http://www.adobe.com/support abgerufen.
8. Kopien der Produkte für Adobe. Soweit die Software nicht über das Internet vertrieben wird, ist der Lizenznehmer verpflichtet, Adobe auf Verlangen zwei (2) Kopien des Produktes des Lizenznehmers oder eine (1) Mitgliedschaft am Service des Lizenznehmers innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden nach entsprechendem Verlangen von Adobe kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dies vereinfacht es, mögliche Probleme der Qualitätssicherung bei der Einbindung der Software durch den Lizenznehmer zu lösen. Sollte das Produkt des Lizenznehmers vertrauliche Informationen des Lizenznehmers enthalten, wird Adobe mit dem Lizenznehmer zusammenarbeiten, um eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung abzuschließen.
9. Ausfuhrbestimmungen. Der Lizenznehmer ist damit einverstanden und wird sicherstellen, dass seine Vertriebspartner und Wiederverkäufer sich verpflichten, dass die Software nicht in ein Land versendet, übertragen oder ausgeführt wird oder in einer Weise genutzt wird, das bzw. die nach dem US Ausfuhrgesetz („United States Export Administration Act“) oder anderer Ausfuhrgesetze, –beschränkungen oder –regelungen (zusammen die „Ausfuhrgesetze“) verboten ist. Falls die Software als der Exportkontrolle unterfallender Gegenstand nach den Exportgesetzen eingestuft wird, sichert der Lizenznehmer zu und gewährleistet, dass der Lizenznehmer kein Staatsangehöriger oder Ortsansässiger einer unter Embargo stehenden Nation (einschließlich Iran, Syrien, Sudan, Libyen, Kuba und Nordkorea) ist, und dass dem Lizenznehmer auch nicht anderweitig durch die Ausfuhrgesetze der Vertrieb der Software untersagt ist. Alle Rechte, die im Rahmen dieses Vertrages gewährt werden, werden unter der Bedingung gewährt, dass sie verwirkt sind, wenn der Lizenznehmer nicht die Bedingungen dieses Vertrages erfüllt.
10. Anwendbares Recht. Dieser Vertrag beruht auf und unterliegt dem jeweils geltenden materiellen Recht der folgenden Länder: (a) des US-Staates Kalifornien, falls eine Lizenz der Software erworben wird, während sich der Lizenznehmer in den USA, Kanada oder Mexiko befindet, oder (b) Japans, falls eine Lizenz der Software erworben wird, während sich der Lizenznehmer in Japan, China, Korea oder anderen südost-asiatischen Ländern befindet, in denen alle offiziellen Sprachen in einer ideographischen Schrift (z. B. Hanzi, Kanji oder Hanja) und/oder einer anderen Schrift mit gleicher oder ähnlicher ideographischer Struktur, wie z. B. Hangul oder Kana, geschrieben werden, oder (c) Irlands, wenn eine Lizenz für die Software erworben wird, während sich der Lizenznehmer in einem anderen Land als den oben beschriebenen Ländern befindet. Die jeweiligen Gerichte von Santa Clara County, Kalifornien, USA, im Falle der Anwendbarkeit kalifornischen Rechts, des Tokyo District Courts in Japan, im Falle der Anwendbarkeit japanischen Rechts, und die zuständigen Gerichte in Irland, im Falle der Anwendbarkeit irischen Rechts, haben jeweils die nicht ausschließliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben. Dieser Vertrag unterliegt weder dem gesetzlichen Kollissionsrecht jedweder Rechtsordnungen noch dem UN-Kaufrecht, dessen Anwendbarkeit ausdrücklich ausgeschlossen wird.
11. Laufzeit. Die Laufzeit dieses Vertrages beträgt ein (1) Jahr ab dem Tag des Inkrafttretens, falls dieser nicht früher entsprechend dieser Ziffer 11 gekündigt wird. Adobe hat das Recht, diesen Vertrag zu kündigen (a) ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von neunzig (90) Tagen oder (b) fristlos, wenn der Lizenznehmer eine Bedingung dieses Vertrages nicht erfüllt. Im Falle einer solchen Kündigung, ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Vervielfältigung und den Vertrieb der Software sowie jegliche Verwendung der Marken einzustellen. Zudem ist der Lizenznehmer auf Verlangen von Adobe verpflichtet alle Kopien der Software, die sich in dem Besitz des Lizenznehmers befinden, zu vernichten und eine Bestätigung dieser Vernichtung beizubringen. Außer in den Fällen einer Verletzung der Ziffern 2 oder 5 dieses Vertrages wird dem Lizenznehmer ein angemessener Zeitraum eingeräumt, der nicht neunzig (90) Tage überschreiten wird, um Kopien von Produkten des Lizenznehmers zu verkaufen, die sich zu diesem Zeitpunkt in seinem Inventar befinden, sowie die dann aktuelle Version der Software zu nutzen, soweit dies für die technische Unterstützung der Endnutzer des Lizenznehmers erforderlich ist.
12. Mitteilungen. Alle Aufforderungen und Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und sind persönlich oder per Post mit Einschreiben/Rückschein (bei Mitteilungen von Adobe an den Lizenznehmer, per E-Mail) zu übermitteln. Die Mitteilungen gelten als zugegangen unmittelbar mit persönlicher Zustellung, fünf (5) Tage nach Aufgabe bei Versendung bei Post oder unmittelbar mit Versendung im Fall elektronischer Übertragung. Mitteilungen des Lizenznehmers an Adobe sind an die folgende Adresse zu richten: Adobe Systems Incorporated, 345 Park Avenue, San Jose, Kalifornien, 95110, USA, Attention: General Counsel. Mitteilungen von Adobe an den Lizenznehmer werden an die Adresse des Lizenznehmers, die Adobe in Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gegeben wurde, gerichtet. Der Lizenznehmer sichert zu, dass die mit diesem Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten zum Zeitpunkt der Mitteilung durch den Lizenznehmer richtig und aktuell sind.
13. Allgemeine Bestimmungen. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages als ungültig oder nicht durchsetzbar erkannt wird, berührt dies die Wirksamkeit dieses Vertrages nicht. Dieser bleibt weiter gültig und durchsetzbar. Der Vertrag lässt die gesetzlichen Rechte jeder Partei, die in Ihrer Eigenschaft als Verbraucher handelt, unberührt. Eine Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform und muss von einem bevollmächtigten Vertreter von Adobe unterzeichnet werden. Updates kann Adobe dem Lizenznehmer zusätzlicher oder anderer Bedingungen lizenziert werden. Dieser Vertrag ist der gesamte Vertrag zwischen Adobe und dem Lizenznehmer über die Vervielfältigung und den Vertrieb der Software. Er ersetzt alle bisherigen Zusicherungen, Diskussionen, Verpflichtungen, Kommunikationen oder Werbemitteilungen hinsichtlich der Software.
14. Hinweis für US-amerikanische Behörden als Endnutzer. Die Software und die sie begleitende Dokumentation gelten als Handelsartikel („Commercial Items“) im Sinne von 48 C.F.R. §2.101, bestehend aus handelsüblicher Computersoftware („Commercial Computer Software“) und Dokumentation zu handelsüblicher Computersoftware („Commercial Computer Software Documentation“) gemäß der Definition in 48 C.F.R. §12.212 oder 48 C.F.R. §§227.7202, soweit anwendbar. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. § 12.212 oder 48 C.F.R. §§ 227.7202-1 bis 227.7202-4, soweit anwendbar, wird US-amerikanischen Behörden als Endnutzer eine Lizenz über handelsübliche Computersoftware und die Dokumentation zu handelsüblicher Computer-Software zur Verfügung gestellt (a) ausschließlich als Handelsartikel und (b) ausschließlich mit solchen Rechten, die alle anderen Endnutzer gemäß den hier aufgeführten Bestimmungen erhalten. Unveröffentlichte Rechte bleiben gemäß den Urheberrechtsgesetzen der USA vorbehalten. Adobe Systems Incorporated , 345 Park Avenue, San Jose, CA 95110-2704, USA. Für US-amerikanische Behörden als Endnutzer verpflichtet sich Adobe alle einschlägigen Gesetze zur Chancengleichheit zu beachten, einschließlich, soweit anwendbar, die Bestimmungen in der jeweils aktuellen Fassung des Executive Order 11246, Ziffer 402 des Vietnam Era Veterans Readjustment Assistance Act von 1974 (38 USC 4212), und Ziffer 503 der jeweils aktuellen Fassung des Rehabilitation Act von 1973 sowie der Vorschriften in 41 CFR Teile 60-1 bis 60-60, 60-250 und 60-741. Die Klauseln und Vorschriften über Maßnahmen zur Beseitigung und Verhütung von Diskriminierung und zur Behebung vergangener Diskriminierung, die in dem vorangegangenen Satz enthalten sind, werden durch Bezugnahme integrale Bestandteile dieses Vertrages.
15. Audit Recht. Der Lizenznehmer ist damit einverstanden, dass er auf Aufforderung von Adobe oder eines bevollmächtigten Vertreters von Adobe innerhalb von dreißig (30) Tagen vollständig dokumentiert und bestätigt, dass er die Bedingungen dieses Vertrages erfüllt. Während der Laufzeit dieses Vertrages, wird der Lizenznehmer alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um eine vollständige, eindeutige und richtige Aufzeichnung hinsichtlich der Anzahl der in jedem Quartal vertriebenen Kopien der Software zu führen, sodass Adobe in der Lage ist, die Erfüllung der Bedingungen dieses Vertrages zu überprüfen. Adobe ist berechtigt, alle relevanten Bücher und Aufzeichnungen über die Vervielfältigung und den Vertrieb der Software zu prüfen und zu untersuchen. Informationen, die in Zusammenhang mit einem Audit erhalten werden, werden von Adobe ausschließlich dazu eingesetzt, die Rechte von Adobe durchzusetzen und festzustellen, ob der Lizenznehmer die Bedingungen dieses Vertrages erfüllt. Jedes derartige Audit wird mit einer Vorankündigung von mindestens sieben (7) Tagen während der normalen Geschäftszeiten an dem Standort des Lizenznehmers in einer Weise durchgeführt, die den normalen Geschäftsbetrieb des Lizenznehmers nicht unangemessen stört.
Falls der Lizenznehmer Fragen zu diesem Vertrag hat oder weitere Informationen von Adobe anfordern möchte, kann er sich an Adobes Kundendienst unter http://www.adobe.com wenden.
Adobe, Flash, Reader, Shockwave und Xtras sind eingetragene Marken oder Marken von Adobe Systems Incorporated in den USA und/oder anderen Ländern.
ANHANG A
Zu vertreibende Adobe-Software
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Beschreibung des Produkts oder des Services des Lizenznehmers
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Autorisierte(s) Betriebssystem(e) und Plattform(en)
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An wie viele Endnutzer werden Sie vertreiben?
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Wie beabsichtigen Sie, die Adobe-Software zu vertreiben?
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