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Häufig gestellte Fragen

Produkt

Was ist Adobe® Flash® Access®?
Adobe Flash Access bietet effektiven Schutz für Inhalte und erleichtert gleichzeitig den Zugriff darauf. Mithilfe dieser Technologie erschließen Anbieter, Distributoren und Werbetreibende ein größeres Publikum und neue Absatzfelder. Flash Access unterstützt verschiedene Geschäftsmodelle, darunter Video-On-Demand, Verleih und Electronic Sell-Through (digitale Kopie). Für die Bereitstellung stehen folgende Optionen zur Auswahl: Streaming per Adobe Flash Media Server, progressiver Download per HTTP oder Komplett-Download in eine Inhaltsbibliothek, aus der die Datei zu einem beliebigen Zeitpunkt abgespielt werden kann.
Worin unterscheiden sich Flash Access und Flash Media Server in Bezug auf den Inhaltsschutz?
Flash Media Server 3.5 schützt Streaming-Inhalte auf ihrem Weg zwischen Server und Client mithilfe von verschlüsseltem RTMP (RTMPE). Flash Access ist eine vollständige DRM-Lösung (Digital Rights Management). Die Software arbeitet mit beständigen Zugriffs- und Nutzungsrechten, die auf Client-Ebene greifen.
Welche Neuerungen bietet Flash Access 2?

Zu den wichtigsten Neuerungen in Flash Access 2 zählen:

  • Unterstützung für Flash Player – Demnächst wird eine neue Version des weltweit am häufigsten genutzten Plug-ins veröffentlicht, mit dem geschützte Inhalte per Streaming oder progressiven Download abgespielt werden können.
  • Unterstützung für dynamisches Streaming – Flash Access enthält Funktionen zum Schutz von Dateien mit mehreren Bit-Raten, die von Flash Media Server gestreamt werden.
  • Ausgabeschutz unter Windows® – Sicherheitsrichtlinien für die analoge und digitale Ausgabe werden von Flash Access plattformübergreifend umgesetzt. Derzeit bieten allerdings nur Windows-Plattformen die Option, Schutzfunktionen für bestimmte Inhalte zu aktivieren.
  • Verfügbarkeit als SDK – Flash Access kann auch ohne Adobe LiveCycle® in vorhandene Infrastrukturen eingebunden werden.
Für welche Zielgruppen eignet sich Flash Access?
  • Inhaltsanbieter – Film- und Fernsehstudios sowie Produzenten/Anbieter von Online-Video
  • Inhaltsdistributoren – Händler und Verleihdienste für Online-Video, Online-Medienanbieter und Betreiber von multimedialen Websites, z. B. im Bereich Sport und Unterhaltung
  • Service-Provider – Firmen, die Inhaltsdistributoren sichere Host-Dienste zur Verfügung stellen möchten
  • Organisationen – Unternehmen, die eine Lösung zur sicheren Bereitstellung von Videoinhalten an Mitarbeiter, Partner oder Schulungsteilnehmer suchen
Wie kann ich Videoinhalte mit Flash Access verwerten?

Die Software unterstützt verschiedene Bereitstellungsmodelle:

  • Werbefinanzierung – Die Distribution von Inhalten kann durch Werbung finanziert werden. Mit Flash Access und anderen Komponenten der Adobe Flash-Plattform lassen sich Anzeigen, Einblendungen (Overlays) und Branding-Elemente in die Streaming- und Download-Inhalte einbinden.
  • Electronic Sell-Through (Digitale Kopie) – Endanwender können Inhalte online erwerben (z. B. gegen Gebühr oder Eingabe eines Zugriffs-Codes), auf ihren Computer herunterladen und zu einem beliebigen Zeitpunkt – auch offline – wiedergeben. Flash Access schützt diese Inhalte vor der unbefugten Weitergabe.
  • Verleih (Pay-Per-View) – Manche Verleihdienste bieten Abonnements oder Video-on-Demand an. Flash Access setzt zeitliche Beschränkungen um, sodass die Inhalte nicht unbegrenzt abgespielt werden können.
Eignet sich Flash Access auch für andere Anwendungsbereiche außer der Distribution von Multimedia an Endverbraucher?
Ja. Unternehmen können mit Flash Access die Integrität und Vertraulichkeit von videogestützten Schulungen oder Ankündigungen schützen. Filmstudios steht mit Flash Access ein kostengünstiges und effektives Tool zur Entwicklung von „E-Screener“-Lösungen zur Verfügung, die den unbefugten Zugriff auf vorab für Händler veröffentlichte Inhalte verhindern. Auch für Lerninhalte bietet sich Flash Access an, ob in Vor-Ort- oder Web-basierten Schulungen. Service-Provider können die Software für ihre Inhaltsproduzenten bereitstellen.
Wie wird Flash Access in die vorhandene Infrastruktur eingebunden?

Flash Access wird als Java™-basiertes SDK mit mehreren APIs angeboten, das sich nahtlos in bestehende Strukturen integrieren lässt.

Welche Systemanforderungen gelten für Flash Access?
Für Flash Access muss die Java-Plattform Sun™ JDK 1.5 installiert sein. Ein Hardware Security Module (HSM) wird empfohlen.
Welche Client-Software unterstützt Flash Access?
Flash Access arbeitet mit den demnächst erhältlichen neuen Versionen von Adobe Flash Player und Adobe AIR®.
Wie verhindert Flash Access die Manipulation heruntergeladener Videoinhalte?
Vor der Distribution können Inhalte mit Flash Access verschlüsselt werden. Die geschützten Inhalte lassen sich anschließend nur auf zugelassenen Geräten abspielen. Flash Access unterstützt darüber hinaus die Anwenderauthentifizierung.
Unterstützt Flash Access Technologien für den Ausgabeschutz?
Ja. Version 2 ist mit Technologien für den Schutz digitaler und analoger Ausgaben unter Windows kompatibel, z. B. HDCP, CGMS-A und Rovi (bisher Macrovision) ACP.
Welche Einschränkungen sind in Bezug auf die Verwendung von Inhalten möglich?
Mit Flash Access ist die Verwendung von Inhalten nur auf entsprechend lizenzierten Geräten möglich. Außerdem lassen sich Nutzungsregeln zuordnen, die vom jeweiligen Client umgesetzt werden. Ein Endanwender, der ein Video über einen Verleih bezogen hat, erhält beispielsweise für 72 Stunden die Berechtigung zum Abspielen. In dieser Zeit kann er oder sie das Video beliebig oft anschauen; nach Ablauf der Frist lässt es sich jedoch nicht mehr aufrufen. Flash Access schützt Inhalte auch gegen „Deep Linking“, indem es eine Positivliste von zulässigen SWF- und Adobe AIR-Anwendungen führt. Sie können darüber hinaus Kontrollen für die Ausgabe auf Windows-Geräten definieren, die die Aufzeichnung von Inhalten verhindern, und festlegen, wie weit Endanwender ihre Computer-Uhr zurückstellen können. So vermeiden Sie, dass Leihfristen beliebig verlängert werden.
Wie schützt Flash Access Inhalte vor Piraterie?
Neben der Verschlüsselung wendet Flash Access verschiedene Schutzmaßnahmen an. Unter anderem werden Inhalten Nutzungsregeln zugeordnet, die unbefugte Zugriffe einschränken. Ein Endanwender, der ein Video über einen Verleih bezogen hat, erhält beispielsweise für 72 Stunden die Berechtigung zum Abspielen. In dieser Zeit kann er oder sie das Video beliebig oft anschauen; nach Ablauf der Frist lässt es sich jedoch nicht mehr aufrufen. Flash Access schützt Inhalte auch gegen „Deep Linking“, indem es eine Positivliste von zulässigen SWF- und Adobe AIR-Anwendungen führt. Sie können darüber hinaus Kontrollen für die Ausgabe auf Windows-Geräten definieren.
Wie lässt sich Flash Access mit vorhandenen Lösungen zur Authentifizierung bzw. Autorisierung von Endanwendern integrieren?
Das Flash Access-SDK kann mit Ihrer Business-Logik oder bestehenden Mechanismen zur Authentifizierung und Auftragsverwaltung integriert werden. Dies gilt auch für LDAP-basierte Systeme (Lightweight Directory Access Protocol).
Können Inhaltsanbieter die Darstellung ihrer Inhalte steuern?
Ja. Sie können geschützte Inhalte in eigene Adobe AIR-Anwendungen einbinden oder über den Flash Player bereitstellen. Sowohl Flash Player als auch Adobe AIR unterstützen die Anpassung von Oberflächenelementen und Hintergründen, sodass Unternehmen Inhalte veröffentlichen können, die mit ihrer Corporate Identity konform sind.
Können Endanwender heruntergeladene Inhalte auch offline abspielen?
Ja. Eine Inhaltslizenz kann die zeitlich begrenzte oder unbegrenzte Offline-Wiedergabe erlauben. Inhaltsanbieter haben die Möglichkeit, Flash Access und Adobe AIR-Anwendungen so zu konfigurieren, dass Inhalte zusammen mit der zugehörigen Lizenz heruntergeladen werden. Somit ist bei der Wiedergabe keine weitere Verbindung zum Server nötig.
Können Endanwender aufgefordert werden, ihre Lizenz zu erneuern oder zu überprüfen – auch im Rahmen eines EST-Modells (Electronic Sell-Through)?
Ja. Flash Access unterstützt die zeitlich begrenzte Speicherung einer Lizenz auf dem Client. Sie können festlegen, dass der Client die Lizenz in regelmäßigen Intervallen mit dem Lizenz-Server abgleicht (für den Anwender nicht sichtbar).
Wie können Nutzungsrechte entzogen werden?
Wenn ein Gerät sich nicht anforderungsgemäß verhält, kann Flash Access den Schlüssel zurücknehmen, der diesem Gerät zugeordnet ist. Diese Zurücknahme wird an alle Lizenz-Server weitergegeben, sodass für das betroffene Gerät keine Lizenzen mehr ausgestellt werden.
Kann eine Endanwender-Lizenz auf einen bestimmten Computer beschränkt werden?
Ja. Inhaltslizenzen sind per verschlüsselten Code dem jeweiligen Gerät zugeordnet.
Unterstützt Flash Access die Verwendung von Domänen?
Ja. Flash Access ermöglicht die Zuordnung von Inhalten zu einer Domäne von Geräten, die auf gemeinsame Inhalte und Lizenzen zugreifen können. Der Service-Provider legt mithilfe von Nutzungsregeln fest, welche Geräte einer Domäne angehören können.
Können Endanwender anonym auf Inhalte zugreifen?
Ja, sofern dies in der zugehörigen Richtlinie festgelegt ist. Wenn der Endanwender identifiziert werden muss, kann die Richtlinie beispielsweise einen externen Authentifizierungs- oder Autorisierungsdienst vorgeben. Mit dem Flash Access-SDK können Entwickler eine Schnittstelle zwischen ihren bestehenden Autorisierungs-/Authentifizierungssystemen und der Software herstellen.
Unterstützt Flash Access das Verketten von Lizenzen?
Ja. Wenn ein Endanwender beispielsweise sein Abonnement erneuert, kann Flash Access die Stammlizenz (Root-Lizenz) für das Endgerät aktualisieren. Der neue Gültigkeitszeitraum wird automatisch auf alle Lizenzen für einzelne Inhalte übertragen.
Wird Flash Access von Film- und Fernsehstudios unterstützt?
Generell unterstützen Studios Technologien zum Inhaltsschutz im Kontext einer Distributionsvereinbarung. Viele setzen die Sicherheitstechnologien von Adobe selbst ein. Zusammen mit führenden Film- und Fernsehstudios und anderen Inhaltsanbietern arbeitet Adobe daran, dass Flash Access sich als Technologie etabliert.

Support

Welche Verwendungsregeln unterstützt Flash Access?

Adobe unterstützt verschiedene Verwendungsregeln und Nutzungsbedingungen, die mit bewährten Verfahren der Branche konsistent sind, z. B. Werbefinanzierung, Verleih und Download-to-Own. Inhaltsanbieter können u. a. folgende Einschränkungen definieren:

  • Zeitlich begrenzte Wiedergabe – Leihinhalte können für einen festgelegten Zeitraum (z. B. 30 Tage) nach dem Download wiedergegeben werden.
  • Zeitraum ab Wiedergabe – Hier wird die nach dem ersten Aufrufen verbleibende Zeit festgelegt, in der Endanwender Inhalte abspielen können (z. B. 24 Stunden).
  • Start- und Enddatum
  • Anonymer oder authentifizierter Zugriff
  • Online- und Offline-Zugriff auf heruntergeladene Inhalte
  • Ausgabeschutz (analog und/oder digital) für Windows-Geräte
Ist Flash Media Server für die Bereitstellung geschützter Inhalte erforderlich?
Für die Bereitstellung stehen folgende Optionen zur Auswahl: Streaming per Flash Media Server, progressiver Download per HTTP oder Komplett-Download in eine lokale Inhaltsbibliothek.
Was passiert, wenn die Verschlüsselung von Flash Access geknackt wird?
Die Entwickler von Adobe arbeiten kontinuierlich an der Behebung potenzieller Sicherheitslücken in Flash Access. Flash Player und Adobe AIR unterstützen Anwendungs- und Laufzeit-Updates, die ein Service-Provider voraussetzen kann, bevor er weitere Lizenzen ausstellt. Client-Updates können vorbeugend oder nach Bekanntgabe einer Sicherheitslücke installiert werden.
Wann ist Flash Access 2 erhältlich?
Flash Access ist voraussichtlich im ersten Halbjahr 2010 verfügbar.

Nächste Schritte

Flash Access



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