Freigabedatum: 28. November 2006
Kennung der Sicherheitslücke: APSA06-02
CVE-Nummer: CVE-2006-6027
Plattform: Windows
Adobe stellt ein Update bereit, mit dem Sicherheitslücken in Adobe Reader und Adobe Acrobat geschlossen werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sicherheitsbulletin APSB06-20. Die Schwachstelle kann zum Absturz der Anwendung führen und einem Angreifer die Übernahme des betroffenen Systems ermöglichen. Derzeit liegen Adobe allerdings keine Hinweise zur Existenz eines entsprechenden Exploits vor.
5. Dezember 2006 – Bulletin aktualisiert
28. November 2006 – Bulletin erstellt
Adobe bedankt sich bei FrSIRT.com* für das Melden dieser Schwachstelle und den Beitrag zum Schutz der Sicherheit unserer Kunden.
Durch die Nutzung der Software von Adobe Systems Incorporated oder seiner Tochtergesellschaften („Adobe“) erklären Sie sich mit den im Folgenden genannten Nutzungsbedingungen einverstanden. Setzen Sie die Software nicht ein, wenn Sie die Vertragsbedingungen nicht akzeptieren. Falls beim Download oder der Installation einer Programmdatei eine Lizenzvereinbarung für Endanwender mitgeliefert wurde, ersetzt diese die nachfolgend aufgeführten Nutzungsbedingungen.
Die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Adobe-Software-Produkten unterliegen den United States Export Administration Regulations (Exportbestimmungen der Vereinigten Staaten). Die Software darf nicht in die folgenden Länder ausgeführt oder wiederausgeführt werden: Kuba, Iran, Irak, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien oder ein anderes Land, für das ein Handelsembargo der Vereinigten Staaten besteht. Darüber hinaus darf Adobe-Software nicht an Personen weitergegeben werden, die in folgenden Dokumenten geführt werden: Table of Denial Orders, Entity List, List of Specially Designated Nationals.
Wenn Sie ein Adobe-Software-Produkt herunterladen, erklären Sie damit, dass Sie kein Staatsangehöriger eines der folgenden Länder sind: Kuba, Iran, Irak, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien oder ein anderes Land, für das ein Handelsembargo der Vereinigten Staaten besteht. Sie erklären außerdem, dass Ihr Name nicht in den folgenden Dokumenten geführt wird: Table of Denial Orders, Entity List, List of Specially Designated Nationals.
Wenn die Software zum gemeinsamen Einsatz mit einer Software-Anwendung („Host-Anwendung“) von Adobe konzipiert wurde, gewährt Ihnen Adobe eine nicht-exklusive Lizenz zur ausschließlichen Verwendung der Software gemeinsam mit der Host-Anwendung, vorausgesetzt, Sie besitzen eine gültige Lizenz von Adobe für die Host-Anwendung. Mit Ausnahme der im Folgenden genannten Fälle unterliegt die Lizenzierung dieser Software den Bedingungen der Adobe-Lizenzvereinbarung für Endanwender, die die Nutzung der Host-Anwendung regelt.
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