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Sicherheitsbulletin

Sicherheits-Update: Hotfix für ColdFusion

Freigabedatum: 10. August 2010

Letzte Aktualisierung: 11. August 2010

Kennung der Sicherheitslücke: APSB10-18

CVE-Nummer: CVE-2010-2861

Plattform: Alle Plattformen

Zusammenfassung

In Adobe ColdFusion 9.0.1 und früheren Versionen für Windows, Macintosh und UNIX wurde eine Schwachstelle entdeckt, deren Behebung als wichtig eingestuft wird. Die Schwachstelle ermöglicht Directory-Traversal-Angriffe und damit die Offenlegung von Informationen. Adobe empfiehlt betroffenen Anwendern, ihre Software anhand der folgenden Anweisungen zu aktualisieren.

Betroffene Software-Versionen

ColdFusion 8.0, 8.0.1, 9.0, 9.0.1 und früher für Windows, Macintosh und UNIX

Lösung

Adobe empfiehlt allen betroffenen Anwendern, ihre Installation von ColdFusion entsprechend den Anweisungen in der TechNote* unter http://kb2.adobe.com/de/cps/857/cpsid_85766.html zu aktualisieren.

Schweregrad

Adobe stuft dieses Problem als wichtig ein. Die Aktualisierung wird allen Anwendern von Adobe ColdFusion empfohlen.

Details

In Adobe ColdFusion 8.0, 8.0.1, 9.0 und 9.0.1 für Windows, Macintosh und UNIX wurde eine Schwachstelle entdeckt, deren Behebung als wichtig eingestuft wird. Die Schwachstelle ermöglicht Directory-Traversal-Angriffe und damit die Offenlegung von Informationen (CVE-2010-2861). Adobe hat bereits eine Lösung für diese Sicherheitslücke bereitgestellt und empfiehlt Anwendern die Aktualisierung ihrer Software anhand der oben erwähnten Anweisungen.

Danksagung

Adobe bedankt sich bei Richard Brain von ProCheckUp Ltd* für das Melden dieser Schwachstelle und den Beitrag zum Schutz der Sicherheit unserer Kunden.

Adobe-Haftungsausschluss

Lizenzvereinbarung

Durch die Nutzung der Software von Adobe Systems Incorporated oder seiner Tochtergesellschaften („Adobe“) erklären Sie sich mit den im Folgenden genannten Nutzungsbedingungen einverstanden. Setzen Sie die Software nicht ein, wenn Sie die Vertragsbedingungen nicht akzeptieren. Falls beim Download oder der Installation einer Programmdatei eine Lizenzvereinbarung für Endanwender mitgeliefert wurde, ersetzt diese die nachfolgend aufgeführten Nutzungsbedingungen.

Die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Adobe-Software-Produkten unterliegen den United States Export Administration Regulations (Exportbestimmungen der Vereinigten Staaten). Die Software darf nicht in die folgenden Länder ausgeführt oder wiederausgeführt werden: Kuba, Iran, Irak, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien oder ein anderes Land, für das ein Handelsembargo der Vereinigten Staaten besteht. Darüber hinaus darf Adobe-Software nicht an Personen weitergegeben werden, die in folgenden Dokumenten geführt werden: Table of Denial Orders, Entity List, List of Specially Designated Nationals.

Wenn Sie ein Adobe-Software-Produkt herunterladen, erklären Sie damit, dass Sie kein Staatsangehöriger eines der folgenden Länder sind: Kuba, Iran, Irak, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien oder ein anderes Land, für das ein Handelsembargo der Vereinigten Staaten besteht. Sie erklären außerdem, dass Ihr Name nicht in den folgenden Dokumenten geführt wird: Table of Denial Orders, Entity List, List of Specially Designated Nationals. Wenn die Software zum gemeinsamen Einsatz mit einer Software-Anwendung („Host-Anwendung“) von Adobe konzipiert wurde, gewährt Ihnen Adobe eine nicht-exklusive Lizenz zur ausschließlichen Verwendung der Software gemeinsam mit der Host-Anwendung, vorausgesetzt, Sie besitzen eine gültige Lizenz von Adobe für die Host-Anwendung. Mit Ausnahme der im Folgenden genannten Fälle unterliegt die Lizenzierung dieser Software den Bedingungen der Adobe-Lizenzvereinbarung für Endanwender, die die Nutzung der Host-Anwendung regelt.

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Historie

11. August 2010 – Link zur TechNote aktualisiert
10. August 2010 – Bulletin veröffentlicht