NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DEN ADOBE VALUE INCENTIVE PLAN
1. Beschreibung des Programms
1.1 Allgemeines und Programmlaufzeit. VIP und VIP Marketplace (jeweils „das Programm“) sind flexible Lizenzierungsprogramme, die es qualifizierten und berechtigten Kunden ermöglichen, die über das Programm erworbenen Produktlizenzen zu verwalten und einzusetzen. Das Programm ist ein Abonnementprogramm mit Lizenzlaufzeiten, wie in Ziffer 3.4 dieses Vertrags näher definiert. Hat die Organisation über die Benutzeroberfläche der VIP Administration die Teilnahme beantragt und hat Adobe dieser zugestimmt, ist die Organisation ein Abonnent des Programms („Abonnent“) bis (i) zur Kündigung des Programms durch Adobe oder (ii) zur Kündigung dieses Vertrags (entweder von Adobe oder vom Abonnenten), wobei das jeweils früher eintretende Ereignis ausschlaggebend ist. Die Teilnahme am Programm unterliegt des Weiteren der Einhaltung des Programmleitfadens, der jederzeit aktualisiert werden kann und unter www.adobe.com/go/vip_program_guide_de („Programmleitfaden“) abrufbar ist. Der Programmleitfaden wird hiermit durch Bezugnahme Bestandteil des Vertrags. Adobe kann die Bedingungen des Programms nach eigenem Ermessen ändern. Änderungen, die sich nachteilig auf den Abonnenten auswirken, werden während der aktuellen Lizenzlaufzeit des Abonnenten nicht wirksam. Adobe wird den Abonnenten durch eine entsprechende Änderung des Datums am Ende des Programmleitfadens oder dieses Vertrags benachrichtigen. Wenn sich die Bedingungen dieses Vertrags ändern, kann der Abonnent aufgefordert werden, die Bedingungen dieses Vertrags in der Konsole erneut zu akzeptieren. Alle Mitteilungen werden an den Administrator des Abonnenten gesendet.
1.2 Kündigung. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen kann jede Vertragspartei den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von dreißig (30) Tagen durch eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung kündigen. Die Kündigung dieses Vertrags hat keine Auswirkungen auf die Pflichten des Abonnenten in Bezug auf alle vor dem Kündigungsdatum bestellten Produkte, insbesondere nicht auf Zahlungsverpflichtungen. Des Weiteren kann Adobe diesen Vertrag bei einer wesentlichen Vertragsverletzung durch schriftliche Benachrichtigung mit sofortiger Wirkung kündigen (insbesondere bei Veruntreuung oder Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum von Adobe). Bei Kündigung dieses Vertrags muss die Organisation des Abonnenten die Nutzung der Produkte umgehend einstellen, die Produkte von allen Computersystemen und von der gesamten IT-Ausrüstung, auf denen diese installiert sind, löschen und Datenträger, die die Produkte enthalten, sowie zugehörige Materialien an den Account Manager des Abonnenten zurückgeben. Der Account Manager ist entweder (i) ein Fachhändler, wenn eine Transaktion über einen Fachhändler erfolgt, oder (ii) ein Adobe-Vertreter, wenn eine Transaktion mit Adobe erfolgt.
1.3 Nutzungsbedingungen. Der Zugang zu den Produkten und deren Verwendung unterliegen den entsprechenden Nutzungsbedingungen von Adobe („Nutzungsbedingungen“), die Sie unter https://www.adobe.com/legal/terms.html einsehen können. Die entsprechenden Nutzungsbedingungen werden hiermit durch Bezugnahme (einschließlich der Bedingungen hinsichtlich des geltenden Rechts und Gerichtsstands) Bestandteil dieses Vertrags. Im Fall eines Konflikts zwischen den Nutzungsbedingungen dieses Vertrags und den Nutzungsbedingungen haben die Bedingungen dieses Vertrags Vorrang.
1.4 Programmprodukte. Eine vollständige Liste der über das Programm erhältlichen Produkte kann DER ABONNENT von seinem Account-Manager beziehen oder auf den Webseiten zum Programm auf Adobe.com unter http://www.adobe.com/howtobuy/buying-programs/vip.html abrufen. Alle Produkte, die durch das Programm erworben wurden, sind ausschließlich zur Verwendung in der Organisation des Abonnenten bestimmt, und alle Weiterverkäufe und Unterlizenzierungen bzw. eine sonstige Weitergabe sind verboten, wenn nicht anderweitig in Ziffer 4.1 und/oder im Programmleitfaden angegeben. Die meisten Produkte sind Abonnementprodukte. Einige Angebote können jedoch durch den Kauf von Gutschriften oder befristeten Lizenzen lizenziert werden, wie im Abschnitt „Angebote“ des Programmleitfadens beschrieben.
1.5 Tochter- und Schwesterorganisationen. Adobe erklärt, dass die Konzerngesellschaften des Abonnenten im Rahmen dieses Vertrags Bestellungen für die Produkte aufgeben und die im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellten Produkte verwenden dürfen. Der Abonnent bleibt aber letztendlich für etwaige Handlungen oder Unterlassungen einer derartigen Konzerngesellschaft haftbar. „Konzerngesellschaft“ bezeichnet im Zusammenhang mit einem Abonnenten ein Unternehmen, das den Abonnenten kontrolliert, vom Abonnent kontrolliert wird oder mit dem Abonnent unter gemeinsamer Kontrolle steht. Für die Zwecke dieser Ziffer 1.5 bedeutet „Kontrolle“ die unmittelbare oder mittelbare Möglichkeit, die Angelegenheiten des anderen Unternehmens durch Stimmrechte, wirtschaftliche oder vertragliche Beteiligung oder auf andere Weise zu bestimmen.
2. Teilnahme
2.1 Adobe ID und VIP-ID. Zur Anmeldung beim Programm ist eine Adobe ID erforderlich. Jedem Vertrag wird eine VIP ID zugewiesen, die in allen Bestellungen angegeben werden muss. Der Abonnent haftet für alle Handlungen und Unterlassungen von Personen, die Zugang zu Produkten erhalten, sowie für die Nutzung der Produkte durch den Abonnenten.
2.2 Konsole. Die Benutzeroberfläche für die Programmverwaltung ist die „Admin Console“. Nach Annahme dieses Vertrags wird der Person, die diesen Vertrag im Namen der Organisation angenommen hat, die Rolle des Vertragsverantwortlichen zugewiesen. Der Vertragsverantwortliche kann Systemadministratoren (jeweils ein „Administrator“) hinzufügen. Der Vertragsverantwortliche und jeder Administrator erhalten Zugang zur Admin Console, durch den sie Zugang zum Produkt haben, ihre Lizenzen verwalten und Kontoinformationen anzeigen können. Die Admin Console ermöglicht es dem Administrator, zusätzliche Nutzer in seiner Organisation einzuladen, auf die Admin Console zuzugreifen. Der Abonnent bevollmächtigt jeden Administrator oder Vertragsverantwortlichen, im Namen des Abonnenten zu handeln, einschließlich der Annahme der Vertragsbedingungen.
2.3 Vertraulichkeit. Der Abonnent muss die VIP-ID vertraulich behandeln und darf diese nicht weitergeben oder offenlegen, ausgenommen an den Account-Manager des Abonnenten.
2.4 Abonnement. Für Abonnements von Bildungseinrichtungen, Behörden und gemeinnützigen Organisationen gelten zusätzlich zu den Nutzungsbedingungen dieses Vertrags die Bedingungen in Anhang A. Der Abonnent muss einen gesonderten VIP-Vertrag für alle Produkte verwenden, die für die Nutzung in der Volksrepublik China verfügbar gemacht und bestellt werden.
3. Bestellung, Preise und Ausführung
3.1 Bestellung und Preise. Der Abonnent gibt Produktbestellungen beim Account-Manager auf. Alle Gebühren und Zahlungsbedingungen werden vom Account Manager des Abonnenten festgesetzt. Adobe kann keinen bestimmten Preisnachlass garantieren, es sei denn, Adobe ist der Account Manager des Abonnenten.
3.2 Zugriff und Admin Console. Nach Erwerb der Abonnements erhält der Administrator des Abonnenten über die Admin Console Zugriff auf die verfügbaren Produkte. Abonnenten können Produkte in der Admin Console verwalten.
3.3 Bereitstellung der Admin Console, Erfüllung und Nachfrist. Der Abonnent kann beliebig viele Produkte aus der Admin Console hinzufügen und bereitstellen, um sofortigen Zugriff auf diese Produkte erhalten. Adobe muss innerhalb der Nachfrist eine Bestellung für solche Produkte erhalten. Die Nachfrist für VIP beträgt 14 Tage nach dem Hinzufügen solcher Produkte in der Admin Console. Wenn Adobe innerhalb der Nachfrist keine Bestellung für diese Produkte erhält, kann der Abonnent so lange keine weiteren Produkte mehr hinzufügen, bis die Zahlung für alle hinzugefügten Produkte erfolgt ist.
3.4 Vertragsjahrestag, Lizenzlaufzeit und Verlängerungen.
3.4.1 Jahrestag. Der Jahrestag gibt das Datum an, bis zu dem die Lizenzen erneuert werden müssen. Der Jahrestag des Abonnenten ist der Tag zwölf Monate nach der Annahme der Erstbestellung des Abonnenten durch Adobe. Weitere Optionen für die Lizenzlaufzeit finden Sie im Programmleitfaden.
3.4.2 Lizenzlaufzeit. Die Lizenzlaufzeit bezeichnet den Zeitraum, in dem ein Abonnent Produkte nutzen darf, und umfasst die anfängliche Lizenzlaufzeit sowie sämtliche Lizenzverlängerungen. Die anfängliche Lizenzlaufzeit bezeichnet den Zeitraum, der mit dem Datum der Erstbestellung des Abonnenten beginnt und am Tag vor dem Jahrestag endet. Mit der Verlängerung des Produktabonnements beginnt am Jahrestag eine Verlängerung der Lizenzlaufzeit, die bis zum Tag vor dem nächsten Jahrestag läuft. Die Verwendung von Produkten und verbundenen Diensten endet gemeinsam mit der Lizenzlaufzeit am Tag vor dem Jahrestag. Die meisten Gutschriften müssen innerhalb einer einzigen Lizenzlaufzeit verwendet werden, und alle solche nicht genutzten Gutschriften verfallen am letzten Tag der Lizenzlaufzeit. Weitere Informationen finden Sie im Programmleitfaden.
3.4.3 Lizenzverlängerungen. Adobe oder der Account Manager werden sich in angemessener Weise bemühen, den Abonnenten etwa 30 Tage vor dem Ende der Lizenzlaufzeit zu benachrichtigen, auch per E-Mail. Lizenzen müssen vor dem Jahrestag verlängert werden, um eine kontinuierliche Verwendung der Produkte zu gewährleisten.
3.5 Upgrade-Schutz. Der Erwerb von Abonnementprodukten umfasst das Recht auf Upgrades, d. h. der Teilnehmer ist zum Empfang der neuesten allgemein erhältlichen Version eines im Rahmen des Programms erworbenen Abonnementprodukts berechtigt, solange die Produktlizenz zum Zeitpunkt der Markteinführung der neuen Produktversion durch Adobe bezahlt und aktiv ist. Im Gegensatz dazu umfassen befristete Lizenzen keine Produktaktualisierungen oder -Upgrades.
3.6 Rückgabe. Ohne die Rechte einzuschränken, die ein Abonnent gemäß den Verbraucherschutzgesetzen des Landes, in dem der Abonnent ansässig ist, hat, kann der Abonnent ein Produkt nicht mehr zurückgeben, sobald es installiert wurde oder sobald darauf zugegriffen wurde. Wenn ein Abonnent ein Produkt vor der Installation zurückgeben möchte, muss die gesamte Bestellung zurückgegeben werden. Der Abonnent muss die Rückgabe von im Rahmen des Vertrags erworbenen Produkten beim Account Manager des Abonnenten beantragen. Vorbehaltlich etwaiger Gewährleistungsansprüche müssen Anträge auf Rückgabe innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Datum der ursprünglichen Produktbestellung durch den Abonnenten beim Account Manager des Abonnenten beantragt werden. Adobe muss jede beantragte Rückgabe wie im Programmleitfaden näher beschrieben genehmigen, bevor die Rückgabe zulässig ist.
3.7 Direktbestellungen bei Adobe. Wenn ein Teilnehmer eine Bestellung direkt bei Adobe aufgibt, gilt dieser Abschnitt. Abonnenten können jederzeit Produkte über die Admin Console oder einen Adobe-Vertreter hinzufügen, solange eine Bestellung für alle Produkte bei einem Adobe-Vertreter aufgegeben wird. Für Produkte gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preise, und zwar anteilig auf der Grundlage der noch verbleibenden Tage der Lizenzlaufzeit. Ungeachtet der Aussagen in 3.2, 3.3 und 4.2 kann Adobe Ihnen beim Hinzufügen von Produkten über Admin Console diese Produkte zum dann aktuellen Preis direkt in Rechnung stellen. Für Ihre Bestellung kann eine Prüfung der Kreditwürdigkeit erforderlich sein. Dem Abonnenten stellt der Produktpreis zuzüglich anwendbarer Steuern in Rechnung. Sämtliche bestellten Produkte müssen vom Abonnenten innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum gemäß Rechnung in voller Höhe bezahlt werden. Für alle Beträge, die nicht bei Fälligkeit bezahlt werden, fallen ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Zeitpunkt, zu dem der überfällige Betrag einschließlich der entsprechenden Zinsen in voller Höhe bezahlt ist, Zinsen an zu einem Zinssatz von 1,0 % pro Monat oder zum höchsten gesetzlich zulässigen Zinssatz, je nachdem, welcher Zinssatz niedriger ist.
4. VIP Marketplace.
4.1. Abschnitt 4 „VIP Marketplace“ gilt ausschließlich für Produkte, die über VIP Marketplaces lizenziert wurden.
4.2 Automatische Lizenzverlängerung. Ungeachtet des Wortlauts in Abschnitt 3.4.3 oben verlängert sich Ihre Jahreslizenz am Ende Ihrer Lizenzlaufzeit im VIP Marketplace automatisch auf der Grundlage des Partnerpreises von Adobe, der (i) an Ihrem Jahrestag gültig ist und (ii) für Ihre qualifizierte Rabattstufe gilt, es sei denn, Sie ändern oder stornieren Ihre Lizenz bei Adobe mindestens 3 Tage vor Ihrem Jahrestag oder Adobe storniert sie vor Ihrem Jahrestag. Wenn sich Ihre VIP Marketplace Lizenzen automatisch verlängern, werden Sie von Adobe 30 Tage vor dem Jahrestag des Abonnenten über die automatische Verlängerung der Lizenzen informiert. Ihr Account Manager legt Ihre Produktgebühren fest. Arbeiten Sie mit Ihrem Account Manager zusammen, um Produktlizenzen anzupassen. Informationen zu den Kündigungsbedingungen und den Nutzungsbedingungen zu automatischen Verlängerungen erhalten Sie von Ihrem Account Manager.
4.3 Nachfrist für VIP Marketplace. Ungeachtet des Wortlauts in den Abschnitten 3.2 und 3.3 beträgt die Nachfrist für Produkte, die über den VIP Marketplace bestellt werden, sieben Tage nach dem Hinzufügen solcher Produkte, nicht 14 Tage. Wenn Adobe innerhalb der Nachfrist keine Bestellung für solche Produkte erhält, werden diese Produkte entfernt.
5. Verschiedenes.
5.1 Lizenzübertragung. Die Nutzungsbedingungen regeln keine Beschränkungen bezüglich der Übertragung von Produkten, die in Verbindung mit diesem Vertrag lizenziert werden. Unter gewissen Umständen kann Adobe die Übertragung von Produktlizenzen im Rahmen dieses Vertrags nach eigenem und alleinigem Ermessen gestatten. Anträge auf Lizenzübertragung sind an den Kundenservice von Adobe zu richten, einschließlich einer Beschreibung des Grundes für die geplante Übertragung und der Kontaktinformationen des Übertragungsempfängers. Weitere Informationen finden Sie im Programmleitfaden. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass alle Produkte lizenziert und nicht verkauft werden.
5.2 Lizenzüberprüfung. Der Abonnent muss über Systeme und/oder Verfahren verfügen, die eine ordnungsgemäße Aufzeichnung der Anzahl der installierten und/oder bereitgestellten Produktkopien gewährleisten, und die Aufzeichnungen über die Installation und/oder die Bereitstellung der Produkte müssen bis zwei (2) Jahre nach Kündigung oder Ablauf des Vertrags aufbewahrt werden. Adobe und/oder seine Vertreter sind berechtigt, höchstens einmal im Jahr eine mindestens dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich angekündigte Überprüfung der Produktinstallation/Produktbereitstellung beim Abonnenten durchzuführen. Im Zuge einer derartigen Überprüfung muss der Abonnent einen nicht überarbeiteten korrekten Bericht über alle vom Abonnenten installierten/bereitgestellten Produkte sowie Produkte, auf die der Abonnent zugreift, sowie alle gültigen Kaufbelege für die gesamten Produkte innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer entsprechenden Aufforderung vorlegen. Wenn die Überprüfung ergibt, dass die Bestimmungen für die Produktlizenzen nicht eingehalten werden, erwirbt der Abonnent die erforderlichen Lizenzen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der entsprechenden Benachrichtigung. Wenn das oben beschriebene Prüfverfahren einen möglichen erheblichen Verstoß ergibt und die Bedenken von Adobe nicht ausgeräumt werden, behält sich Adobe das Recht vor, nach einer schriftlichen Vorankündigung von zehn (10) Werktagen während der üblichen Geschäftszeiten eine Vor-Ort-Prüfung der Lizenzinstallation und -bereitstellung des Abonnenten durchzuführen. Diese Ziffer 5.2 gilt über die Beendigung dieses Vertrags hinaus für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren fort.
5.3 Verwendung von Informationen. Adobe kann Informationen über den Abonnenten oder seine Konzerngesellschaften, einschließlich des Namens und der Kontaktdaten, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aus den Nutzungsbedingungen verwenden. Weitere Informationen finden Sie im Datenschutz-Center von Adobe (adobe.com/de/privacy).
5.4 Klagebefugnis. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass das UN-Kaufrecht auf diesen Vertrag keine Anwendung findet. Wenn ein Abonnent eine US-amerikanische Bundesbehörde ist, erklärt sich der Abonnent damit einverstanden, dass Adobe die Klagebefugnis und das Recht hat, jede Vertragsverletzung im Zusammenhang mit diesem Vertrag unter dem Contracts Disputes Act [Gesetz zu Vertragsstreitigkeiten] von 1978 („Gesetz zu Vertragsstreitigkeiten“) geltend zu machen und sich darauf zu berufen.
5.5 Allgemeines. Die Vertragsparteien handeln unabhängig voneinander, und dieser Vertrag kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass eine Vertragspartei der Vertreter oder Mitunternehmer der anderen Vertragspartei ist. Der Abonnent ist nicht berechtigt, diesen Vertrag (kraft Gesetzes oder auf andere Weise) ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Adobe zu übertragen, und jede unzulässige Übertragung ist nichtig. Adobe kann diesen Vertrag nach eigenem Ermessen ohne eine vorherige schriftliche Genehmigung des Abonnenten übertragen. Dieser Vertrag ist für zulässige Nachfolger bindend und wird zu deren Gunsten wirksam. Änderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Dieser Vertrag (einschließlich des Programmleitfadens, der anwendbaren Nutzungsbedingungen und Anhänge oder ggf. Online-Anmeldeinformationen) ist der vollständige Vertrag zwischen den Vertragsparteien bezüglich des Vertragsgegenstands. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags für undurchsetzbar befunden werden, bleibt der Rest des Vertrags vollumfänglich wirksam. Wenn der Account-Manager des Abonnentens kein autorisierter Adobe-Account-Manager mehr ist, kann Adobe das Konto des Abonnentens nach dessen Benachrichtigung unter einen dann aktuellen autorisierten Adobe-Account-Manager verschieben.
Dieser Vertrag wird nur in englischer Sprache aufgesetzt und ausgefertigt. Die englischsprachige Version ist unter allen Umständen rechtskräftig und jede andere Version dieses Vertrags in einer anderen Sprache ist nicht verbindlich und nicht wirksam. Außerdem stimmt jede der Vertragsparteien zu, dass durch eine Unterschrift von einem Abonnenten oder von Adobe unter eine nicht englischsprachige Version die Rechtsgültigkeit und Verbindlichkeit der englischsprachigen Version von den Vertragsparteien anerkannt werden, selbst wenn die eigentliche englischsprachige Version nicht unterzeichnet wurde. Ohne Einschränkung der vorherigen Ausführungen haben die englischsprachige Version und ihre Auslegung Rechtsgültigkeit, falls zwischen der englischsprachigen Version dieses Vertrags und jeglicher übersetzten Version dieses Vertrags Widersprüche oder Unvereinbarkeiten bestehen. Alle Ankündigungen oder Benachrichtigungen in Zusammenhang mit diesem Vertrag erfolgen in englischer Sprache und alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten werden in englischer Sprache verhandelt oder beigelegt.
5.6 Services. Das Produkt kann mit einer Reihe von Diensten integriert sein, die von Adobe oder Dritten betrieben werden und von Anwendern erstellte Inhalte aufweisen können, die (a) für Minderjährige ungeeignet, (b) in einigen Ländern verboten oder (c) zum Betrachten am Arbeitsplatz unpassend sein können. Eine vollständige Liste der integrierten Dienste finden Sie unter www.adobe.com/go/integratedservices_de. Wenn der Teilnehmer verhindern möchte, dass Dienste mit von Anwendern erstellten Inhalten angezeigt oder aufgerufen werden, kann er (i) den Zugriff auf den Dienst in Creative Cloud Packager deaktivieren, wo diese Funktion verfügbar ist, oder (ii) den Zugang zu den Diensten über seine Netzwerk-Firewall sperren. Dienste sind für Anwender unter dreizehn (13) Jahren unter keinen Umständen verfügbar. Adobe übernimmt keinerlei Haftung für nutzergenerierte Inhalte, die über die Dienste verfügbar sind. Der Abonnent muss sicherstellen, dass die Verwendung der Dienste die gesetzlichen Vorschriften des Landes des Abonnenten erfüllt. Der Abonnent hat keinen Anspruch auf Rückerstattung und Adobe übernimmt keine Haftung, wenn (i) der Zugang zu den Produkten aufgrund von staatlichen Maßnahmen oder von Maßnahmen des Dienstanbieters verlangsamt oder blockiert wird oder (ii) Adobe es nach vernünftigem Ermessen für erforderlich hält, den Zugang zu einigen oder allen Produkten zu blockieren, um geltendem Recht nachzukommen.
ANLAGE A
TEILNAHME VON BILDUNGSEINRICHTUNGEN, BEHÖRDEN UND GEMEINNÜTZIGEN ORGANISATIONEN
A. ABOS VON BILDUNGSEINRICHTUNGEN.
Für einen Teilnehmer, der eine Bildungseinrichtung ist (siehe Definition unten), gelten die folgenden Zusatzbedingungen. Adobe behält sich das Recht vor, die Abos von Bildungseinrichtungen zu kündigen, wenn der Abonnent keine Bildungseinrichtung ist.
1. Definitionen für Bildungseinrichtungen.
1.1 Bildungseinrichtung. Nachstehend folgt eine nicht vollständige Auflistung qualifizierter Bildungseinrichtungen: (a) (von offiziellen Zulassungsstellen) zugelassene öffentliche oder private Grund- oder weiterführende Schulen, die Vollzeitunterricht bieten; (b) zugelassene öffentliche oder private Universitäten oder Hochschulen (einschließlich akademischer Einrichtungen oder Fachhochschulen), die Titel verleihen, für deren Erlangung eine Studienzeit erforderlich ist, die mindestens zwei Jahren Vollzeitstudium entspricht; (c) von Adobe genehmigte benannte Bildungseinrichtungen, wenn die benannten Einrichtungen von Adobe schriftlich genehmigt wurden; (d) Krankenhäuser, die sich im Alleineigentum einer anderweitig qualifizierten Bildungseinrichtung befinden und von dieser betrieben werden, wobei „im Alleineigentum befindlich und betrieben“ bedeutet, dass die Bildungseinrichtung der Alleineigentümer des Krankenhauses und die einzige Einrichtung ist, die über den täglichen Betrieb Kontrolle ausübt; und (e) akademische Forschungslabors, die i – eine öffentliche Einrichtung sind und von einer nationalen oder regionalen Bildungsbehörde anerkannt werden, ii – Studenten unterrichten und iii – eine Ausfertigung der Satzung vorlegen können, die Auskunft über das Verhältnis zur kontrollierenden Hochschule gibt.
Nachstehend folgt eine nicht vollständige Auflistung von Einrichtungen, die keine qualifizierten Bildungseinrichtungen sind: (a) nicht zugelassene Schulen; (b) Museen oder Bibliotheken; (c) Krankenhäuser, die sich nicht im Alleineigentum einer anderweitig qualifizierten Bildungseinrichtung befinden oder nicht von einer solchen betrieben werden; (d) Kirchen oder religiöse Einrichtungen, bei denen es sich nicht um zugelassene Schulen handelt; (e) Einrichtungen der Berufs- und Weiterbildung oder Berufsschulen, die Zeugnisse für Kurse wie Computersoftwareschulung oder berufliche Ausbildung vergeben und keine zugelassenen Schulen sind oder die Titel verleihen, für deren Erlangung eine Studienzeit erforderlich ist, die weniger als zwei Jahren Vollzeitstudium entspricht; (f) Militärschulen, die keine akademischen Titel verleihen, und (g) Forschungslabors, die von keiner Bildungsbehörde des Bundes oder eines Bundeslandes anerkannt werden. Einrichtungen, die von anderen Regierungsinstanzen anerkannt werden, sind beispielsweise nicht teilnahmeberechtigt.
Die obigen Listen gelten nicht für die im unten stehenden Abschnitt 1.2 (Regionsspezifische Definition) aufgeführten Länder.
1.2 Regionenspezifische Definition für Bildungseinrichtung:
(a) Länder in der Asien-/Pazifikregion mit Ausnahme von südostasiatischen Ländern wie im unten stehenden Absatz (b) definiert: Wenn die Bildungseinrichtung in Australien, Neuseeland, Indien, Sri Lanka, Festlandchina, der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China, der Region Taiwan, der Republik Korea, der Volksrepublik Bangladesch, der Demokratischen Bundesrepublik Nepal, der Republik der Union von Myanmar, Pakistan, der Mongolei oder einem anderen von Adobe von Zeit zu Zeit bestimmten Land ansässig ist, hat „Bildungseinrichtung“ die von Adobe für „qualifizierte Bildungseinrichtung“ (mit Ausnahme der Abschnitte „Vollzeit- und Teilzeitlehrkörper und -personal“ sowie „Schüler“) unter https://www.adobe.com/special/avl/education/ap/index2.html (oder auf der Nachfolge-Website) festgelegte Bedeutung in der von Zeit zu Zeit von Adobe aktualisierten Fassung.
(b) Südostasiatische Länder. Wenn die Bildungseinrichtung in Indonesien, Malaysia, auf den Philippinen, Singapur, Thailand oder Vietnam ansässig ist, hat „Bildungseinrichtung(en)“ die jeweilige von Adobe auf https://www.adobe.com/go/edu_entity_sea (oder auf der Nachfolge-Website) festgelegte Bedeutung in der von Adobe gelegentlich aktualisierten Fassung.
(c) Japan: Wenn die Bildungseinrichtung in Japan ansässig ist, hat „Bildungseinrichtung“ oder „Bildungsinstitution“ die jeweilige von Adobe unter https://helpx.adobe.com/jp/x-productkb/policy-pricing/cq081918191.html (oder auf der Nachfolge-Website) festgelegte Bedeutung in der von Zeit zu Zeit von Adobe aktualisierten Fassung.
1.3 Grund- und weiterführende Schulen. Grund- und weiterführende Schulen sind im Programmleitfaden definiert. Adobe kann Abonnenten, bei denen es sich um Grund- und weiterführende Schulen handelt, Angebote zur Verfügung stellen. Adobe behält sich das Recht vor, Lizenzen und Abonnements von Grund- und weiterführenden Schulen zu kündigen, falls der Abonnent keine Grund- oder weiterführende Schule ist, wie im Programmleitfaden festgelegt. Weitere Details sind dem Leitfaden zum VIP-Programm für Bildungseinrichtungen zu entnehmen sowie http://www.adobe.com/go/primary-secondary-institution-eligibility-guidelines.
B. BEHÖRDEN
Für einen Teilnehmer, der eine Behörde ist (siehe Definition unten), gelten die folgenden Zusatzbedingungen. Adobe behält sich das Recht vor, Abonnements von Behörden zu kündigen, wenn der Abonnent keine Behörde ist.
1. Für teilnehmende Behörden geltende Definitionen.
Regierungsinstanz. Eine Teilnahme ist nur dann möglich, wenn der Abonnent (und jede verbundene Einrichtung) eine „Behörde“ ist. Unter einer Behörde ist Folgendes zu verstehen: (a) Ämter, Abteilungen, Kommissionen, Dienststellen, Einrichtungen, Räte oder Behörden der Legislative, Exekutive oder Judikative auf Bundes- bzw. nationaler Ebene; (b) Ämter, Abteilungen, Kommissionen, Dienststellen, Einrichtungen, Räte, Organisationen oder Behörden der Legislative, Exekutive oder Judikative auf regionaler und kommunaler Ebene, die aufgrund der Verfassung oder Gesetze des jeweiligen Staates bestehen, und zwar einschließlich der Verwaltungsstellen von Bezirken, Regionen und Einzelstaaten oder (c) von bundesstaatlichen, einzelstaatlichen oder lokalen Regierungen errichtete und/oder finanzierte staatliche Stellen oder Einrichtungen, die berechtigt sind, Regierungsgewalt über Bürger, Unternehmen oder andere Behörden auszuüben oder diese zu unterstützen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass Folgendes keine Behörden sind: private „gewinnorientierte“ Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Handels- oder Industrieverbände, Hochschulen und Gewerkschaften, auch wenn sie im Auftrag von oder mit Behörden arbeiten, es sei denn, sie verfügen über eine ausdrückliche Genehmigung einer US-Behörde gemäß FAR Teil 51. Der Abonnent erklärt gegenüber Adobe, dass es sich beim Abonnenten und seinen verbundenen Einrichtungen um Behörden handelt. Eine Liste qualifizierter „Behörden“ für Japan ist abrufbar unter: http://www.adobe.com/jp/aboutadobe/volumelicensing/pdfs/cl5_government_license_table.pdf.
1.1 Für Frankreich: Eine Behörde ist entweder ein Amt, ein Minister, eine Kommission, ein Vorstand, eine Dienststelle oder ein Rat (auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene); eine Stadt; eine Region oder eine Stelle, die dem öffentlichen Recht von Frankreich und der Verwaltung einer Regierungsstelle unterliegt.
2. Bedingungen, die für staatliche Abonnenten der USA gelten.
2.1 Allgemeine Einschränkungen. Für US-bundesstaatliche Regierungsmitglieder ist jede Bestellung von FAR 52.232-18 (Verfügbarkeit von Mitteln) und FAR 52.232-19 (Verfügbarkeit von Mitteln für das nächste Geschäftsjahr) abhängig, und US-bundesstaatliche Regierungsmitglieder dürfen nur Produkte bereitstellen, wenn die Mittel zur Bezahlung für solche Bestellungen zur Verfügung stehen. Soweit einzelstaatliche oder lokale Behörden ähnlichen Anforderungen unterliegen, dürfen sie keine Produkte einsetzen, wenn sie nicht über die entsprechenden Mittel verfügen.
2.2 Kündigung. Dieser Vertrag kann von einem Teilnehmer, der der US-Bundesregierung angehört, gemäß FAR 52.249-1 (Ordentliche Kündigung durch die Regierungsbehörde) gekündigt werden. Adobe kann die Bedingungen dieses Vertrags nach eigenem Ermessen ändern.
2.3 Teilnahme von Bundesbehörden. Hinweis für US-Bundesbehörden als Endanwender (Handelsartikel): Die vertragsgemäß bereitgestellten Produkte sind „Handelsware(n)“ im Sinne von 48 C.F.R. § 2.101, bestehend aus „kommerzieller Computersoftware“ und „Begleitmaterial für kommerzielle Computersoftware“ und damit verbundenen Diensten im Sinne von 48 C.F.R. § 12.212 bzw. 48 C.F.R. § 227.7202, wie jeweils anwendbar. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. § 12.212 oder 48 C.F.R. § 227.7202-1 bis §227.7202-4, soweit anwendbar, wird US-amerikanischen Bundesbehörden als Endanwender eine Lizenz über handelsübliche Computer-Software und die Dokumentation zu handelsüblicher Computer-Software zur Verfügung gestellt (a) ausschließlich als Handelsartikel und (b) ausschließlich mit solchen Rechten, die alle anderen Endanwender gemäß den hier aufgeführten Vertragsbestimmungen und den Nutzungsbedingungen erhalten. Unveröffentlichte Rechte bleiben gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika Adobe Inc., 345 Park Avenue, San Jose, CA 95110-2704, USA, vorbehalten.
C. GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN
Weitere Bedingungen, die für gemeinnützige Teilnehmer gelten, sind im Leitfaden zum Programm enthalten. Adobe behält sich das Recht vor, Abos zu kündigen, falls der Abonnent keine teilnahmeberechtigte gemeinnützige Organisation ist, wie in https://helpx.adobe.com/buying-programs/non-profit.html beschrieben.
Nutzungsbedingungen für den Adobe Value Incentive Plan veröffentlicht und gültig ab 15. Juli 2024