ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDIGUNGEN ZUR GEMEINSAMEN TEILNAHME (LINKED MEMBERSHIP).
Diese Bedingungen zur gemeinsamen Teilnahme bilden die Grundlage für eure Linked Membership im Rahmen des Adobe VIP Marketplace- oder Large Government Agencies (LGA)-Programms.
Im Rahmen einer gemeinsamen Teilnahme können die Lizenzbestellungen verbundener Organisationen kombiniert werden, um eine bessere Rabattstufe zu erlangen. Jedes Jahr werden am Stichtag der gemeinsamen Teilnahme die Bestellungen aller teilnehmenden Organisationen automatisch zusammengefasst, um die Rabattstufe zu ermitteln, die für alle Teilnehmenden des Verbunds gilt. Hier findet ihr die Bedingungen für die gemeinsamen Teilnahme: www.adobe.com/go/LinkedMembership. Jede Organisation, die die vertragsverantwortliche Person für die gemeinsame Teilnahme registriert, muss sich an die geltenden Bedingungen halten.
Allein Adobe entscheidet, ob die Kriterien für die gemeinsame Teilnahme erfüllt werden. Adobe behält sich das Recht vor, einen Antrag auf gemeinsame Teilnahme abzulehnen, eine verbundene Organisation aus dem Zusammenschluss zu entfernen und eine gemeinsame Teilnahme jederzeit zu beenden. Wenn die VIP- oder LGA-Vereinbarung der vertragsverantwortlichen Person für die gemeinsame Teilnahme beendet wird oder abläuft, wird die gemeinsame Teilnahme beendet, und der Status aller verbundenen Organisationen wird auf den Basis-VIP-Status zurückgesetzt. Wenn die VIP- oder LGA-Vereinbarung einer verbundenen Organisation beendet wird oder abläuft, werden die Lizenzen der verbundenen Organisation in der gemeinsamen Teilnahme nicht mehr berücksichtigt. Adobe behält sich das Recht vor, die „Linked Membership“-Option nach eigenem Ermessen zu ändern oder einzustellen. Alle Schlüsselbegriffe, die hier nicht näher definiert sind, werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum VIP erklärt.
- In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum VIP wird erläutert, was eine „verbundene Organisation“ („Konzerngesellschaft“) für Unternehmen ist.
- Für Bildungseinrichtungen ist eine „verbundene Organisation“ im Rahmen einer gemeinsamen Teilnahme eine eigene Einheit (z. B. ein Campus, eine Fakultät oder eine Schule innerhalb desselben Universitäts- oder Schulsystems), die der Kontrolle der Mutterorganisation unterliegt oder über gemeinsame Eigentümerschaft mit dieser verbunden ist.
- Für eine Regierungseinrichtung ist eine „verbundene Organisation“ im Rahmen einer gemeinsamen Teilnahme ein Regierungsorgan, das denselben administrativen, politischen oder regulatorischen Strukturen unterliegt wie die an der Linked Membership teilnehmende Regierungseinrichtung.
- „Verbundene Organisationen“ einer Vereinigung sind Organisationen, die der Vereinigung rechtmäßig angehören.
Für eine Linked Membership im Rahmen einer Vereinigung muss die vertragsverantwortliche Person für die gemeinsame Teilnahme bestätigen, dass es sich um eine Vereinigung gemäß den hier aufgeführten Kriterien handelt. Zudem muss jede verbundene Organisation der Vereinigung rechtmäßig angehören. Eine Vereinigung ist ein Zusammenschluss oder Verbund von Organisationen mit ähnlichen Interessen und Zielen. Eine Vereinigung 1) verfügt über eine Aufsichtsinstanz, die die Berechtigung zur Teilnahme der einzelnen Parteien anerkennt, verwaltet und regelmäßig überprüft, und 2) hat die Befugnis, die Teilnahme der einzelnen Parteien zu verwalten und die geltenden Bedingungen an die Teilnehmenden weiterzugeben.