ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN ADOBE VALUE INCENTIVE PLAN
IN DIESER ÄNDERUNG („ÄNDERUNG“) DES ABO-VERTRAGS („VERTRAG“) FÜR DEN MENGENBASIERTEN ANREIZPLAN (VALUE INCENTIVE PLAN, NACHFOLGEND „VIP“ ODER „PROGRAMM“) WERDEN DIE ZUSÄTZLICHEN BEDINGUNGEN FÜR IHRE TEILNAHME ALS ABONNENT (SIEHE DEFINITION UNTEN) AM PROGRAMM FESTGELEGT. DIE ÄNDERUNG TRITT MIT DEM TAG IN KRAFT, AN DEM DAS MITGLIED DIESE BEDINGUNGEN AKZEPTIERT UND ADOBE DIESE ÄNDERUNG GENEHMIGT („TAG DES INKRAFTTRETENS“). DIESE ÄNDERUNG WIRD ZWISCHEN ADOBE (IM VERTRAG DEFINIERT) UND DEM MITGLIED ABGESCHLOSSEN.
- Vertragslaufzeit und Kündigung. Die Änderungslaufzeit wird am Tag des Inkrafttretens gültig und endet zweiunddreißig Tage vor dem dritten Jahrestag des Tages des Inkrafttretens, falls sie nicht früher gemäß den Bestimmungen des Vertrags oder dieser Änderung gekündigt wird. Ungeachtet des Vorstehenden ändert sich die bestehende Änderungsfrist nicht, wenn der Abonnent diese Änderung zu einem Zeitpunkt, der innerhalb der bestehenden Änderungslaufzeit liegt, erneut akzeptiert. Diese Änderung endet automatisch, wenn (a) der Vertrag des Abonnentens endet, (b) der Abonnent diese Änderung im Rahmen eines indirekten VIP-Abos (VIP Linked Membership) erhalten hat und: i) der VIP-Select-Status für das indirekte Abo nicht aufrechterhalten werden kann oder ii) dieses Abo beendet wird oder iii) der Abonnent nicht mehr daran teilnimmt.
- Dreijähriger Verpflichtungszeitraum. Abgesehen von Sonder- und Werbepreisen, sofern diese für Mitglieder gelten, bietet Adobe während der Laufzeit dieser Änderung (a) dem direkten Vertriebspartner, falls die Mitgliedstransaktion durch einen Fachhändler erfolgt, oder (b) dem Mitglied, falls die Mitgliedstransaktion unmittelbar mit Adobe erfolgt, denselben Preis für Produkte. Im 2. und im 3. Jahr muss das Mitglied an oder vor dem Jahrestag des Mitglieds mindestens die gleiche Anzahl von Lizenzen erneuern, wie 15 Geschäftstage nach dem Datum des Inkrafttretens auf der Kontoverwaltungsseite der Programm-Admin Console unter „Minimum Number of Licenses“ (Mindestanzahl von Lizenzen) angezeigt wird. Der Abonnent kann seinen Account-Manager während der Laufzeit des Vertrags auf Wunsch wechseln. Wenn also die Produkte über Vertriebspartner von Adobe vertrieben werden, werden die dem Mitglied vom Vertriebspartner in Rechnung gestellten Preise nicht von Adobe festgelegt, und Adobe kann dem Mitglied keinen bestimmten Rabatt garantieren. Die Lizenzgebühren des Mitglieds werden von seinem Fachhändler bestimmt, falls die Transaktion durch einen Fachhändler erfolgt.
- Vertragsbruch. Erneuert der Abonnent im 2. und 3. Jahr nicht die Mindestanzahl der jährlich zu verlängernden Lizenzen an oder vor dem Jahrestag des Abonnentens, hat der Abonnents gegen diesen Vertrag verstoßen und Adobe kann alle Lizenzen, die gemäß der mit dieser Abänderung vorgesehenen Preisgestaltung für Partner verlängert werden, für diesen jährlichen Verlängerungszeitraum kündigen.
- Automatische Verlängerung und Migration von VIP zum VIP Marketplace. Die Lizenzen der Abonnenten werden während der Laufzeit dieser Änderung von VIP zu VIP Marketplace migriert. Sobald der Abonnent dem VIP Marketplace beigetreten ist, muss es (i) die automatische Verlängerung für mindestens die Mindestanzahl an Lizenzen aktivieren und (ii) mindestens die Mindestanzahl an Lizenzen am ersten und zweiten Jahrestag des Abos automatisch verlängern.
- Sofern in dieser Änderungsvereinbarung nichts anderes ausdrücklich festgelegt ist, haben die in dieser Änderungsvereinbarung definierten Begriffe dieselbe Bedeutung wie im Vertrag oder der Programmrichtlinie. Abgesehen von den zusätzlichen Bedingungen gemäß dieser Änderung bleiben alle anderen Vertragsbestimmungen vollumfänglich in Kraft und wirksam. Im Falle jeglicher Abweichungen zwischen dieser Änderung und dem Vertrag im Bezug auf den Gegenstand dieser Änderung haben die Bestimmungen dieser Änderung Vorrang. Diese Änderung kann in beliebig vielen Ausfertigungen unterzeichnet werden, wobei jede von ihnen als Original gilt, und alle zusammen eine Urkunde darstellen.
- Diese Änderungsvereinbarung wird nur in englischer Sprache verfasst und ausgefertigt. Der Wortlaut in englischer Sprache ist in jeder Hinsicht maßgebend, und jede Version dieser Änderungsvereinbarung in einer anderen Sprache ist nicht verbindlich und hat keine Gültigkeit. Des Weiteren erklärt jede Partei, dass die Unterzeichnung einer nicht englischsprachigen Version durch das Mitglied oder Adobe als Ausfertigung der englischsprachigen Version gilt und für die Parteien bindend ist, selbst wenn die englischsprachige Version nicht unterzeichnet wird. Unbeschadet des Vorangehenden hat die englische Version Vorrang, wenn zwischen der englischsprachigen Version dieser Änderungsvereinbarung und einer übersetzten Version dieser Änderungsvereinbarung ein Konflikt oder ein Widerspruch besteht. Alle gemäß dieser Änderung zu übermittelnden Benachrichtigungen oder Mitteilungen erfolgen in englischer Sprache, und sämtliche Streitigkeiten aus dieser Änderung werden in englischer Sprache beigelegt.