ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN ADOBE VALUE INCENTIVE PLAN
1. Änderung hinsichtlich Vertragslaufzeit und Kündigung. Sofern nicht früher gemäß den Nutzungsbedingungen dieser Änderungsvereinbarung gekündigt wird, beginnt die Änderungsvereinbarung zum Datum des Inkrafttretens und endet mit dem Enddatum (die „Laufzeit der Änderungsvereinbarung“). Das „Datum des Inkrafttretens“ entspricht dem Tag, an dem das Mitglied diese Bedingungen akzeptiert und Adobe diese Änderungsvereinbarung genehmigt. Das „Enddatum“ liegt einen Tag vor dem dritten Jahrestag nach dem Datum des Inkrafttretens. Ungeachtet des Vorstehenden gilt: Wenn das Mitglied diese Änderung innerhalb von 30 Tagen vor seinem Jahrestag annimmt, dann liegt das Enddatum einen Tag vor dem vierten Jahrestag nach dem Datum des Inkrafttretens. Diese Änderungsvereinbarung erlischt automatisch, wenn der Abonnent nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens die Mindestverpflichtung bei Adobe bestellt hat. Während der Laufzeit der Änderungsvereinbarung kann der Abonnent die Vereinbarung gemäß Abschnitt 1.2 der Vereinbarung nicht kündigen, es sei denn, Adobe hat einen wesentlichen Verstoß nach einer schriftlichen Erklärung mit einer Frist von 30 Tagen nicht behoben.
2. Dreijähriger Verpflichtungszeitraum. Mit Ausnahme von Sonder- und Aktionspreisen während der Laufzeit der Änderungsvereinbarung (a) bietet Adobe dem direkten Vertriebspartner von Adobe für die Produkte den Preis an, der zum Datum des Inkrafttretens verfügbar ist, und (b) muss der Abonnent zumindest für die Mindestverpflichtung zum ersten und zweiten Jahrestag des Abonnentens nach dem Datum des Inkrafttretens die automatische Verlängerung aktivieren. Die „Mindestverpflichtung“ ist die Menge und Art der Lizenzen, die in der Admin Console angegeben sind, bevor der Abonnent diese Änderungsvereinbarung akzeptiert. Die Mindestverpflichtung wird während der Änderungslaufzeit in Ihrer Admin Console angezeigt. Während der Änderungslaufzeit darf das Mitglied nur eine Anzahl an Lizenzen zurückgeben, die sicherstellt, dass das Mitglied seine Mindestverpflichtung einhält. Die Mindestverpflichtung kann nicht rückgängig gemacht werden.
3. Erhöhung der Mindestverpflichtung. Wenn der Abonnent seine Mindestverpflichtung während der Änderungslaufzeit erhöhen möchte, kann der Abonnent diese Bedingungen erneut akzeptieren, wobei die erhöhte Mindestverpflichtung in der Admin Console angezeigt wird. Nach einer solchen erneuten Annahme ist die erhöhte Mindestverpflichtung wirksam und wird für den Rest der bestehenden Änderungslaufzeit in der Admin Console angezeigt. Ungeachtet des Wortlauts in Ziffer 1 oben gilt: Wenn das Mitglied während der Änderungslaufzeit diese Bedingungen mit einer erhöhten Mindestverpflichtung erneut akzeptiert, ändert sich das vorhandene Datum des Inkrafttretens der Änderungsvereinbarung nicht. Der Abonnent darf seine Mindestverpflichtung während der Änderungslaufzeit nicht verringern.
4. Migrieren des dreijährigen Verpflichtungszeitraums für VIP-Mitglieder. Wenn ein Abonnent aktuell eine Änderung des dreijährigen VIP-Verpflichtungszeitraums abgeschlossen hat und zum VIP Marketplace migriert und anschließend diese Änderungsvereinbarung akzeptiert, dann gilt dieser Abschnitt 4. Nach der Annahme dieser Änderungsvereinbarung (a) entspricht Ihr Enddatum ungeachtet des Wortlauts in Abschnitt 1 oben dem Datum, an dem Ihre Änderung des dreijährigen VIP-Verpflichtungszeitraums ablaufen sollte, (b) basiert Ihr Partnerpreisangebot auf dem Annahmedatum Ihres dreijährigen VIP-Verpflichtungszeitraums und (c) richtet sich Ihre Änderungslaufzeit nach dieser Änderungsvereinbarung. Zum Datum des Inkrafttretens wird Ihre Änderung des dreijährigen VIP-Verpflichtungszeitraums durch diese Änderung ersetzt.
5. Account Manager. Als Account Manager fungiert Ihr Fachhändler. Der Abonnent kann seinen Account Manager während der Laufzeit des Vertrags auf Wunsch wechseln. Zur Klarstellung: Adobe legt die Preise, die Vertriebspartner den Mitgliedern in Rechnung stellen, nicht fest, und Adobe kann Mitgliedern keine bestimmten Rabatte garantieren. Die Lizenzgebühren des Abonnentens werden vom Fachhändler bestimmt.
6. Sofern dieser Nachtrag keine anderweitigen Definitionen enthält, haben die in diesem Nachtrag verwendeten Begriffe dieselbe Bedeutung wie in der Vereinbarung bzw. den Programmrichtlinien. Mit Ausnahme der in dieser Änderungsvereinbarung enthaltenen bleiben alle sonstigen Bedingungen des Vertrages vollumfänglich in Kraft. Im Falle jeglicher Abweichungen zwischen dieser Änderung und dem Vertrag in Bezug auf den Gegenstand dieser Änderung haben die Bestimmungen dieser Änderung Vorrang. Diese Änderung kann in beliebig vielen Ausfertigungen unterzeichnet werden, wobei jede von ihnen als Original gilt, und alle zusammen eine Urkunde darstellen.
7. Diese Änderung wird nur in englischer Sprache verfasst und ausgefertigt. Der Wortlaut in englischer Sprache ist in jeder Hinsicht maßgebend, und jede Version dieser Änderungsvereinbarung in einer anderen Sprache ist nicht verbindlich und hat keine Gültigkeit. Des Weiteren erklärt jede Partei, dass die Unterzeichnung einer nicht englischsprachigen Version durch das Mitglied oder Adobe als Ausfertigung der englischsprachigen Version gilt und für die Parteien bindend ist, selbst wenn die englischsprachige Version nicht unterzeichnet wird. Unbeschadet des Vorangehenden hat die englische Version Vorrang, wenn zwischen der englischsprachigen Version dieser Änderungsvereinbarung und einer übersetzten Version dieser Änderungsvereinbarung ein Konflikt oder ein Widerspruch besteht. Alle gemäß dieser Änderung zu übermittelnden Benachrichtigungen oder Mitteilungen erfolgen in englischer Sprache, und sämtliche Streitigkeiten aus dieser Änderung werden in englischer Sprache beigelegt