EU-U.S. Privacy Shield/EU-US-Datentransfer
Letzte Aktualisierung: 26. Oktober 2017
Wenn Adobe personenbezogene Informationen von Kunden über nationale Grenzen hinweg überträgt, handeln wir in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht.
Wie werden Ihre personenbezogenen Informationen aus der EU durch Adobe übertragen?
Für unsere privaten Benutzer und Kunden, deren Nutzung der Adobe Websites und Apps zu einer Übertragung von personenbezogenen Informationen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), aus Großbritannien oder aus der Schweiz in Nicht-EWR-Länder führt, berufen wir uns auf eine oder mehrere der folgenden Rechtsinstrumente: EU-U.S. Privacy Shield (EU-US-Datenschutzschild), Swiss-U.S. Privacy Shield (Schweizer-US-Datenschutzschild), Standardvertragsklauseln und die Zustimmung des einzelnen Benutzers.
Adobe Inc. (USA) bestätigt per Zertifizierung, dass wir bei der Übertragung Ihrer personenbezogenen Informationen aus dem EWR und aus Großbritannien und aus der Schweiz in Verbindung mit Websites und Apps von Adobe die Richtlinien des Privacy Shield erfüllen. Unsere Websites und Apps beinhalten einen Link zur
Datenschutzerklärung von Adobe. Die Zertifizierung gilt nicht für Websites und Apps von Fotolia und TubeMogul (siehe
Andere Datenschutzerklärungen von Adobe). Weitere Informationen über unsere Zertifizierung für das Privacy Shield siehe unten.
Zusätzliche Informationen über die Datenschutzpraktiken von Adobe in Zusammenhang mit unseren privaten Benutzern und Kunden erhalten Sie im
Datenschutzzentrum von Adobe unter „Zu welchen Zwecken verwendet Adobe Ihre personenbezogenen Informationen?“.
Wie werden personenbezogene Informationen im Namen unserer Geschäftskunden aus der EU durch Adobe übertragen?
Für unsere Geschäftskunden, deren Nutzung der Lösungen von Adobe zu einer Übertragung von personenbezogenen Informationen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), aus Großbritannien oder aus der Schweiz in Nicht-EWR-Länder führt, berufen wir uns auf die folgenden Rechtsinstrumente: EU-U.S. Privacy Shield (EU-US-Datenschutzschild), Swiss-U.S. Privacy Shield (Schweizer-US-Datenschutzschild) und Standardvertragsklauseln. Weitere Informationen über unsere Zertifizierung für das Privacy Shield siehe unten. Die Standardvertragsklauseln sind in der von Adobe entworfenen Datenverarbeitungsvereinbarung enthalten. Wenn Sie Geschäftskunde von Adobe sind und ein Vertragsverhältnis mit Adobe eingehen möchten, lassen Sie sich bitte die
Datenverarbeitungsvereinbarung und Standardvertragsklauseln von uns zusenden.
Zusätzliche Informationen über die Datenschutzpraktiken von Adobe in Zusammenhang mit unseren Geschäftskunden erhalten Sie im
Datenschutzzentrum von Adobe unter „Zu welchen Zwecken verwenden Geschäftskunden von Adobe Ihre Daten?“.
Zertifizierung von Adobe für das Privacy Shield
Adobe Inc. (USA) hat sich für das EU-U.S. Privacy Shield und das Schweizer-U.S. Privacy Shield gemäß Vorgaben des US-Handelsministeriums (U.S. Department of Commerce) in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Informationen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und aus Großbritannien und/oder aus der Schweiz in die USA zertifizieren lassen. Unsere Zertifizierung gilt nicht für in Zusammenhang mit Websites und Apps von Fotolia und TubeMogul erfasste personenbezogene Informationen. Weitere Informationen über das Privacy Shield sowie die Zertifizierung für Adobe Inc. können Sie abrufen unter
https://www.privacyshield.gov/.
Wie in der
Datenschutzerklärung beschrieben, ist für Privatpersonen, die ihren Wohnsitz außerhalb von Nordamerika haben, Adobe Systems Software Ireland Limited der „Verantwortliche“ und als solcher für die Verarbeitung der von Adobe erfassten personenbezogenen Informationen zuständig. Ihre personenbezogenen Informationen können, wie oben beschrieben, im Rahmen unserer Zertifizierung für das Privacy Shield oder anderer Rechtsinstrumente zum Datentransfer an Adobe Inc. (Adobe U.S.) übertragen werden.
Hinsichtlich der im Auftrag unserer EWR- und Britischen und Schweizer Geschäftskunden verarbeiteten personenbezogenen Informationen gilt Adobe Systems Software Ireland Limited (Adobe Ireland) im Rahmen der EU-Datenschutzgesetze in der Regel als „Auftragsverarbeiter“. So kann zum Beispiel ein Geschäftskunde aus dem EWR
Adobe Sign nutzen, um Dokumente zu verarbeiten, die Namen, E-Mail-Adressen und sonstige personenbezogene Informationen über seine Verbraucher enthalten. Im Rahmen der von Adobe für den Geschäftskunden bereitgestellten Diensten kann Adobe Ireland, wie oben beschrieben, diese personenbezogenen Verbraucherinformationen gemäß Privacy Shield-Zertifizierung oder Standardvertragsklauseln an Adobe U.S. übertragen.
Weitere Informationen über unseren Umgang mit personenbezogenen Informationen, die im Vertrauen auf das Privacy Shield übertragen werden, erhalten Sie in der
Datenschutzerklärung von Adobe:
- Die Arten der erfassten personenbezogenen Informationen
- Die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Informationen erfasst und verwendet werden
- Das Recht auf den Zugriff auf personenbezogene Informationen
- Die Möglichkeiten, die wir einer Person zur Begrenzung der Nutzung und Weitergabe personenbezogener Informationen bieten
- Die Arten von externen Parteien, an die personenbezogene Informationen möglicherweise weitergegeben werden (einschließlich dann, wenn Adobe personenbezogene Informationen auf Anordnung von Gerichten oder sonstigen Behörden offenlegen muss, zum Beispiel aus Gründen der nationalen Sicherheit oder zu Strafverfolgungszwecken). Bitte beachten Sie, dass Adobe U.S. bei der Nutzung von Dienstanbietern für die Verarbeitung der im Vertrauen auf das Privacy Shield erhaltenen personenbezogenen Informationen verantwortlich ist, wenn der Dienstleister die Informationen unter Verletzung der Richtlinien des Privacy Shield verarbeitet (sofern Adobe U.S. nicht nachweisen kann, dass es für die Tätigkeit des Dienstanbieters, die gegen die Richtlinien verstoßen hat, nicht verantwortlich ist).
Die Richtlinien des Privacy Shield werden durch Adobe U.S. jedes Mal beim Erhalt von personenbezogenen Informationen aus dem EWR, aus Großbritannien und aus der Schweiz unter Vertrauen auf das Privacy Shield erfüllt.
Wenn Sie eine Frage oder Beschwerde über unsere Einhaltung der Richtlinien des Privacy Shield haben,
wenden Sie sich an uns. Für den Fall, dass wir Ihre Reklamation nicht beheben können, hat sich Adobe für die Zusammenarbeit mit einem von der Data & Marketing Association (DMA) eingerichteten Streitbeilegungsgremium entschieden, das solche Beschwerden anhört (
weitere Informationen). Sie haben unter Umständen auch das Recht, wegen einer ungelösten Beschwerde eine Schlichtungsstelle anzurufen (
weitere Informationen). Adobe U.S. unterliegt den Ermittlungs- und Vollstreckungsbefugnissen der FTC.
Weitere Informationen zu unseren Sicherheitsmaßnahmen finden Sie im
Sicherheitszentrum von Adobe.