Ziel des EAA.
In Europa leben 87 Millionen Menschen mit Behinderungen oder vorübergehenden Beeinträchtigungen, beispielsweise eingeschränkter Mobilität oder Sehkraft. Für diese Menschen soll die Nutzung von Produkten wie Smartphones und Computern sowie von Services wie Websites oder Angeboten in Mobile Apps einfacher werden.
Die neuen Auflagen gelten sowohl für Unternehmen, die ihren Sitz in der Europäischen Union (EU) haben, als auch für solche, die in der EU Geschäfte tätigen. Ausschlaggebend ist also nicht nur der Sitz eines Unternehmens, sondern auch der Standort seiner Kundschaft.