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Bezugsberechtigung von Schülerinnen und Schülern, Studierenden, Azubis und Lehrenden.

Du bist nur dann berechtigt, die günstigen Konditionen für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Azubis und Lehrende in Anspruch zu nehmen, wenn du mindestens 13 Jahre alt und an einer der folgenden Bildungseinrichtungen angemeldet bzw. eingeschrieben oder dort beschäftigt bist:

Weiterführende Bildungseinrichtung, die als öffentliche oder private Universität oder Hochschule anerkannt ist und staatlich anerkannte Abschlüsse anbietet, welche mindestens zwei Jahre Vollzeitstudium erfordern*

Staatlich anerkannte öffentliche oder private allgemein- oder berufsbildende Schule*

Häuslicher Unterricht entsprechend den jeweiligen staatlichen Richtlinien

Berechtigungsnachweis
E-Mail-Adresse der Bildungseinrichtung: Wenn du eine von deiner Schule/Hochschule ausgestellte E-Mail-Adresse angibst, erfolgt die Verifizierung sofort. (Eine von einer Bildungseinrichtung ausgegebene E-Mail-Adresse kann z. B. auf .edu enden oder auf vergleichbare Art auf die Domäne einer Bildungseinrichtung hinweisen.) Wenn du keine E-Mail-Adresse deiner Schule/Hochschule vorweisen kannst oder deine E-Mail-Adresse nicht verifiziert werden kann, ist nach dem Kauf ggf. ein weiterer Berechtigungsnachweis erforderlich.

Lernende und Lehrkräfte an anerkannten Bildungseinrichtungen
Der Berechtigungsnachweis muss ein Dokument der Einrichtung sein, das deinen Namen, den Namen der Einrichtung und das aktuelle Datum enthält. Zu den Nachweisen der Einschreibung gehören:

  • Schülerinnen-/Schüler- oder Studienausweis
  • Zeugnis
  • Bescheinigung der Bildungseinrichtung
  • Beleg über entrichtete Schul- oder Studiengebühren

Schülerinnen und Schüler im Heimunterricht†
Der Berechtigungsnachweis kann Folgendes umfassen:

  • Mit Datum versehene Kopie der Anmeldung zum Heimunterricht
  • Nachweis über aktuelle Mitgliedschaft in einem Verband für häuslichen Unterricht
  • Datierter Nachweis über den Erwerb von Lehrplänen für das aktuelle Schuljahr

* Anerkannte Bildungseinrichtungen unterliegen der staatlichen Aufsicht.

** Vorgelegte Unterlagen dürfen nicht älter als sechs Monate sein.