(Dezember 2023–November 2024)
Zuletzt aktualisiert: 17. Februar 2025
Dieser Bericht enthält die folgenden Informationen zu allen Behördenanfragen, die wir im Laufe des Geschäftsjahrs 2023 („GJ 2023“) erhalten haben:
Ebenso wie andere Anbieter von Hosting-Services ist Adobe verpflichtet, im Rahmen rechtsgültiger behördlicher Anfragen Benutzerdaten offenzulegen. Seit 2014 veröffentlichen wir diesen Bericht jährlich, um offen zu zeigen, wie wir mit solchen Anfragen umgehen, welche Richtlinien dabei gelten und wie wir auch auf rechtliche Verfahren („Anfragen“) von Regierungsstellen weltweit reagieren.
(Dezember 2023–November 2024)
Zuletzt aktualisiert: 17. Februar 2025
Dieser Bericht enthält die folgenden Informationen zu allen Behördenanfragen, die wir im Laufe des Geschäftsjahrs 2023 („GJ 2023“) erhalten haben:
Jede Anfrage, die wir erhalten, wird vom Adobe Trust & Safety-Team sorgfältig geprüft. Damit stellen wir sicher, dass die jeweilige Behörde das Recht hat, Einsicht in die Daten zu nehmen, die sie durch das gewählte Verfahren angefordert hat.
Hinweis: Unsere Richtlinie für Strafverfolgungsbehörden beinhaltet eine Vorabbenachrichtigung an die Betroffenen einer rechtlichen Anfrage, es sei denn, wir werden durch eine Geheimhaltungsanordnung rechtlich daran gehindert. Wenn wir aufgrund einer zeitlich begrenzten Geheimhaltungsanordnung keine Vorabbenachrichtigung geben können, informieren wir die Person, deren Daten offengelegt wurden, sobald die Geheimhaltungsanordnung abläuft. Letztendlich streben wir an, für alle Anfragen eine Benachrichtigung bereitzustellen.
Manchmal erhält Adobe Geheimhaltungsanordnungen, die dauerhaft sind (ohne Ablaufdatum) oder für unbefristete Zeit gelten („Ablauf erst bei Anordnung des Gerichts“). Dauerhafte und unbefristete Geheimhaltungsanordnungen sind eine verfassungswidrige Einschränkung der Redefreiheit und werden von uns vor Gericht angefochten.
Keine Hintertüren: Wir haben in keiner unserer Lösungen sogenannte „Hintertüren“ (Backdoors) eingebaut, weder für in- noch ausländische Regierungsstellen. Behördenanfragen zu Benutzerdaten müssen offiziell gestellt werden, das heißt durch Zustellung eines gültigen rechtlichen Ersuchens an die zuständige Adobe-Stelle. Gesetze, die die Sicherheit unserer Produkte oder den Schutz der Daten unserer Benutzerinnen und Benutzer gefährden würden, lehnt Adobe sowohl in den USA als auch weltweit entschieden ab.
Daten von Unternehmenskunden: Bei der überwiegenden Mehrheit der Anfragen an Adobe geht es um Daten einzelner Benutzerinnen und Benutzer. In den seltenen Fällen, in denen Adobe eine Anfrage zur Offenlegung von Unternehmenskundendaten erhält, verweist Adobe die Behörde gemäß der Richtlinie des US-Justizministeriums an das Unternehmen, damit sie die Daten von diesem direkt erhalten kann.
Weitere Informationen zu unseren Richtlinien im Umgang mit behördlichen Anfragen findest du hier.
Im Laufe der Jahre ist die Gesamtzahl der Datenanfragen, die Adobe erhalten hat, relativ gering geblieben.
Die meisten rechtlichen Anfragen, die uns erreicht haben, beziehen sich auf Ermittlungen zur Online-Sicherheit von Kindern und zu Finanzbetrug:
Anfragen zur nationalen Sicherheit: Bis heute wurde Adobe keine Anfrage aufgrund eines Verfahrens zur nationalen Sicherheit gestellt. Beispiele hierfür wären in den USA ein National Security Letter (NSL) oder eine Anordnung gemäß dem Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA). Eine detailliertere Aufschlüsselung der Anfragen findest du im folgenden Abschnitt „Kennzahlen“.