Strukturell verbundene Organisationen können gemeinsam am VIP teilnehmen. Bei dieser sogenannten „Linked Membership“ werden die Lizenzbestellungen der Tochter- und Schwesterorganisationen zusammengefasst und wie Bestellungen eines einzelnen VIP-Teilnehmers behandelt. So können die Organisationen eine höhere Rabattstufe erreichen. Kauf und Verwaltung der Lizenzen werden jedoch von jeder Organisation getrennt verantwortet.

 

Einen Antrag auf die gemeinsame VIP-Teilnahme als Vereinigung können nur solche Organisationen stellen, die einen strukturellen Verbund von Organisationen bilden, die ähnliche Interessen und Zwecke verfolgen. Der Verbund muss über eine Kontrollinstanz verfügen, die die Berechtigung der teilnehmenden Organisationen regelmäßig überprüft und überwacht. Diese Instanz muss darüber hinaus die Befugnis haben, die gemeinsame VIP-Teilnahme und zugehörige Vereinbarung im Namen aller teilnehmenden Organisationen zu verwalten.

 

Vorteile der gemeinsamen VIP-Teilnahme.

 

Eine gemeinsame VIP-Teilnahme kommt vor allem für Organisationen infrage, die Lizenzen im Rahmen mehrerer VIP-Vereinbarungen erworben haben und sich in absehbarer Zeit für den Status „VIP Select“ qualifizieren können. VIP Select ist ein Treueprogramm für VIP-Teilnehmer, die 10 oder mehr Lizenzen bestellen. Zu den Vorteilen des Programms zählt u. a. ein fester Rabatt auf alle Folgebestellungen. Über eine gemeinsame VIP-Teilnahme kann die Mindestabnahme für das Treueprogramm leichter erfüllt werden. Weitere Informationen zu VIP Select finden Sie im Leitfaden zum VIP-Programm.

 

Die gemeinsame VIP-Teilnahme ist nicht für Organisationen geeignet, die wegen einer zu geringen Lizenzanzahl im Verbund auch mit zusammengefassten Bestellungen die Berechtigung zum Status „VIP Select“ in naher Zukunft nicht erlangen können.

 

Berechtigte verbundene Organisationen.

Organisationen einer Vereinigung müssen der Vereinigung rechtmäßig angehören und dies auf Anfrage von Adobe auch nachweisen. Falls eine Organisation aus der Vereinigung ausscheidet, muss ihre gemeinsame VIP-Teilnahme umgehend aufgehoben werden. Für eine gemeinsame VIP-Teilnahme müssen Mitglieder einer Vereinigung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die VIP-Teilnehmerkategorie aller Organisationen im Verbund muss identisch sein (Unternehmen oder Bildungseinrichtung).
  • Die verbundene Organisation muss bereits VIP-Teilnehmer sein und eine Erstbestellung abgewickelt haben.
  • Die Organisation muss der Vereinigung rechtswirksam angehören.

Der Begriff „Vereinigung“ schließt folgende Konstellationen aus:

  • Kombination von Organisationen, die sich in Art, Geschäftszweck und Interessen voneinander unterscheiden
  • Unternehmen mit außerbörslichen Beteiligungen unterschiedlicher Höhe an Firmen unterschiedlicher Art

 

Verwaltung einer gemeinsamen VIP-Teilnahme.

 

VIP-Administrator für den Verbund.

Der VIP-Administrator der beantragenden Organisation übernimmt die administrative Verantwortung für die gemeinsame VIP-Teilnahme für alle verbundenen Organisationen. Als „Linked Membership Admin“ stellt er sicher, dass alle diesem Zusammenschluss angehörigen VIP-Teilnehmer über ihren Status informiert bleiben und dass sie die Anforderungen für den VIP sowie für die gemeinsame VIP-Teilnahme erfüllen. Falls eine verbundene Organisation die von Adobe definierten Kriterien für die gemeinsame VIP-Teilnahme nicht mehr erfüllt oder die gemeinsame Teilnahme ihrerseits beenden möchte, muss der Linked Membership Admin dies Adobe umgehend mitteilen und die gemeinsame VIP-Teilnahme der betroffenen Organisation aufheben.

 

VIP-Stichtag und Prüfung der Berechtigung.

Die gemeinsame VIP-Teilnahme hat einen eigenen Stichtag, der dem Beginn des Zusammenschlusses entspricht. Zu diesem Datum wird auf Basis aller vergangenen Bestellungen überprüft, ob der Status „VIP Select“ erteilt werden kann. Adobe ermittelt dazu 31 Tage vor dem Stichtag der gemeinsamen Teilnahme die Gesamtzahl der Lizenzen, die während der aktuellen Laufzeit von den VIP-Teilnehmern des Verbunds bestellt wurden. Diese Gesamtzahl bestimmt, ob eine Berechtigung für den Status „VIP Select“ vorliegt. VIP Select sichert allen verbundenen Organisationen einen festen Rabatt, der bis zur nächsten Prüfung gilt.

 

Einzelne VIP-Teilnehmer.

Die einzelnen VIP-Teilnehmer behalten ihren jeweiligen Stichtag, der mit Annahme der VIP-Teilnahmebedingungen festgesetzt wurde, und bestellen, verwalten und erneuern weiterhin Lizenzen für die eigene Organisation. Mit Eintritt in die gemeinsame VIP-Teilnahme verzichten sie auf die Möglichkeit, den Status „VIP Select“ selbst erlangen zu können. Rabatte aus einer gemeinsamen VIP-Teilnahme können in Anspruch genommen werden, wenn die gemeinsame VIP-Teilnahme den Status „VIP Select“ erhält. Dies ist am Startdatum der gemeinsamen VIP-Teilnahme möglich oder nachdem alle Bestellungen der aktuellen Laufzeit geprüft wurden.

 

Hinzufügen und Entfernen verbundener Organisationen.

Um einen VIP-Teilnehmer zum Verbund hinzuzufügen bzw. daraus zu entfernen, muss der zuständige Administrator einen neuen Antrag für die gemeinsame VIP-Teilnahme einreichen. Hierin müssen die VIP-Teilnehmernummern der hinzuzufügenden bzw. zu entfernenden Organisationen vermerkt sein.

Nachdem der Antrag von Adobe geprüft und genehmigt wurde, werden die beantragten Änderungen an der gemeinsamen VIP-Teilnahme durchgeführt. 

 

Beendigung einer gemeinsamen VIP-Teilnahme.

Falls eine verbundene Organisation die gemeinsame VIP-Teilnahme beenden möchte oder organisatorische Veränderungen zum Verlust der Teilnahmeberechtigung aller zugehörigen VIP-Teilnehmer führen, muss der zuständige Administrator einen Antrag zur Beendigung der gemeinsamen VIP-Teilnahme stellen. Hierin sind die VIP-Teilnehmernummern aller betroffenen verbundenen Organisationen aufzulisten. Adobe behält sich das Recht vor, jederzeit nach eigenem Ermessen eine gemeinsame VIP-Teilnahme zu beenden bzw. das Programm einzustellen oder die Bestimmungen zu ändern.

 

Beantragung der gemeinsamen VIP-Teilnahme.

Nach erfolgter Beratung durch einen autorisierten Adobe-Fachhändler oder einen Adobe Advisor muss der zuständige Administrator einen Antrag auf gemeinsame VIP-Teilnahme bei Adobe einreichen. In diesem Antrag sind alle VIP-Teilnehmernummern der betreffenden Organisationen aufzulisten. Es genügt ein Antrag für den gesamten Verbund.

Adobe prüft den Antrag und richtet im Falle einer Bewilligung die gemeinsame VIP-Teilnahme für alle im Antrag aufgeführten VIP-Vereinbarungen ein. Alle VIP-Teilnehmer im Verbund und ihr(e) Fachhändler erhalten per E-Mail eine Bestätigung über die Genehmigung und Einrichtung der gemeinsamen VIP-Teilnahme.

 

Schritte zur gemeinsamen VIP-Teilnahme.

  1. Der VIP-Administrator (aller VIP-Teilnehmer im Verbund) verhandelt die gemeinsame Teilnahme mit einem autorisierten Adobe-Fachhändler oder einem Adobe Advisor.
  2. Dabei wird geprüft, ob die gemeinsame VIP-Teilnahme für die verbundenen Organisationen sinnvoll ist.
  3. Die verbundenen Organisationen müssen dem VIP-Administrator die Berechtigung erteilen, ihre VIP-Vereinbarungen in eine gemeinsame Teilnahme zu überführen.
  4. Der VIP-Administrator überprüft die Details der gemeinsamen Teilnahme, füllt den Antrag aus und reicht ihn bei Adobe ein.
  5. Adobe prüft den Antrag und stellt nach der Bewilligung die VIP-Vereinbarungen der Organisationen auf eine gemeinsame Teilnahme um.
  6. Alle betreffenden VIP-Teilnehmer, ihr(e) Fachhändler und/oder ihr Adobe Advisor erhalten per E-Mail eine Bestätigung über den Zusammenschluss zu einer gemeinsamen VIP-Teilnahme.
  7. VIP-Teilnehmer, die gemeinsam am VIP teilnehmen, können sich für VIP Select und damit einen festen Rabatt qualifizieren. Dies ist am Startdatum der gemeinsamen VIP-Teilnahme möglich oder 31 Tage vor dem Stichtag der gemeinsamen Teilnahme, nachdem alle Bestellungen der aktuellen Laufzeit geprüft wurden.

Um eine gemeinsame VIP-Teilnahme zu beantragen, laden Sie hier das Antragsformular herunter.