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Software-Piraterie

Eine wesentliche Rolle bei der Verbreitung von Fälschungen und Manipulationen kommt dem Internet im Allgemeinen und den Internet-Auktionsplattformen im Besonderen zu.

Vorsichtsmaßnahmen

Vorsicht bei Internet-Auktionen

Internet-Auktionshäuser sind oftmals eine Quelle für ungewöhnliche und seltene Schätze. Die meisten Nutzer von Online-Auktionen sind ehrliche Menschen, die dort legalen Geschäften nachgehen. Der Erwerb von Software über eine Internet-Auktionsplattform birgt jedoch große Risiken. Lesen Sie nachfolgend nützliche Tipps für den Erwerb von Software über das Medium Internet und insbesondere Auktionsplattformen:

Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl

Klingt ein Angebot zu gut, um wahr zu sein, ist dem wahrscheinlich tatsächlich so. Vergleichen Sie das Angebot mit dem eines vertrauenswürdigen Händlers. Händler finden Sie hier. Wenn der Preisunterschied auffällig groß ist, handelt es sich sehr wahrscheinlich um Raubkopien oder Produktmanipulationen. Beides sind Fälle der Software-Piraterie.

Informieren Sie sich

Lesen Sie auf der Auktions-Seite das Käufer-Feedback zu abgeschlossenen Auktionen. Achten Sie auf ein Zeichen für eine vertrauenswürdige Organisation, beispielsweise PayPal (oder bspw. eBay trust & safety, iloxx o.ä.), das darauf hinweist, dass der Händler die üblichen Gepflogenheiten einhält. Notieren Sie sich außerdem Adresse, Telefonnummer oder Internetadresse des Verkäufers.

Vorsicht bei Sicherungskopien

Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn Software „nur zu Backup-Zwecken" angeboten wird. Dies bedeutet fast immer, dass Sie Software ohne entsprechende Lizenz erwerben. Ferner darf das Backup einer Originalsoftware nicht ohne den entsprechenden Originaldatenträger veräußert werden. Sollten Sie auf ein solches Angebot stoßen, sehen Sie besser von einem Gebot ab. Im Übrigen dürfen Sie als ordentlich lizenzierter Nutzer selbstverständlich eine Sicherungskopie Ihrer Software anfertigen. Die Sicherungskopie darf jedoch nicht getrennt von dem originalen Datenträger vertrieben werden. Bei Veräußerung des Originaldatenträgers sind Sie verpflichtet, die Sicherungskopie zu vernichten.

Laden Sie Adobe-Software ausschließlich von der Adobe-Website herunter.

Adobe-Software darf bei Erwerb im Wege des Downloads nur über das Portal des offiziellen Adobe-Stores heruntergeladen werden. Soweit Sie beispielsweise durch Werbe-Mails Angebote zum kostengünstigen Download von Adobe-Software über einen anderen als einen Server von Adobe erhalten, handelt es sich um illegale Downloads. Die Intention der Betreiber solcher Websites besteht regelmäßig nicht im Verkauf von Software, sondern in der Sammlung von Daten. Melden Sie bitte solche Sites an piracy@adobe.com.

Überprüfen Sie die Authentizität und Vollständigkeit.

Ein Softwareangebot ohne dazugehörige Echtheitsnachweise sollte Ihr Misstrauen wecken. Zu diesen Authentizitätsnachweisen zählen unter anderem: Umverpackung (Box), Originaldatenträger, Handbuch, Registrierkarte, Lizenzenunterlagen und/oder Erwerbsnachweis im Original. Neben den genannten Einzelbestandteilen einer Lizenz sollte auch die Produktionsqualität den gehobenen Adobe-Standards entsprechen. Wenn Sie – etwa aufgrund einer fragwürdigen Produktionsqualität – Zweifel an der Echtheit Ihnen offerierter Bestandteile haben, sollten Sie ebenfalls von einem Erwerb absehen. Grundsätzlich ist bei dem Kauf von Software über das Internet darauf zu achten, dass Sie jeweils alle Produktbestandteile und Nachweise in ihrer originalen Zusammenstellung und Gesamtheit erhalten. Beispielsweise ist ein einzelnes Element aus einer Software-Box - unter Umständen lediglich eine Registrierkarte samt aufgeklebter Seriennummer ohne nähere Produktkennzeichnung – für sich genommen nicht etwa als ausreichender Berechtigungsnachweis des Verkäufers oder gar als gültige Lizenz zu verstehen. Dies gilt auch für den Fall, dass jene Karte in Kombination mit einem Datenträger „nur zu Backup-Zwecken" angeboten wird. Authentische Vollversionssoftware aus dem Hause Adobe erkennen Sie an ihrem charakteristischen Aufdruck, versehen mit den entsprechenden Markenzeichen, Patenthinweisen und Produktnummern.

Ferner können Sie sich sicher sein, dass es sich bei dem Angebot um eine Fälschung handelt, wenn sich auf der Oberseite des Datenträgers ein selbstklebendes Etikett befindet.

Wenn Sie Produkte erhalten, deren Authentizität Ihnen fragwürdig erscheint, zögern Sie nicht und verschaffen Sie sich durch Einsendung der erhaltenen Ware Gewissheit, um dann Ihr Geld zurückfordern zu können und einen entsprechenden Kommentar über den Verkauf zu veröffentlichen. Senden Sie die Ware an:

Adobe Systems GmbH
„Softwareüberprüfung“
Georg-Brauchle-Ring 58
D-80992 München

Um sicherzustellen, dass Sie Ihre Vollversion nach Deaktivierung unproblematisch veräußern oder einen Plattformwechsel vornehmen können, ist es ratsam, dass alle Bestandteile der Lizenz, inklusiv der Erwerbsnachweise im Original vorhanden sind. Auch wenn es heute eher umständlich erscheint, bewahren Sie besser auch die Umverpackung (Box) auf.

Überprüfen Sie die Übertragbarkeit. (Hinweis auf Upgrades)

Wenn die angebotene Software gebraucht und/oder deshalb bereits registriert ist und der aktuelle Lizenznehmer – etwa aufgrund entgegenstehender Adobe-Lizenzbestimmungen – rechtlich nicht in der Lage ist, eine Übertragung der Lizenz vorzunehmen, ist eine weitere legale Nutzung oder Registrierung der gekauften Software durch einen Endkäufer ausgeschlossen. Informationen zur reibungslosen Übertragung von Lizenzen für Adobe-Software finden Sie hier.

Nachdem Sie als Lizenznehmer die Informationen zur Lizenzübertragung gelesen und den Adobe-Kundenservice kontaktiert haben, können Sie die Übertragung der Lizenzrechte, die Sie weiterveräußern möchten, mithilfe dieses Formulars beantragen.

Leider agieren die Hersteller/Anbieter von Raubkopien geschickt und verstehen es, die Kunden trotz oben genannter Anhaltspunkte, die Anlass zu Zweifel geben, für ihr „Produkt“ zu gewinnen. Das Risiko, einem Betrüger aufzusitzen und Raubkopien zu erwerben, lässt sich am zuverlässigsten vermeiden, indem Sie ausschließlich bei autorisierten Händlern kaufen. Hier finden Sie eine Liste autorisierter Adobe-Fachhändler (periodisch aktualisiert).

Fälschungen und Manipulationen erkennen

Software-Fälschungen und Manipulationen

Beispiele gefälschter Adobe-Produkte (kein Anspruch auf Vollständigkeit)


Photoshop 6.0 OEM und 7.0

Die abgebildeten Datenträger sind illegal erstellte Raubkopien der Programme „Adobe Photoshop 6.0 OEM“ bzw. „Adobe Photoshop 7.0“.

1. Beispiel für eine raubkopierte CD-Rom

Adobe Photoshop 6.0 OEM – „For Bundles Only“ (Fälschung)

Photoshop 6.0 OEM (Fälschung)

Diese Raubkopie ist u.a. an Folgendem zu erkennen: Anders als das Original, welches IMMER als Doppel-CD in einer harten Plastikverpackung vertrieben wird, werden Fälschungen oftmals als einzelne CD in einer Papierverpackung verkauft. Die Grafik links und rechts des Auges weist eine Punktung auf, einem Gitternetz gleich.

Haben Sie eine solche Version erworben, empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen Service der Seriennummernüberprüfung beim Customer Information Center (cic@adobe.de). Um aber endgültige Sicherheit über die Echtheit des Datenträgers zu erhalten, empfehlen wir dringend, den Datenträger zur Überprüfung einzusenden.


2. Beispiel für eine raubkopierte CD-Rom

Adobe Photoshop 7.0 (Fälschung)

Adobe Photoshop 7.0 (Fälschung)

Diese Raubkopie ist u.a. daran zu erkennen, dass anders als beim Original die Darstellung des Gebirges zwischen Auge und Monokel-Innenrand fehlt. Haben Sie eine solche Version mit Hinweis „Neu – ohne Handbuch/Box“ oder „OEM – For Bundles Only“ erworben, empfehlen wir Ihnen unseren kostenlosen Service der Seriennummernüberprüfung beim Customer Information Center (cic@adobe.de). Um aber endgültige Sicherheit über die Echtheit des Datenträgers zu erhalten, empfehlen wir dringend, den Datenträger zur Überprüfung einzusenden.


Dass es sich bei den abgebildeten Produkten um Raubkopien handelt, ist zudem dadurch erkennbar, dass diese i.d.R. zu einem Bruchteil ihres angemessenen Marktpreises angeboten werden. Der Marktpreis hochwertiger Adobe-Software bleibt erfahrungsgemäß auch nach Erscheinen der Nachfolgeversionen lange Zeit konstant.

Diese Fälschungen werden auch heutzutage noch zusammen mit einem (Original-) Upgrade als sogenanntes „Vollversions-Bundle“ illegal vertrieben (dazu siehe weiter unten).

Photoshop CS2

Wir möchten Sie auf Fälschungen von Photoshop CS2 aufmerksam machen, die verstärkt auf über Internet-Plattformen in englischer Sprache (IE) angeboten werden und wegen des attraktiven Preises auch in den europäischen Markt gelangen. Sie weisen Abweichungen in Qualität und Design auf.

3. Beispiel für eine Raubkopie

Adobe Photoshop CS2 (Fälschung)
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Adobe Photoshop CS2 (Fälschung)

Haben Sie eine solche Version erworben, dann empfehlen wir Ihnen dringend unseren kostenlosen Service der Seriennummernüberprüfung beim Customer Information Center (cic@adobe.de). Um aber endgültige Sicherheit über die Echtheit des Datenträgers zu erhalten, bitten wir Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit, den Datenträger zur Überprüfung einzusenden.


Photoshop CS3

Wir möchten Sie auf Fälschungen von Photoshop CS3 aufmerksam machen, die verstärkt, z.B. über US-amerikanische, Internet-Plattformen in englischer Sprache (IE) angeboten werden und wegen des attraktiven Preises auch in den europäischen Markt gelangen. Sie weisen Abweichungen in Qualität und Design auf.

3. Beispiel für eine Raubkopie

Adobe Photoshop CS3 (Fälschung)
[+] Ansicht vergrößern

Adobe Photoshop CS3 (Fälschung)

Haben Sie eine solche Version erworben, dann empfehlen wir Ihnen dringend unseren kostenlosen Service der Seriennummernüberprüfung beim Customer Information Center (cic@adobe.de). Um aber endgültige Sicherheit über die Echtheit des Datenträgers zu erhalten, bitten wir Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit, den Datenträger zur Überprüfung einzusenden.


Upgrades benötigen eine Vorversion

Anstelle von Vollversionen werden häufig sogenannte „Vollversions-Bundles“ geliefert, bestehend aus einem Upgrade der aktuellen Version und einer scheinbar zum Upgrade berechtigten Vorversion als Basislizenz. Solange es sich bei beiden Versionen im „Vollversions-Bundle“ um Originale handelt und die Produkte jeweils vollständig sind, geht Adobe hiergegen nicht vor.

Meistens werden jedoch illegale „Vollversions-Bundle“ geliefert. Ein solches Bundle besteht dann nicht aus zwei generischen, zusammengehörigen Lizenzen, sondern lediglich aus einem neueren, meist originalen Upgrade und – als angeblicher Basislizenz – entweder aus

  • einer Raubkopie der Programme „Adobe Photoshop 6.0 OEM“ oder „Adobe Photoshop 7.0“ in der oben dargestellten Form,
  • einer bloßen Registrierkarte mit aufgeklebter (gefälschter) Seriennummer ohne weitere Bestandteile wie Datenträger, Handbuch und/oder Umverpackung,
  • einem bloßen Endbenutzer-Lizenzvertrag mit aufgeklebter (gefälschter) Seriennummer ohne weitere Bestandteile wie Datenträger, Handbuch und/oder Umverpackung, oder
  • einer bloßen, auf dem Upgrade-Produkt zusätzlich aufgeklebten (gefälschten) Seriennummer.

Letztgenannte Fälschungsart kommt derzeit insbesondere bei dem Produkt „Adobe Photoshop“ oder dem Produktpaket „Adobe Creative Suite“ vor. Ein solches Bundle verschafft dem Käufer indessen nicht die zur Installation und Nutzung des Upgrades erforderlichen Lizenzrechte.

Tatsächlich umfasst eine ordnungsgemäße Lizenz eines Boxproduktes mehr als nur eine Seriennummer, nämlich den kompletten, originalen Auslieferungsbestand des Produktes. Das bedeutet, dass neben der Seriennummer zusätzlich etwaige Datenträger, Lizenzvertrag, Umverpackung, Schnellreferenzkarte und Registrierhinweis sowie ggf. ein Handbuch zum Umfang einer Lizenz zählen. Dies gilt natürlich auch für die Vorversion(en). Anderslautende Auskünfte eines Verkäufers sind unzutreffende Schutzbehauptungen.

Wir weisen darauf hin, dass die Erlangung eines Nutzungsrechts zu einer Programmversion in einer bestimmten Sprache auch nur zur Nutzung der Software in eben dieser Sprache berechtigt. Ein Upgrade zu einem Softwareprodukt baut immer auch auf die Nutzungsberechtigung der Vorversion auf, somit auch für die Sprachversion, und bildet zusammen mit der Vorversion eine zusammengehörige Lizenz / Nutzungsberechtigung. Mit einer anderslautenden Vorversion (z.B. Nutzungsberechtigung zur Koreanischen Sprachversion) fehlt die erforderliche Basislizenz für einen autorisierten Erwerb oder einer Nutzung z.B. eines deutschsprachigen Upgrades. Hinweise dazu finden Sie auch im Adobe Store.

Im Falle von multilingual ausgelieferter Software besteht lediglich ein Nutzungsrecht für eine der auf dem originalen Datenträger enthaltenen Sprachen, in der das Programm schliesslich bestimmungsgemäß installiert werden kann – dabei ist die Anzahl der auf dem Datenträger enthaltenen Spachen unmaßgeblich.

Bloße Lizenzverträge und Registrierkarten als angebliche Basislizenz

Bei den hier abgebildeten Beispielen handelt es sich um Dokumente, die von Händlern als vermeintliche Basis-Lizenz (Vollversion) zusammen mit einem – in der Regel legalen – Upgradeprodukt geliefert werden.

Ausdruck der EULA oder Registrierungskarte (Fälschung)


 

EULA (Fälschung)

Ausdruck der EULA (Endbenutzer - Lizenzvereinbarung / Enduser Licence Agreement) mit einer willkürlichen Seriennummer

Adobe-Registrierungskarte(Fälschung)

Nachdruck in Anlehnung an eine Adobe - Registrierungskarte früherer Versionen mit willkürlicher Seriennummer


Bloße Seriennummern als angebliche Basislizenz

Photoshop CS3 – Zwei Kleber/Versionen Seriennummern (Fälschung)

Photoshop CS3 – Zwei Kleber/Versionen Seriennummern (Fälschung)

Photoshop CS3 – Zwei Kleber/Versionen Seriennummern (Fälschung)

Des Weiteren finden sich auf dem Piraterie-Markt auch DVD-Hüllen, auf deren Rückseite sich neben einer Seriennummer für das Upgrade auch die Seriennummer einer Vorversion befindet. Auch in diesem Falle gilt das oben Gesagte: Eine Seriennummer allein stellt keine ordnungsgemäße Lizenz (hier: für die Vorversion) dar.


Sollten Sie eine solche Version erhalten haben, wenden Sie sich bitte an unser Customer Information Center (cic@adobe.de)

Vertrieb von Upgrade-Boxen als Vollversionen

Wenn Ihnen nach der Artikelbeschreibung eine Vollversion verkauft, Ihnen aber nur ein (echtes) Upgrade geliefert wurde, ist Ihr Argwohn berechtigt. Ob Ihnen anstelle einer Vollversion ein Upgrade geliefert wurde, können Sie unproblematisch einem auf der Unterseite jeder originalen Box befindlichen Aufkleber entnehmen (vgl. Bild - hierzu müssen Sie nicht einmal die Box öffnen).

Vertrieb von Upgrade-Boxen als Vollversionen

Soweit – wie auf dem obigen Bild – das Kürzel „RET“ zu lesen ist, sollten Sie eine Vollversion in den Händen halten. Fehlt allerdings ein entsprechendes Label auf der Box, ist das Ihnen gelieferte Produkt mit hoher Wahrscheinlichkeit manipuliert worden, so dass Sie im Falle eines gelieferten Upgrades ungeachtet der zugrundeliegenden Bestellung lediglich Nutzungsrechte im Umfang eines Upgrades (und nicht einer Vollversion) erhalten haben. Problematisch ist allerdings, dass Ihnen dann die legale Basislizenz fehlt und damit auch das Recht, die Upgrade-Lizenz zu nutzen. Denn zur Nutzung eines Upgrades sind Sie nur berechtigt, wenn Sie über eine zugrundeliegende Basis-Lizenz verfügen. Näheres entnehmen Sie bitte der entsprechenden EULA.

Es gibt keine „Sprach-Upgrades“ oder „Sprachpatches“

Acrobat Sprach-Upgrade (Fälschung)

Acrobat Sprach-Upgrade (Fälschung)

Adobe Software ist originär in zahlreichen Sprachen erhältlich. Angebote, die neben einer fremdsprachigen OEM- oder Vollversion die Lieferung eines zusätzlichen Datenträgers umfassen, über welchen Ihnen eine Installation beispielsweise in deutscher Sprache, in jenen Kreisen „Sprach-Upgrade“ oder „Sprachpatch“ genannt, ermöglicht werden soll, sind nicht seriös.


Adobe hat zu keinem Zeitpunkt einen Softwarezusatz oder ein Upgrade auf den Markt gebracht, durch welches die Menüsprache nachträglich beeinflusst werden kann. Erfahrungsgemäß handelt es sich bei diesen beigelegten Datenträgern – i.d.R. handelsübliche Rohlinge – um selbstgebrannte Raubkopien der deutschen Vollversion, welche dementsprechend nicht installiert oder genutzt werden dürfen.

Derartige Fälschungen treten derzeit besonders häufig bei den Programmen „Adobe Acrobat 7.0“ und „Adobe Acrobat 8“ auf.

Ihnen kommen diese Umstände bekannt vor?

Wenn Sie aufgrund obiger Informationen Zweifel an der Echtheit der Ihnen vorliegenden Software haben, besteht die für Sie kostenlose Möglichkeit, Ihre Seriennummer durch unser Customer Information Center (cic@adobe.de) überprüfen zu lassen. Bei Fragen hinsichtlich der Echtheit von Adobe-Software wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Adresse legalesoftware@adobe.com. Aber bitte beachten Sie: Selbst eine Seriennummernüberprüfung garantiert Ihnen nicht, dass auch der Datenträger selbst echt ist, da die Händler von Raubkopien sich echte Seriennummern auf dem Markt beschaffen oder selbst generieren können. Sollte eine vorausgegangene Seriennummerüberprüfung Ihre Zweifel nicht ausräumen können oder sogar bestätigen, raten wir Ihnen dringend, die Software im Auslieferungszustand (inkl. Rechnung, Umverpackung, Handbüchern, etc.) an die folgende Adresse zu senden:

Adobe Systems GmbH
„Softwareüberprüfung“
Georg-Brauchle-Ring 58
D-80992 München

Die für Sie kostenlose, eingehende Analyse erfordert unbedingt die Einsendung der kompletten Lieferung, da – insbesondere im Falle von Bundles – neben dem Datenträger und der Seriennummer selbst auch die übrigen Bestandteile gefälscht sein können. Im Nachgang zu der Softwareanalyse erhalten Sie eine schriftliche Analysemitteilung, welche Sie darüber hinaus zum Zwecke der rechtlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Lieferanten nutzen können.