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Software-Piraterie

Software-Piraterie in der Presse

Pressemitteilungen der Business Software Alliance:

BSA campaign

BSA - Business Software Alliance

Adobe ist Mitglied der Business Software Alliance, einer globalen Organisation, die zur Förderung des freien, offenen und legalen Software-Handels auf strenge Richtlinien zum Schutz geistigen Eigentums setzt.

Die BSA wurde 1988 gegründet und vertritt führende Anbieter von Software- und E-Commerce-Lösungen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der BSA.


 

Studie: IDC Pirateriezahlen für das Jahr 2006

2006 leichter Anstieg der Software-Raubkopien in Deutschland


 

Der unabhängige Marktanalyst untersucht im Auftrag der BSA in der IDC Pirateriestudie jährlich die Entwicklung der weltweiten Software-Piraterie. Für das Jahr 2006 kommt er zu dem Ergebnis, dass der Anteil unlizenziert eingesetzter Programme global bei 35 % stagniert, der Wert der illegalen Software aber auf 39,6 Mrd. US-Dollar (USD) ansteigt. Ein Großteil dieses Zuwachses wurde in den sogenannten BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien und China) verzeichnet: trotz sinkender Piraterieraten stieg der Wert illegaler Software in diesen vier Wachstumsländern um 3,2 Milliarden auf über 10 Milliarden USD und macht dabei über ein Viertel des weltweiten Gesamtschadens durch illegale Software aus.


Für Deutschland ergibt sich bei einer Piraterierate von 28% ein Umsatzausfall von 1,3 Mrd Euro, was weltweit dem 7. Rang hinter den USA, China, Frankreich, Russland, Japan und dem Vereinigten Königreich entspricht.

Nur drei Länder in Europa mussten einen Anstieg ihrer Piraterieraten hinnehmen: Deutschland (28 %), Finnland (27 %) und Albanien (77 %). Allgemein sank der Anteil raubkopierter Software in Osteuropa von 69 auf 68 %, in Westeuropa von 35 auf 34 %. In der EU blieb er mit 36 % stabil. Anders die Entwicklung beim Wert der raubkopierten Software: in der EU ging dieser ebenso zurück (von 9,7 auf 8,8 Mrd. Euro*) wie in Westeuropa (von 11,8 auf 10,6 Mrd. USD), in Osteuropa stieg er jedoch von 3,2 auf 4,1 Mrd. USD an.

„Besonders in Osteuropa hat sich gezeigt, dass durch die verbesserten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Erweiterung der EU die Piraterieraten gesenkt werden konnten, gleichzeitig aber der Wert der illegal eingesetzten Software stieg“, erklärt Georg Herrnleben, Director Zentral- und Osteuropa der BSA. „Insgesamt beobachten wir aber – mit der Ausnahme von Russland - eine zunehmende Angleichung der westlichen und zentral- beziehungsweise osteuropäischen Länder. Das mag zwar auf den ersten Blick positiv erscheinen, weil die Piraterierate sinkt, die negativen Auswirkungen für die Softwarebranche werden aber in der Tat größer, da der Umsatzausfall stark ansteigt. Regierungenund Wirtschaft sehen sich deshalb einer verschärften Herausforderung gegenüber und können sich nicht auf ihren bereits erzielten Erfolgen ausruhen.“

Top 5: USA zweimal Spitzenreiter


Umsatzausfall Niedrige Piraterierate Hohe Piraterierate
1. USA (7,3 Mrd. USD) 1. Vereinigte Staaten (21 %) 1. Armenien (95 %)
2. China (5,4 Mrd. USD) 2. Neuseeland (22 %) 2. Aserbaidschan, Moldawien (94 %)
3. Frankreich (2,7 Mrd. USD) 3. Japan, Dänemark (25 %) 3. Simbabwe (93 %)
4. Russland (2,2 Mrd. USD) 4. Österreich, Schweden, Schweiz (26 %) 4. Vietnam (88 %)
5. Japan (1,8 Mrd. USD) 5. Belgien, Finnland, V. Krg. (27 %) 5. Venezuela, Pakistan (86 %)

BSA stoppt im ersten Halbjahr 2007 über 36.000 Auktionen illegaler Software

Jede zweite Software auf Auktionsseiten gefälscht oder manipuliert

München, 27.9.2007Raubkopien sind in online-Auktionen immer noch weit verbreitet: allein die von der BSA als gefälscht identifizierte Software in den ersten sechs Monaten des Jahres 2007 hatte einen Handelswert von 8 Millionen US-Dollar (USD). Gerade Unternehmen, die hier hochpreisige Spezialsoftware preisgünstig erstehen wollen, führen alle Bemühungen zur Datensicherheit ihrer Firma ad absurdum. Denn die illegalen Angebote sind häufig mit Viren, Malware oder Spyware versetzt. Eine Studie der IDC beziffert die Wahrscheinlichkeit, auf einer Auktionsseite eine authentische, unmanipulierte Software zu erhalten, mit fast 50 Prozent. Die BSA unternimmt deshalb große Anstrengungen, den kriminellen Handel einzuschränken. So hat sie im ersten Halbjahr 2007 über 36.000 Auktionen illegaler Software verhindert.

„Einige dieser Produkte waren Fälschungen wertvoller Unternehmenssoftware, die von Privatpersonen so gut wie nicht eingesetzt wird“, erklärt Georg Herrnleben, Director Zentral- und Osteuropa der BSA. „Wir beobachten zum Beispiel auffallend viele illegale Produkte aus den CAD- und Maschinenbau-Bereichen. Unternehmen, die ihre Software über diese Online-Angebote beziehen, sollten auf der Hut sein, ihre Netzwerke nicht auf diesem Weg mit Viren und Spyware zu verseuchen. Ganz abgesehen davon setzen sie sich durch die Verletzung des Urheberrechts legalen und finanziellen Risiken aus.“

Auch das Vorkommen von Raubkopien auf peer-to-peer (P2P)-Netzwerken wird von der BSA beobachtet. Jeden Monat identifiziert sie so über 200.000 illegale Programme.

Schlag gegen illegalen Händlerring: mehrere tausend geprellte Kunden schicken Raubkopien ein

BSA ehrt LKA Brandenburg, Kripo Minden, die Staatsanwaltschaft Bielefeld und die Polizeidirektion Oberes Elbtal -Osterzgebirge

München, 14.2.2008 – „Der Schutz des Urheberrechts von Software ist eine Aufgabe, die inzwischen von Polizei und Staatsanwaltschaft allgemein sehr routiniert und umsichtig angegangen wird“, erklärt Dr. Oliver Wolff-Rojczyk, Rechtsanwalt der BSA bei der Kanzlei FPS Fritze Paul Seelig. „Es gibt aber immer wieder Dienststellen und Staatsanwaltschaften, die mit besonders großem Engagement und Sachverstand an Fälle der Softwarepiraterie heran gehen. Diesen sprechen wir mit der BSA- Polizeiauszeichung unsere Anerkennung aus.“

Erst eine Haftstrafe stoppt hartnäckigen Raubkopierer

Für ihre Arbeit in einem konkreten Fall wurden die Kripo Minden und die Staatsanwaltschaft Bielefeld für die BSA-Polizeiauszeichnung ausgewählt. Sie waren federführend in den Ermittlungen und der Anklage gegen einen gewerbsmäßigen Raubkopierer, der mit dem Verkauf gefälschter Produkte über ein Online-Auktionshaus über 100.000 Euro verdiente.

Selbst eine zweimalige Beschlagnahme seines Rechners hielt den Täter nicht auf. Erst seine Verhaftung und die Untersuchungshaft brachten ihn dazu, von seinem illegalen Geschäft abzulassen. Er wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und der Erbringung von Sozialarbeitsstunden verurteilt. „Gewerbsmäßiger Handel mit Raubkopien kann sehr hart bestraft werden“, erklärt Dr. Wolff-Rojczyk. „Das Gesetz sieht eine Höchststrafe von fünf Jahren vor. In diesem Fall war der unrechtmäßige Gewinn, den der Angeklagte gemacht hat, der Schaden für die Hersteller, Händler und nicht zuletzt für die vielen geprellten Kunden durchaus hoch genug, um eine Haftstrafe zu rechtfertigen.“.

Unternehmen zahlt über 600.000 Euro für den Einsatz unlizenzierter Software: BSA verbucht bislang größten Erfolg in Deutschland

IT-Administrator und Geschäftsführer zahlen Strafe für Lizenzverstöße

München, 14.8.2007 – Die BSA hat ihren bislang größten Ermittlungserfolg gegen die gewerbliche Nutzung unlizenzierter Software in Deutschland erzielt. Ein überregional tätiger Groß- und Einzelhändler von Bürobedarf und EDV bezahlte insgesamt über 600.000 Euro an Schadensersatz und Lizenzgebühren für illegal verwendete Software. Zusätzlich wurde ein Strafverfahren gegen die Geschäftsführer und den IT-Administrator der Firma erst nach Zahlung einer beträchtlichen Geldauflage eingestellt. Die zuständige Staatsanwaltschaft hatte nach einer gleichzeitigen Durchsuchung von acht Niederlassungen der Firma unlizenzierte Software auf über 300 Rechnern im Wert von einer halben Million Euro festgestellt.

Es war der Hinweis eines ehemaligen Mitarbeiters an die BSA, der den Anstoß gab: In einem anonymen Schreiben und einem Anruf bei der BSA-Ermittlungshotline berichtete er von der massiven Unterlizenzierung bei seinem ehemaligen Arbeitgeber. Nach einer Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Mitte 2005 durchsuchte diese in einer konzertierten Aktion Filialen des Unternehmens in drei Bundesländern. Die Polizeibeamten überprüften Rechner um Rechner und fanden dabei über 750 nicht lizenzierte Installationen von Software der BSA-Mitgliedsfirmen.

Die Folgen waren für das Unternehmen, seine Geschäftsführer und den IT-Administrator schmerzhaft: Die Firma musste fehlende Lizenzen für über 280.000 Euro nachkaufen und sich zusätzlich in einem Vergleich zu einer Schadensersatzzahlung von weiteren 325.000 Euro verpflichten.

Weiterhin mussten neben dem Unternehmen auch seine Geschäftsführer persönlich strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgeben. Das Strafverfahren gegen die Geschäftsführer und den IT-Administrator wurde erst gegen Zahlung einer erheblichen Geldauflage eingestellt.

„IT-Administratoren befinden sich oft in einer Zwickmühle: Sie werden häufig von der Geschäftsführung angewiesen, die Verwendung von unlizenzierter Software zu dulden oder sogar zu veranlassen. Für die damit begangenen Urheberrechtsverletzungen können sie selbst rechtlich belangt werden“, erklärt Dr. Christoph Süßenberger, Rechtsanwalt der BSA in der Kanzlei FPS Fritze Paul Seelig. „Ein rechtzeitiger Hinweis an die BSA kann der Ausweg aus diesem Dilemma sein.“

„Die Ermittlungsarbeit der BSA hat in den vergangenen Jahren stetig an Umfang und Intensität zugenommen. Dieser neue Fall mit über 600.000 Euro Schadensersatz und Lizenzierungskosten zeigt einerseits die Größe des Problems auf, gibt aber auch ein Signal: Staatsanwaltschaft und Polizei sind mittlerweile sehr erfahren bei der Verfolgung dieser Vergehen und nehmen sie sehr ernst. Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt, schon gar nicht in diesem Umfang.“

Weitere Informationen über die Business Software Alliance erhalten Sie unter www.bsa.org.