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Bezugsberechtigung für Adobe Student Editions

Prüfung der Bezugsberechtigung

Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie die Bezugsbedingungen erfüllen, bevor Sie eine der folgenden Student Editions erwerben: Adobe® Creative Suite® 4 Design Premium, Adobe Creative Suite 4 Design Standard, Adobe Creative Suite 4 Web Premium, Adobe Creative Suite 4 Web Standard, Adobe Creative Suite 4 Production Premium, Adobe Creative Suite 4 Master Collection, Adobe Photoshop® CS4 Extended, Adobe Dreamweaver® CS4, Adobe Flash® CS4 Professional oder Adobe Director® 11. Wenn Sie die Bedingungen nicht erfüllen, erhalten Sie keine Seriennummer zur Produktaktivierung und können die Software nicht nutzen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Adobe-Fachhändler, oder senden Sie eine E-Mail an edu-online@adobe.com.


Bezugsberechtigt sind:

Bezugsberechtigt sind ordentlich eingeschriebene Voll- oder Teilzeit-Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Universitäten, Hochschulen oder Fachhochschulen oder Schüler an staatlichen oder staatlich anerkannten allgemein- oder berufsbildenden Schulen.

Teilnehmer an Volkshochschulkursen (VHS), in Österreich Wirtschaftsförderungsinstituten (WiFi) und in der Schweiz an Migros Klubschulen mit den Kursbereichen: „EDV/IT“ oder „Berufliche Bildung“.

Der Kurs muss bereits begonnen haben und die Teilnahmebescheinigung darf nicht älter als 2 Monate sein.


Nicht bezugsberechtigt sind:

Student Editions sind nicht verfügbar für

  • Lehrkräfte und Dozenten
  • Schulen, Hochschulen und sonstige Bildungsinstitute
  • private und kommerzielle Bildungsinstitute, Schulungseinrichtungen in Unternehmen, Krankenhäuser, Vereine, Forschungsinstitute

Bitte beachten Sie, dass die Software nur mit einer Seriennummer installiert werden kann. Diese erhalten Sie, wenn Sie das mitgelieferte Formular sowie einen Nachweis über die Bezugsberechtigung an Adobe senden.

Berechtigungsnachweis

Als Nachweis muss die Kopie eines aktuellen, gültigen Schüler- bzw. Studienausweises mit dem Namen des Schülers/Studierenden, dem Ausstellungsdatum und einem Lichtbild vorgelegt werden. Falls Sie keinen aktuellen Ausweis besitzen, der diese Kriterien erfüllt, wird auch die Kopie eines gültigen Lichtbildausweises in Kombination mit einer der folgenden Bescheinigungen akzeptiert:

  • Offizieller und aktueller Schüler- bzw. Studienausweis ohne Lichtbild mit Name und Datum
  • Offizielle und aktuelle Bescheinigung der Bildungseinrichtung, die die Namen der Ausbildungsstätte und des Schülers bzw. Studierenden aufweist
  • Offizielle und aktuelle Rechnung über entrichtete Schul- oder Studiengebühren, die von der Bildungseinrichtung ausgestellt wurde und die Namen der Ausbildungsstätte und des Schülers bzw. Studierenden aufweist
  • Offizielles und aktuelles Zeugnis, das die Namen der Ausbildungsstätte und des Schülers bzw. Studierenden aufweist
  • Sonstiger offizieller, datierter Nachweis über den Status als Schüler bzw. Studierender

Schüler bzw. Studierende unter 18 Jahren und ohne gültigen Lichtbildausweis können ein offizielles Schreiben ihrer Bildungseinrichtung vorlegen, das ihren Namen und ihren aktuellen Schüler- bzw. Studentenstatus belegt.

Die Kopie Ihres Berechtigungsnachweises können Sie mit einer Digitalkamera oder einem Scanner erstellen.
Alle Dokumente müssen in Originalgröße kopiert werden und deutlich lesbar sein. Zulässige Formate sind JPEG, GIF und Adobe PDF.


Einschränkungen

Bezugsberechtigte Schüler bzw. Studierende dürfen von jeder Student Edition nur je eine Lizenz zur Installation auf ihrem privaten Rechner erwerben. Als „Student Edition“ gekennzeichnete Produkte dürfen weder für gewerbliche Zwecke genutzt noch weiterverkauft werden.