Du bist nur dann berechtigt, die günstigen Konditionen für Schülerinnen, Schüler, Studierende, Azubis und Lehrende in Anspruch zu nehmen, wenn du mindestens 13 Jahre alt und an einer der folgenden Bildungseinrichtungen angemeldet bzw. eingeschrieben oder dort beschäftigt bist:
- Weiterführende Bildungseinrichtung, die als öffentliche oder private Universität oder Hochschule anerkannt ist und staatlich anerkannte Abschlüsse anbietet*
- Staatlich anerkannte öffentliche oder private allgemein- oder berufsbildende Schule*
- Heimunterricht nach den jeweiligen staatlichen Richtlinien*
Berechtigungsnachweis.
E-Mail-Adresse der Bildungseinrichtung: Wenn du eine von deiner Schule/Hochschule ausgestellte E-Mail-Adresse angibst, erfolgt die Verifizierung sofort. (Eine von einer Bildungseinrichtung ausgegebene E-Mail-Adresse kann z. B. auf .edu enden oder auf vergleichbare Art auf die Domäne einer Bildungseinrichtung hinweisen.) Wenn du keine E-Mail-Adresse deiner Schule/Hochschule vorweisen kannst oder deine E-Mail-Adresse nicht verifiziert werden kann, ist nach dem Kauf ggf. ein weiterer Berechtigungsnachweis erforderlich.
Schülerinnen und Schüler, Studierende, Azubis und Lehrende an anerkannten Bildungseinrichtungen.
Als Berechtigungsnachweis gilt ein von deiner Bildungseinrichtung ausgestelltes Dokument, auf dem dein Name, der Name der Ausbildungsstätte sowie das Datum angegeben sind. Gültige Nachweise sind:
- Schülerinnen-/Schüler- oder Studienausweis
- Zeugnis
- Bescheinigung der Bildungseinrichtung
- Beleg über entrichtete Schul- oder Studiengebühren
Schülerinnen und Schüler im Heimunterricht.**
Zu den gültigen Nachweisen gehören:
- Datierte Kopie der Anmeldung zum Heimunterricht
- Nachweis über aktuelle Mitgliedschaft in einem Verband für Heimunterricht
- Datierter Nachweis über den Erwerb von Lehrplänen für das aktuelle Schuljahr
*Anerkannte Bildungseinrichtungen unterliegen der staatlichen Aufsicht.
**Vorgelegte Unterlagen dürfen nicht älter als sechs Monate sein.