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Ziel der Richtlinie.

Diese Richtlinie soll verhindern, dass in den Produkten und Services von Adobe Inhalte verbreitet werden, die zu terroristischer oder extremistischer Gewalt aufrufen oder diese verherrlichen.

Was gegen die Richtlinie verstößt

Die Nutzung von Adobe-Plattformen zur Androhung, Förderung oder Verherrlichung von Terrorismus ist nicht erlaubt, ebenso wenig wie das Anwerben von Personen für terroristische Zwecke. Dazu gehören unter anderem Inhalte, die:

  • Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoffen oder Waffen mit dem Ziel terroristischer Straftaten
  • Darauf abzielen, neue Mitglieder anzuwerben

Terroristische und gewaltverherrlichende Inhalte sind in Adobe-Produkten und -Services grundsätzlich nicht erlaubt. Dazu zählen sowohl akute Bedrohungen als auch Inhalte, die Gewaltandrohung, Verherrlichung oder Rekrutierung beinhalten. Sobald wir von solchen Inhalten erfahren, kann das betreffende Konto eingeschränkt werden.

Begriffsdefinitionen
Gewaltverherrlichende, extremistische Inhalte
Inhalte, die den Einsatz von Gewalt zur Durchsetzung extremer oder fanatischer politischer, ideologischer, religiöser oder sozialer Ziele fördern oder befürworten
Terrorismus
Der rechtswidrige Einsatz von Gewalt und Einschüchterung, insbesondere gegen Zivilpersonen, zur Durchsetzung ideologischer Ziele, etwa politischer, religiöser, gesellschaftlicher, ethnisch motivierter Natur oder mit Bezug zu Umweltthemen
Ausnahmen
Kategorie
Beschreibung
Dokumentation

Thematisierung sensibler Inhalte in altersgerechter Art und Weise

Informativ: Geschichte, Naturwissenschaft, Kultur, gesellschaftliche Themen

Bildende Kunst
Skulpturen, Gemälde, Fotografien in Museen, Lehrmaterialien, Lehrbüchern, historischen Dokumenten und ähnliches
Mit Nachrichtenwert
Darstellungen von Bildern, die relevant im Hinblick auf aktuelle Ereignisse sind; Kommentare zu politischen oder nationalen Ereignissen (Absicht und Abbildung müssen im Hinblick auf das Ereignis relevant sein und mit den Kategoriebeschränkungen übereinstimmen)