Adobe ist bemüht, Ihnen Optionen zur Kontrolle von Flash-Inhalten und Flash-Anwendungen bereitzustellen. Im Einstellungsmanager von Adobe Flash Player können Sie globale Zugriffsschutzeinstellungen, Speichereinstellungen, Sicherheitseinstellungen und Einstellungen für automatische Benachrichtigungen verwalten, und zwar anhand der folgenden Bedienfelder:
Der Einstellungsmanager ist ein spezielles Bedienfeld, das auf Ihrem lokalen Rechner ausgeführt, aber innerhalb der Adobe-Website angezeigt wird und auf das Sie auch über diese Website zugreifen. Adobe hat keinen Zugriff auf die Einstellungen, die Sie im Einstellungsmanager sehen, oder etwa auf Personaldaten, die auf Ihrem Rechner gespeichert sind.
Um ein bestimmtes Bedienfeld des Einstellungsmanagers zu öffnen, klicken Sie auf einen der nachfolgend angeführten Links. Der Einstellungsmanager, den Sie auf der Seite sehen, ist kein Bild, sondern der Einstellungsmanager selbst. Ihre Einstellungen nehmen Sie direkt in den Bedienfeldern dieses Einstellungsmanagers vor. Die einzelnen Bedienfelder öffnen Sie mithilfe der Tabulator- und der Eingabetaste (oder per Klick), und die Optionen ändern Sie, indem Sie darauf klicken (wie in jedem anderen Bedienfeld auch). Die einzelnen Bedienfelder lassen sich auch über die nachfolgenden Links aufrufen.
Die Einstellungen, die Sie im Einstellungsmanager vornehmen, gelten nicht nur für eine bestimmte Website, sondern für alle Websites mit Flash-Inhalt.
Anwendungen, die mit Macromedia Flash von Adobe erstellt wurden, können versuchen, auf die an ihren Computer angeschlossene Kamera und/oder das Mikrofon zuzugreifen. Mit den Zugriffsschutzeinstellungen können Sie angeben, ob Sie Anwendungen von einer bestimmten Website einen solchen Zugriff gestatten. Beachten Sie, dass der Zugriff nicht von Macromedia, sondern von der Person oder Firma angefordert wird, von der die von Ihnen verwendete Anwendung erstellt wurde (es sei denn, die Anwendung, die Zugriff auf Ihre Kamera oder Ihr Mikrofon wünscht, wurde von Adobe erstellt).
Die Person oder Firma, die den Zugriff wünscht, trägt die Verantwortung dafür, Ihnen zu erklären, warum der Zugriff benötigt wird und zu welchem Zweck Audio oder Video bei Ihnen eingesetzt werden soll. Sie sollten die Datenschutzrichtlinien der Person oder Firma kennen, die den Audio- oder Videozugriff wünscht. Beispielsweise können Sie die Datenschutzrichtlinien von Adobe auf www.adobe.com/de/help/privacy.html einsehen. Wenn Sie Informationen zu den Datenschutzrichtlinien einer Firma wünschen, wenden Sie sich an die Website, die den Zugriff anfordert.
Es ist wichtig zu verstehen, dass dieses Einstellungsbedienfeld zwar zu Adobe Flash Payer gehört, dass Audio und Video jedoch von einer Anwendung verwendet werden, die von einem Drittanbieter erstellt wurde. Adobe übernimmt keinerlei Verantwortung für die Zugriffsschutzrichtlinien von Drittanbietern, für Aktionen von Drittanbieterfirmen bei der Erfassung von Audio oder Video auf Ihrem Computer oder für die Verwendung derartiger Daten oder Informationen durch derartige Firmen.
Wenn Sie die Zugriffsschutzeinstellungen für alle Websites angeben möchten, rufen Sie das Bedienfeld Globale Zugriffsschutzeinstellungen auf. Wenn Sie die Zugriffsschutzeinstellungen für einzelne Websites angeben möchten, rufen Sie das Bedienfeld Website-Zugriffsschutzeinstellungen auf.
Anwendungen, die mit Macromedia Flash von Adobe erstellt wurden, möchten möglicherweise Informationen auf Ihrem Computer speichern. Die Datenmenge, die gespeichert werden kann, ist jedoch auf 100 KB beschränkt, sofern Sie nicht zusätzlichen Speicherplatz zuweisen. Mit den lokalen Speichereinstellungen können Sie angeben, ob und wie viel Speicherplatz auf der Festplatte Anwendungen von einer bestimmten Website zur Speicherung von Informationen auf Ihrem Computer genutzt werden darf. Beachten Sie, dass der Zugriff nicht von Adobe, sondern von der Person oder Firma angefordert wird, die die von Ihnen verwendete Anwendung erstellt hat (es sei denn, die Anwendung, die die Informationen speichern möchte, wurde von Adobe erstellt). Die Person oder Firma, die den Zugriff wünscht, ist dafür zuständig, Ihnen zu erklären, warum der Zugriff benötigt wird und welche Verwendung sie für die gespeicherten Informationen plant. Sie sollten die Datenschutzrichtlinien der Person oder Firma kennen, die Zugriff auf Ihren Computer wünscht. Beispielsweise können Sie die Zugriffsschutzrichtlinien von Adobe auf http://www.adobe.com/de/help/privacy.html einsehen. Wenn Sie Informationen zu den Datenschutzrichtlinien einer Firma wünschen, wenden Sie sich an die Website, die den Zugriff anfordert.
Es ist wichtig zu verstehen, dass dieses Einstellungsbedienfeld zwar zu Adobe Flash Payer gehört, dass die Informationen jedoch von einer Anwendung verwendet werden, die von einem Drittanbieter erstellt wurde. Adobe übernimmt keinerlei Verantwortung für die Zugriffsschutzrichtlinien von Drittanbietern, für Aktionen von Drittanbieterfirmen bei der Speicherung von Informationen auf Ihrem Computer oder für die Verwendung derartiger Daten oder Informationen durch derartige Firmen.
Wenn Sie Speichereinstellungen für noch nicht besuchte Websites angeben möchten, rufen Sie das Bedienfeld Globale Speichereinstellungen auf. Wenn Sie Speichereinstellungen für bereits besuchte Websites angeben möchten, rufen Sie das Bedienfeld Website-Speichereinstellungen auf.
Adobe hat Flash Player so konzipiert, dass Sicherheitseinstellungen gelten, auch wenn Sie den Zugriff in den einzelnen Fällen meist nicht ausdrücklich zulassen oder ablehnen müssen. Im Lauf die Jahre, als die Möglichkeiten von Flash-Inhalten immer mehr verbessert wurden, hat sich auch Flash Player weiterentwickelt und bietet nun zusätzliche Datenschutz- und Sicherheitsvorkehrungen. Nun kann es vorkommen, dass Sie auf ältere Flash-Inhalte treffen, die mit älteren Sicherheitsregeln erstellt worden sind. In diesen Fällen werden Sie von Flash Player zu einer Entscheidung aufgefordert: Sie können zulassen, dass der Inhalt wie vom Ersteller beabsichtigt ausgeführt wird, d. h., nach älteren Sicherheitsregeln, oder Sie können festlegen, dass neuere, striktere Regeln angewendet werden. Im zweiten Fall ist sichergestellt, dass Sie nur Inhalte anzeigen oder wiedergeben, die den neuesten Sicherheitsstandards entsprechen, manchmal kann das allerdings zur Folge haben, dass ältere Flash-Inhalte nicht richtig funktionieren.
Wenn ältere Inhalte auf einer neueren Player-Version ausgeführt werden, kann eins der folgenden Popupfenster eingeblendet werden. Darin wird der Benutzer um Erlaubnis gefragt, bevor der ältere Flash-Inhalt mit anderen Stellen im Internet Daten austauschen darf.
Weitere Informationen über das Ändern der Sicherheitseinstellungen, erhalten Sie in der Beschreibung des Bedienfelds Globale Sicherheitseinstellungen.
Adobe aktualisiert Adobe Flash Payer regelmäßig mit neuen Funktionen und Fehlerbehebungen für bestimmte Probleme. Mit den Einstellungen für automatische Benachrichtigungen können Sie angeben, ob Adobe Sie automatisch benachrichtigen soll, wenn eine aktualisierte Version von Flash Player verfügbar ist, damit Sie sie sofort installieren können.
Aktualisierungen für den Adobe Flash Player stellen sicher, dass Flash Player richtig funktioniert, und können Änderungen an der Sicherheit oder neue Produktfunktionen umfassen. Adobe empfiehlt, dass Sie auf die neueste Version des Flash Players aktualisieren, sobald eine neue Version verfügbar ist, besonders wenn es sich um eine Sicherheitsaktualisierung handelt.
Obwohl Sie wählen können, ob und wie häufig Sie automatisch über Aktualisierungen benachrichtigt werden möchten, ist Adobe nicht für Fehler oder Sicherheitsprobleme verantwortlich, die dadurch entstehen, dass es sich bei der auf Ihrem Computer installierten Version von Adobe Flash Payer nicht um die aktuellste Version handelt, die verfügbar ist.
Wenn Sie Einstellungen für automatische Benachrichtigungen angeben möchten, rufen Sie das Bedienfeld Globale Benachrichtigungseinstellungen auf.
Hinweis: Die Funktion zur automatischen Benachrichtigung ist für folgende Browser auf allen Microsoft Windows-Plattformen verfügbar: Microsoft Internet Explorer, AOL, Mozilla, Netscape Navigator und Opera. Außerdem müssen Sie berechtigt sein, Software auf Ihrem Computer zu installieren; d. h. Sie müssen als Administrator oder als ein Benutzer mit der Berechtigung zur Softwareinstallation angemeldet sein.
Sie wissen vielleicht, dass einige Websites in Zusammenarbeit mit Ihrem Browser kleine Datenmengen, sogenannte Cookies, zur eigenen zukünftigen Verwendung auf Ihrem Computer speichern. Wenn Sie z. B. eine Website regelmäßig besuchen, werden Sie dort möglicherweise mit Ihrem Namen begrüßt. Ihr Name ist wahrscheinlich in einem Cookie gespeichert, und Sie können über die Browseroptionen festlegen, ob Sie Cookies zulassen möchten. Möglicherweise haben Sie in Ihrem Browser auch angegeben, dass Seiten, die Sie besuchen, nur eine bestimmte Menge Speicherplatz auf Ihrer Festplatte belegen dürfen.
Wenn Macromedia Flash von Adobe-Inhalte abgespielt werden, werden anstelle der Optionen in Ihrem Browser die Einstellungen für Flash Player verwendet. Auch wenn Sie in Ihren Browsereinstellungen angegeben haben, dass Sie keine Cookies auf Ihrem Computer wünschen, werden Sie möglicherweise gefragt, ob eine Flash-Anwendung Informationen speichern darf. Der Grund hierfür liegt darin, dass es sich bei den von Flash Player gespeicherten Informationen nicht um Cookies handelt. Sie werden lediglich von der Flash-Anwendung genutzt und haben nichts mit anderen Internet-Zugriffsschutz- oder Sicherheitseinstellungen zu tun, die Sie möglicherweise in Ihrem Browser festgelegt haben.
Ebenso hat auch die Menge an Speicherplatz auf der Festplatte, die Sie der Flash-Anwendung zuteilen, nichts mit der Menge an Speicherplatz zu tun, die zur Speicherung von Seiten in Ihrem Browser zugewiesen wurde. Wenn Flash-Inhalte abgespielt werden, wird die hier angegebene Speicherplatzmenge also zusätzlich zum Speicherplatz belegt, den Ihr Browser für gespeicherte Seiten verwendet.
Unabhängig von der Konfiguration Ihres Browsers können Sie nach wie vor entscheiden, ob die Flash-Anwendung Informationen speichern darf, und Sie können angeben, wie viel Festplattenspeicher die gespeicherten Informationen belegen dürfen.