Eine einfache elektronische Signatur lässt sich ganz leicht erstellen. Du kannst beispielsweise deinen Namen auf der Tastatur in das Dokument eintippen. Das gilt schon als einfache elektronische Signatur. Auch das Abhaken einer Checkbox unter AGBs oder eine E-Mail-Signatur gelten als einfache elektronische Signatur. Über
Acrobat Sign kannst du alle Arten der elektronischen Signatur anfordern und Dokumente in wenigen Schritten unterzeichnen.
Eine einfache elektronische Signatur reicht, wenn das Gesetz keine Formvorgaben macht. Dazu zählen Verträge und Dokumente, die auch mündlich oder per Handschlag geschlossen werden könnten. Beispiele hierfür sind Kostenvoranschläge, Geheimhaltungserklärungen oder Kaufverträge. Damit deckt die einfache elektronische Signatur schon viele Einsatzmöglichkeiten ab. Bedenke aber bei Dokumenten und Vereinbarungen mit hohem Risiko, eine andere Art der elektronischen Signatur zu wählen. Lasse dich dazu von deinem Anwalt oder deiner Anwältin beraten.
Eine
fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) kann dem*der Unterzeichner*in eindeutig zugeordnet werden. Zudem werden bei der Erstellung elektronische Signaturerstellungsdaten verwendet, die unter der alleinigen Kontrolle der unterschreibenden Person liegen. Änderungen am Dokument können nachvollzogen werden. Weitere Informationen zur Rechtmäßigkeit elektronischer Signaturen findest du in unserem
Trust Center und dem
Legality Kit.