Damit du beim Digitalisieren von Dokumenten wie Verträgen, Rechnungen oder Personalunterlagen rechtlich auf der sicheren Seite bist, musst du die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) berücksichtigen. Vereinfacht gesagt schreibt die GoBD vor, dass digitalisierte Geschäftsdokumente sicher und nachvollziehbar archiviert werden müssen.
Einige der wichtigsten Vorgaben für die Digitalisierung von Dokumenten haben wir hier für dich zusammengefasst. Willst du dich noch tiefer mit der Materie beschäftigen, kannst du die Grundsätze auch auf der Website des Bundesfinanzministeriums nachlesen.
Der Scanvorgang.
Dokumente sollten nach Erstellung oder Empfang zeitnah, möglichst innerhalb von zehn Tagen, digitalisiert werden. Dabei müssen alle Daten und Informationen gut lesbar erfasst sein. Zusätzlich empfiehlt es sich, in einer Organisationsanweisung zu dokumentieren, welche Dokumente gescannt werden und ob die digitalisierte Datei mit dem Original übereinstimmen muss.
Bei größeren Mengen an Akten, Ordnern oder Papierdokumenten ist eine strukturierte Vorgehensweise sinnvoll:
- Entfernen von Heftklammern
- Sortieren nach Dokumenttypen
- Nutzung von Scannern mit automatischem Dokumenteneinzug
Für sehr große Mengen kann auch die Zusammenarbeit mit spezialisierten Dienstleistern sinnvoll sein, um Zeit und interne Ressourcen zu sparen.
Die Ablage.
Nach dem Scannen werden die Dokumente auf einem Server oder in der Cloud archiviert. Ordnung ist dabei das oberste Gebot: Die Ablage sollte logisch, systematisch und nachvollziehbar organisiert sein, sodass Betriebsprüfer*innen Dokumente schnell über die Volltextsuche finden können. Scans bestimmter Dokumente, wie Buchungsbelege, müssen bildlich mit dem Original übereinstimmen.
Empfohlene Best Practices:
- Klare Benennungsregeln (z. B. Datum, Dokumenttyp, Referenznummer)
- Konsistente Ordnerstruktur, orientiert an Geschäftsprozessen oder Dokumentarten
- Ablage in der Cloud mit regelmäßigen Backups, damit Dokumente auch bei technischen Ausfällen verfügbar bleiben
Fälschungssicherheit.
Bestimmte Dokumente, wie Belege, Bilanzen oder Jahresberichte, dürfen nachträglich nicht verändert werden. Werden Änderungen notwendig, muss eine Kopie vom Original erstellt werden, in der alle Anpassungen nachvollziehbar protokolliert sind.
Zudem sollten digitalisierte Dokumente durch technische Maßnahmen geschützt werden:
- Zugriffsbeschränkungen für bestimmte Nutzergruppen
- Verschlüsselte Speicherung
- Protokollierung von Änderungen
So lässt sich jederzeit nachvollziehen, wer ein Dokument eingesehen oder bearbeitet hat, und die Integrität der digitalen Unterlagen bleibt gewährleistet.
Übrigens: Beim Digitalisieren von Dokumenten sollten auch Aufbewahrungspflichten und Vorgaben der DSGVO beachtet werden. Mehr dazu findest du in unserem Artikel „Was ist ein Dokumentenmanagementsystem?“.