Ziel der Richtlinie.
Diese Richtlinie zielt darauf ab, den Schutz von Kindern im Internet sicherzustellen. Weitere Informationen zu unserem Ansatz zum Schutz von Kindern sowie unserer Benutzerinnen und Benutzer findest du auf der Seite zum Thema Kinderschutz.
Was gegen die Richtlinie verstößt
Inhalte, die auf die Sexualisierung, die Ausbeutung oder den Missbrauch von Kindern abzielen, sind in den Produkten und Services von Adobe nicht erlaubt. Adobe verfolgt eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf jegliche Inhalte, die auf Adobe-Server hochgeladen werden und Kinder sexualisieren, gefährden oder deren Missbrauch darstellen. Auch kindliche Nacktheit ist in bestimmten Fällen untersagt, etwa dann, wenn ein hohes Missbrauchspotenzial durch Dritte besteht.
Alle verbotenen Inhalte, die geteilt werden, werden entfernt. Verbotene Inhalte, die in privaten Speicher hochgeladen werden und nicht der gesetzlichen Definition von Kinderpornografie entsprechen, werden nicht einzeln entfernt, können aber zur Kündigung des Kontos führen. Das Hochladen von Inhalten zur Sexualisierung, zur Ausbeutung und zum Missbrauch von Kindern in private Speicher führt zur Kündigung des Kontos.
Inhalte, die Minderjährige in einem sexualisierten Kontext darstellen, diese ausbeuten oder ihren Missbrauch zeigen, und keinerlei literarischen, künstlerischen, politischen oder wissenschaftlichen Wert haben. Dazu zählen unter anderem:
- Darstellungen von Minderjährigen bei sexuellen Handlungen wie tatsächlichem oder simuliertem Geschlechtsverkehr oder jeglicher Art von sexueller Befriedigung
- Darstellungen von Minderjährigen mit sexuellen oder Fetisch-Elementen
- Inhalte, die die Sexualisierung, die Gefährdung oder den Missbrauch von Kindern darstellen, ermöglichen oder befürworten
Adobe verbietet nicht grundsätzlich alle Inhalte, die kindliche Nacktheit zeigen, jedoch ist das Teilen bestimmter Darstellungen nicht erlaubt, insbesondere wenn:
- Genitalien oder der Schambereich sichtbar sind, auch dann, wenn sie ganz oder teilweise durch durchsichtige Kleidung bedeckt oder durch eng anliegende Kleidung sichtbar sind
- Der Anus sichtbar ist, auch wenn dieser ganz oder teilweise durch transparente Kleidung bedeckt oder durch eng anliegende Kleidung sichtbar ist
- Weibliche Brustwarzen zu sehen sind bei Kindern, die älter als im Kleinkindalter sind
- Intimbereiche wie Brust, Genitalien oder Gesäß versehentlich entblößt werden (etwa durch verrutschte oder herunterfallende Kleidung)
Ausnahmen für nicht sexualisierte kindliche Nacktheit gelten nur dann, wenn der Inhalt:
- Einen anerkannten künstlerischen und/oder historischen Wert hat (zum Beispiel das bekannte Foto des „Napalm-Mädchens“)
- Einen religiösen Kontext hat und ein Ritual oder eine Zeremonie zeigt (zum Beispiel eine Taufe)
- Nachrichtenwert hat und kindliche Nacktheit im Zusammenhang mit Hungersnöten, Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit zeigt