Welche Art von Nachweis ist erforderlich?
Schüler und Studierende müssen einen gültigen Schüler-/Studienausweis mit Namen, Datum und Foto vorlegen.
Falls der Schüler/Studierende bzw. die Schülerin/Studierende keinen aktuellen Ausweis besitzt, der diese Kriterien erfüllt, wird auch ein gültiger Lichtbildausweis in Kombination mit einer Bescheinigung über den Schüler- bzw. Studierendenstatus in schriftlicher Form akzeptiert:
- Offizieller und aktueller Schüler- bzw. Studienausweis ohne Lichtbild mit Name und Datum
- Offizielle und aktuelle Bescheinigung der Bildungseinrichtung, die die Namen der Ausbildungsstätte und des Schülers bzw. Studierenden aufweist
- Offizielle und aktuelle Rechnung über entrichtete Schul- oder Studiengebühren, die von der Bildungseinrichtung ausgestellt wurde und die Namen der Ausbildungsstätte und des Schülers bzw. Studierenden aufweist
- Offizielles und aktuelles Zeugnis, das die Namen der Ausbildungsstätte und des Schülers bzw. Studierenden aufweist
- Sonstiger offizieller, datierter Nachweis über den Status als Schüler bzw. Studierender