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Letzte Überarbeitung: Dienstag, 7. Dezember 2015

Safe-Harbor-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs – Häufig gestellte Fragen|

Am 6. Oktober 2015 gab der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Entscheidung im Fall Maximilian Schrems gegen den Datenschutzkommissar bekannt, derzufolge das Safe-Harbor-Abkommen zwischen den USA und der EU mit sofortiger Wirkung ungültig ist. Die Aufhebung des Safe-Harbor-Abkommens betrifft zahlreiche Unternehmen, die personenbezogene Informationen von der Europäischen Union (EU) und vom Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in die USA und andere Länder außerhalb der EU und des EWR übertragen müssen. Adobe hat mehrere Alternativen bewertet, die die Übertragung personenbezogener Informationen von der EU/vom EWR in Länder außerhalb der EU und des EWR ermöglichen. Wie viele andere Unternehmen hat auch Adobe beschlossen, die Übertragung personenbezogener Daten unter Anwendung der von der Europäischen Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln (auch als Musterverträge bezeichnet) zuzulassen.

Safe Harbor Datenschutzgrundsätze von Adobe

Letzte Überarbeitung: Donnerstag, 18. Juni 2014

Adobe Inc. (unser Unternehmen in den USA) ist nach dem Safe-Harbor-Abkommen zwischen den USA und der EU und dem Safe-Harbor-Abkommen zwischen den USA und der Schweiz, das vom US-Handelsministerium bezüglich Erfassung, Verwendung und Speicherung personenbezogener Daten von Tochterunternehmen, Firmenkunden und anderen Geschäftspartnern von Adobe in Mitgliedsländern der Europäischen Union und der Schweiz festgelegt wurde, zertifiziert. Weitere Infos über das Safe-Harbor-Programm sowie die Zertifizierung für Adobe Inc. können Sie abrufen unter https://www.ftc.gov/business-guidance/privacy-security/us-eu-safe-harbor-framework.

In diesen Safe-Harbor-Datenschutzgrundsätzen von Adobe wird beschrieben, wie Adobe mit personenbezogenen Informationen umgeht, die (1) von Tochtergesellschaften von Adobe Inc., Firmenkunden und anderen Geschäftspartnern von Adobe im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz erfasst und dann an Adobe Systems Inc. in den Vereinigten Staaten von Amerika weitergeleitet werden, und (2) von Unternehmen empfangen werden, die einen der gehosteten Dienste von Adobe verwenden (siehe hier) und im EWR und in der Schweiz tätig sind, und von Adobe Systems Inc. in den Vereinigten Staaten von Amerika für das jeweilige Unternehmen verarbeitet werden. Diese Safe Harbor Datenschutzgrundsätze ergänzen dieDatenschutzrichtlinie von Adobe.