Grenzüberschreitende Datenübertragungen
Letzte Überarbeitung: 5. Dezember 2022
Wenn Adobe personenbezogene Informationen von Kunden über nationale Grenzen hinweg überträgt, handelt Adobe in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht.
Wie werden Ihre personenbezogenen Informationen durch Adobe übertragen?
Für Einzelanwender und Kunden von Adobe, deren Nutzung der Websites und Applikationen von Adobe zu einer Übertragung von personenbezogenen Informationen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), aus Großbritannien oder aus der Schweiz in Nicht-EWR-Länder führt, stützt Adobe sich auf einen oder mehrere der folgenden rechtlichen Mechanismen: Standardvertragsklauseln, die Angemessenheitsentscheidungen der Europäischen Kommission zu bestimmten Ländern und das Einverständnis der Einzelanwender.
Für unsere Einzelanwender und Kunden, deren Nutzung von Adobe-Websites und -Apps zur Übertragung personenbezogener Informationen aus Japan in andere Länder führt, berufen wir uns auf eine oder mehrere der folgenden Rechtsinstrumente: die Angemessenheitsbeschlüsse der japanischen Datenschutzkommission über das System zum Schutz personenbezogener Informationen der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs, die Regel der japanischen Datenschutzkommission, dass die Umsetzung von Maßnahmen im Einklang mit dem Zweck der Bestimmungen in Kapitel IV, Abschnitt 2 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Informationen in Japan durch eine angemessene und vernünftige Methode zu gewährleisten ist, sowie die Einwilligung des Einzelnen.
Weitere Informationen zu den Datenschutzpraktiken von Adobe in Bezug auf die einzelnen Benutzer und Kunden von Adobe finden Sie im Datenschutzzentrum von Adobe im Abschnitt „Zu welchen Zwecken verwendet Adobe Ihre personenbezogenen Daten?“
Wie werden europäische personenbezogene Informationen im Namen unserer Geschäftskunden aus Europa durch Adobe übertragen?
Für unsere Geschäftskunden, deren Nutzung von Adobe-Lösungen die Verarbeitung personenbezogener Informationen aus dem EWR, dem Vereinigten Königreich oder der Schweiz beinhaltet, verarbeitet Adobe Systems Software Ireland Limited (Adobe Ireland) Ihre personenbezogenen Informationen und kann sie an Adobe-Unternehmen außerhalb des EWR übertragen Ländern, wie Adobe Inc. (Adobe U.S.). Wo dies der Fall ist, stützt sich Adobe auf Standardvertragsklauseln (SVK) und Angemessenheitsentscheidungen zu bestimmten Ländern, sofern zutreffend, und hat SVK zwischen seinen relevanten Unternehmen geschlossen, um diese Übertragungen abzudecken. Wir haben auch eine Datenverarbeitungsvereinbarung erstellt, die die Verarbeitung personenbezogener Informationen unserer Geschäftskunden aus der EU regelt. Wenn Sie ein Adobe-Geschäftskunde (mit Unternehmenslizenzierung) sind und mit Adobe eine Datenverarbeitungsvereinbarung abschließen möchten, fordern Sie diese Unterlagen bitte von Adobe an.
Für unsere Geschäftskunden, deren Nutzung von Adobe-Lösungen die Verarbeitung personenbezogener Informationen aus Japan beinhaltet, verarbeitet Adobe Systems Software Ireland Limited (Adobe Ireland) Ihre personenbezogenen Informationen und kann sie an Adobe-Unternehmen außerhalb des EWR übertragen, wie Adobe Inc. (Adobe U.S.). Dabei stützt sich Adobe auf die Angemessenheitsbeschlüsse der japanischen Datenschutzkommission über das System zum Schutz personenbezogener Informationen der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs, die Regel der japanischen Datenschutzkommission, wonach die Umsetzung von Maßnahmen, die dem Zweck der Bestimmungen in Kapitel IV, Abschnitt 2 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Informationen in Japan entsprechen, durch eine geeignete und angemessene Methode gewährleistet werden muss.
Weitere Informationen zu den Datenschutzpraktiken von Adobe in Bezug auf die Geschäftskunden von Adobe finden Sie im Datenschutzzentrum von Adobe im Abschnitt „Zu welchen Zwecken verwenden Geschäftskunden von Adobe Ihre Daten?“
Zertifizierung von Adobe für den Datenschutzschild
Adobe Inc. (USA) hat sich für den EU-US-Datenschutzschild (EU-U.S. Privacy Shield) und den Schweiz-US-Datenschutzschild (Swiss-U.S. Privacy Shield) gemäß Vorgaben des US-Handelsministeriums (U.S. Department of Commerce) in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Informationen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, Großbritannien und/oder aus der Schweiz in die USA zertifizieren lassen. Obwohl der EU-US- und Schweiz-US-Datenschutzschild für die Übertragung von Daten für ungültig erklärt wurde, wenn personenbezogene Informationen bereits auf der Grundlage des EU-US- oder Schweiz-US-Datenschutzschilds in die USA übertragen wurden, wird Adobe personenbezogene Informationen aus der EU, Großbritannien und der Schweiz weiterhin gemäß den Standards des Datenschutzschilds und dem geltenden EU-Recht schützen. Weitere Informationen über den Datenschutzschild (Privacy Shield) sowie die Zertifizierung für Adobe Inc. können Sie unter https://www.privacyshield.gov/ abrufen.
Wie in der Datenschutzerklärung beschrieben, ist für Privatpersonen, die ihren Wohnsitz außerhalb von Nordamerika haben, Adobe Systems Software Ireland Limited der Vertragspartner und als solcher für die Verarbeitung der von Adobe erfassten personenbezogenen EU-Informationen zuständig. Ihre personenbezogenen Informationen können wie oben beschrieben an andere Unternehmen von Adobe übertragen werden.
Hinsichtlich der im Auftrag unserer Geschäftskunden aus dem EWR, Großbritannien und der Schweiz verarbeiteten personenbezogenen Informationen gilt Adobe Systems Software Ireland Limited (Adobe Ireland) im Rahmen der EU-Datenschutzgesetze in der Regel als „Auftragsverarbeiter“. So kann zum Beispiel ein Geschäftskunde aus dem EWR Acrobat Sign nutzen, um Dokumente zu verarbeiten, die Namen, E-Mail-Adressen und sonstige personenbezogene Informationen über seine Endkunden enthalten. Im Rahmen der von Adobe für den Geschäftskunden bereitgestellten Services kann Adobe Ireland, wie oben beschrieben, diese personenbezogenen Informationen von Endkunden im Rahmen von Standardvertragsklauseln an andere Unternehmen von Adobe übertragen.
Weitere Informationen über den Umgang von Adobe mit personenbezogenen Informationen, die unter Anwendung des Datenschutzschilds (Privacy Shield) übertragen wurden, erhalten Sie in den folgenden Abschnitten der Datenschutzerklärung von Adobe:
- Die Arten der erfassten personenbezogenen Informationen
- Die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Informationen erfasst und verwendet werden
- Das Recht auf den Zugriff auf personenbezogene Informationen
- Die Möglichkeiten, die Adobe einer Person zur Begrenzung der Nutzung und Weitergabe personenbezogener Informationen bietet
- Die Arten von externen Parteien, an die personenbezogene Informationen möglicherweise weitergegeben werden (auch dann, wenn Adobe personenbezogene Informationen auf Anordnung von Gerichten oder sonstigen Behörden offenlegen muss, zum Beispiel aus Gründen der nationalen Sicherheit oder zu Strafverfolgungszwecken)
Die Richtlinien des Datenschutzschilds (Privacy Shield) werden durch Adobe Inc. jedes Mal beim Erhalt von personenbezogenen Informationen aus dem EWR und der Schweiz unter Anwendung des Datenschutzschilds erfüllt.
Wenn Sie eine Frage oder Beschwerde über unsere Einhaltung der Richtlinien des Datenschutzschilds haben, wenden Sie sich an Adobe. Für den Fall, dass Adobe Ihre Reklamation nicht beheben kann, hat sich Adobe für die Zusammenarbeit mit einem von der Association of National Advertisers (ANA) eingerichteten Streitbeilegungsgremium entschieden, das solche Beschwerden anhört (weitere Informationen). Sie haben unter Umständen auch das Recht, wegen einer ungelösten Beschwerde eine Schlichtungsstelle anzurufen (weitere Informationen). Adobe U.S. unterliegt den Ermittlungs- und Vollstreckungsbefugnissen der FTC.
Weitere Informationen zu den Sicherheitsmaßnahmen von Adobe finden Sie im Sicherheitszentrum von Adobe.